Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Schweden
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Terrorismus
In Stockholm kam es in jüngerer Zeit mehrfach zu Fällen von Koranschändungen. Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden hat sich nach Einschätzung des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch diese Ereignisse erhöht; die festgelegte Warnstufe wurde im August 2023 auf vier (von fünf) angehoben, siehe auch Sicherheit.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit
Terrorismus
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranschändungen und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Die Generaldirektorin des schwedischen Sicherheitsdienstes hat die für Bedrohungslagen wegen internationalen Terrorismus' festgelegte Warnstufe am 17. August 2023 auf „hoch“, d. h. auf vier (von fünf), angehoben. Diese Entscheidung beruht v. a. auf einer langfristigen Betrachtung der Gefährdungslage in Schweden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie das Taschenverbot auf Großveranstaltungen (größere Sportveranstaltungen, Konzerte und Festivals) sowie die restriktiven Ausnahmen hiervon (medizinische Gründe, Wickeltaschen für Kinder).
- Beachten Sie die Hinweise der schwedischen Zivilschutzbehörde.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen persönlicher Gegenstände (Handtasche).
Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.
- Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.
Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen.
Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.
Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.
Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.
- Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
- Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
- Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
- Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
- Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
- Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
- Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.
- Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
- Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenzen mit.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.
In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.
Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.
Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde.
Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.
In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.
Anders als in Deutschland sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.
Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.
Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).
Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.
Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.
Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass nicht möglich.
Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Doppelstaater
Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.
- Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.
Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.
Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Von Zecken übertragbare Krankheiten
FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch ein Drittel aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.
Fuchsbandwurm
Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.
Medizinische Versorgung
Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
LGBTQI Reise Schweden im Winter – ins schillernde Göteborg – ein Gay Winterzauber vor allem zur Adventszeit
Ob als Merry Xmas Vorfreude Highlight oder einfach nur zur Winterfreude – von Go Holidate für Singles, Friends & Pärchen:
Gay Göteborg ist eine pulsierende Stadt mit einer charmanten und entspannten Atmosphäre. Zweifach ausgezeichnet, als eine der top führenden weltweiten LGBTQ+ Destinationen schlechthin. Auch wurde die beliebteste Weihnachtsstadt von ganz Skandinavien erneut als weltweit nachhaltigstes Reiseziel 2021 gekürt. Das rund um Kanäle gebaute, kompakte und festlich geschmückte Stadtzentrum ist bequem zu Fuß zu erkunden und hinterlässt so einen nachhaltigen Fußabdruck. 🙂 Fünf zueinander liegende Shopping-Viertel sind autofrei und laden zum gemütlichen Bummeln und Genießen ein.
Es glitzert in der Stadt – Göteborg im Weihnachtsfieber
Folgt man zur Weihnachtszeit den Lichterketten entlang der Prachtstraße Avenyn, erreicht man Schwedens größten Vergnügungspark Liseberg. In der Vorweihnachtszeit erstrahlen Millionen von Glühbirnen den historischen Park und verwandeln ihn in ein sagenhaftes, traditionelles Winterwonderland samt eingebetteten, rasanten Fahrattraktionen, Restaurants, Shows und Weihnachtsmarkt. Sie lassen die Stadt somit, zu einem wahren Highlight in der Adventszeit werden. Einfach märchenhaft. Die historische Haga hat ihre charmanten Gassen mit Fichten geschmückt. Aussteller verkaufen einzigartige Produkte, sowie weihnachtliche Gaumenfreuden. Was will Mann oder Frau noch mehr Weihnachtsfeeling. Da wünscht man sich eigentlich nur noch den Weihnachtsmann, welcher mit Geschenken um die Ecke läuft. 😉
Göteborg im Winter – auf jeden Fall eine Reise wert
Die Schweden wissen, wie man es sich schön gemütlich macht. Schließlich haben sie auch Ikea erfunden. Göteborg ist die Stadt der unzähligen Cafés. Hier kann man die berühmte Fika-Pause mit Kaffee und Gebäck voll genießen. In den süßen, gemütlichen Cafés kommt einem schon beim Öffnen der Tür ein herrlicher Duft entgegen. Frisches Gebäck, Zimt und Kardamom. Heißer, dampfender Kaffee und dazu ein paar Zimtschnecken oder Safrankringel – so kann man den Winter in Göteborg erleben und in vollen Zügen genießen. Entgegen zur touristischen Sommerzeit, ist hier im Winter kaum was los, was dem Aufenthalt eine spezielle Note verschafft und die Reise zu einem Geheimtipp werden lässt. Ruhe und Gemütlichkeit sind hier das Motto!
Auf der Stena Line von Kiel aus wehen frische Winterwinde – behagliche Gemütlichkeit: Bereits auf der Hinfahrt von Kiel nach Göteborg werden die beiden Punkte, die diesen Minitrip prägen, spürbar. Oben an Deck der Fähre ist es frisch und windig. Die Luft ist glasklar und kalt, das Meer unruhig. Drinnen im Restaurant oder an der Bar ist es hingegen gemütlich warm und behaglich.
Wir bieten diese Winterreise vorrangig zur Vorweihnachtszeit an. Gerne unterbreiten wir auch ein Angebot für die restlichen Winterwochenenden.
Euer persönlicher Gay Guide in Göteborg – kein Problem
An Bord der Älvsnabben Hafenfähren auf dem Göta Älv erkundet man Göteborg bequem vom Wasser aus. Die verschiedenen Stopps laden zum Spazieren und entdecken ein. Unsere Hotelempfehlung befindet sich an dem Anleger Eriksberg. Bequem shuttelt man von hier per Boot in die City, was alleine schon ein Highlight darstellt. Mit dem örtlichen ÖPNV kommt man überall schnell und bequem von Punkt zu Punkt. Gerne geben wir Tipps wo ein traditionelles Julbord, ein weihnachtlich inspiriertes schwedisches Buffet, eingenommen werden kann, welches hier eine sehr hohe lokale Nachfrage hat. Lasst euch von dem speziellen Weihnachtsschmaus inspirieren.
Kulturelles Leben in Göteborg – LGBTQI-Friendly
Ob Weltklasse-Restaurants, rollende Foodtrucks, historische Markt-/ Fischhallen, trendige LGBTQI Bars & Clubs und angesagte Rooftop Bars (saisonal) – Göteborg bietet euch ganzjährig alles für einen unvergesslichen Gay Aufenthalt in Schweden.
Gerne kombinieren wir diese Reise für euch mit einer anderen Gay Reise Skandinavien. Frage bei uns nach. Gay Urlaub ist unsere Expertise und wir kennen die richtigen Tipps für euch.
Reisetermine LGBTQ Reise Schweden zur Vorweihnachtszeit – fragt bei uns nach
4 Nächte LGBTQ Winterzauber in Göteborg ab € 460 pro Person
Preis auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen Unterbringung im Doppelzimmer mit Frühstück/ 1-2 Personen Standardkabine mit Meerblick ohne Verpflegung. Reise ab/bis Kiel.
Die LGBTQ Reise Schweden auf einen Blick
Unterbringung und Inklusivleistungen
- 2 Übernachtungen an Bord Stena Line Kiel/Göteborg v.v mit einer Doppelbelegung in einer 1-2 Personen Standardkabine mit Meerblick ohne Verpflegung, Betten übereinander oder unten nach Verfügbarkeit, als Beispielkabine und kann individuellen Wünschen angepasst werden.
- 2 Übernachtungen im Gay-friendly Hotel Komfort Hotel Quality 11 Hotel Eriksberg, Göteborg. Doppelzimmer inklusive Frühstück – Hotel ist ein Beispielhotel und kann individuellen Wünschen angepasst werden.
- Sauna, Fitnessarea, Aussen-Hot Tub mit Hafen-Panoramablick
- kostenfreies WLAN
- Tipps für alle Regenbogen Gay Highlights Göteborg
- Reiseunterlagen
Zubuchbare Extras
- Einzelzimmerunterbringung
- Frühstück/- Abendbuffet an Bord Stena Line
- Anreisearragement nach/von Kiel mit der Deutschen Bahn
„1000 Dank für die Adventszauber Göteborg Inspiration“
„Jedes Jahr genießen wir irgendwo anders die Adventszeit. Pandemie bedingt letztes Jahr nirgendwo und dieses Jahr haben Sie uns wortwörtlich vor nirgendwo gerettet. Es war so toll, sodass wir diese Tour 2022 wieder bei Ihnen buchen werden. Fähre hat uns gut gefallen, das Riverside Hotel war super und dank ihrer ausführlichen Beschreibung inkl. Liseberg haben wir Weihnachten für uns schon gehabt. Wir haben tatsächlich dank frühzeitiger Buchung und ihren Informationen noch einen Weihnachtstisch zum Julbord in Liseberg eigenständig vorab ergattern können. Für uns ist Göteborg wie Hamburg im Taschenformat und haben jede Minute genossen. Besonders schön war auch das wir mit einer kleinen Fähre vom Hotel gegenüber in die Innenstadt pendeln konnten. Alles andere haben wir großteils zu Fuß erledigt. So einen Service wie bei Ihnen bei Beratung & Buchung bekommt man ja heutzutage wirklich in keinem Reisebüro mehr. Voller Dankbarkeitsgefühle wünschen wir Ihnen ein frohes Fest!“ Frank H. Dezember 2021
LGBTQI Reise Schweden – Reiseverlauf
Tag 1, Donnerstag: 18:45 Uhr, Leinen los in Kiel
Tag 2, Freitag: 09:15 Uhr, Willkommen in Göteborg
Tag 3, Samstag: Aufenthalt in Göteborg, unsere Empfehlung ab ca. 16:00 Uhr Liseberg
Tag 4, Sonntag: Aufenthalt in Göteborg, verkaufsoffene Innenstadt, 17:45 Uhr Leinen los
Tag 5, Montag: 09:15 Uhr Ankunft in Kiel
LGBTQI Reise Schweden – An- und Rückreise
Die An- und Rückreise erfolgt an Bord Stena Line ab/bis Kiel und rundet das Gesamterlebnis ab. In nur 14,5 Stunden (Sonntags 15,5 Stunden) erreichen die komfortablen Fähren, nach spektakulärer Einfahrt in den Göteborger Hafen, das Ziel. Wenige Gehminuten vom Stena Terminal befindet sich der Anleger Klippan von wo die Hafenfähre direkt zum Hotel zwecks Gepäckaufbewahrung verkehrt und der erste Erlebnistag direkt bis zum Hotel Check-in Zeit starten kann. Die RoPax Schiffe verfügen über ein Taste-Buffetrestaurant, Metropolitan Café mit einer kleinen Auswahl an sehr leckeren Abendgerichten (unsere Empfehlung), Bars und einem Bordshop. Alle Kabinen sind mit Dusche/WC & TV ausgestattet und sorgen für eine erholsame Nacht an Bord (Hinweis: Es stehen verschiedene Kabinenkategorien von Standard bis Premium, Betten übereinander oder Betten unten, je nach Verfügbarkeit zur Auswahl). An Bord Stena Line wird kein Bargeld akzeptiert. Zudem gilt in ganz Schweden die Kartenzahlung als Zahlungsmittelstandard. Diese Reise empfehlen wir zudem auch ausdrücklich für Alleinreisende.
LGBTQI Reise Schweden – Adventszauber Göteborg – Nicht im Preis inkludiert
- Anreise nach Kiel
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR Tests für Einreise
Die Hotels – Gay-friendly Göteborg – Vorschläge
Radisson Blu Riverside Göteborg:
Das wunderschöne Hotel liegt zentral in Lindholmen und ermöglicht einen wundervollen Blick auf den Hafen von Göteborg und denn Fluss Göta Alv. Im Dachgeschoss befindet sich ein Wellness- und Fitnessbereich mit Sauna & Whirlpool sowie einer Dachterrasse mit Panoramablick. Die Nutzung der Einrichtung ist für Hotelgäste kostenlos. In nur 6 Minuten erreicht man die Innenstadt per Fähre.
Das Design der Zimmer und Suiten repräsentiert moderne Ästhetik und sind mit allen Annehmlichkeiten ausgestattet. High-speed Wlan inklusive. Cuckoo’s Nest Restaurant & Bar verwöhnt mit internationaler & lokaler Küche sowie einem ausgezeichnetem Barangebot.
Quality 11 Hotel Eriksberg
Am Ufer des Flusses Göta Älv liegt dieses Hotel. Direkt am Hotel sind Fähranlegerstellen und Bushaltestellen vorhanden und die Innenstadt von Göteborg erreicht man bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 15 Minuten. In einem schönen restaurierten Werftgebäude integriert. Auch hier wird eine Dachterrasse mit einem Wellnessbereich geboten. Das Panorama von hier aus auf den Fluss und die Stadt sind atemberaubend.
Die Zimmer präsentieren sich im skandinavischen Stil und haben teilweise einen Balkon mit Flussblick (je nach Kategorie). Auch hier sind Wellnessbereich und Fitnessgeräte kostenfrei nutzbar und diverse Anwendungen buchbar. Das Hoteleigene Restaurant Kök & in der Bar 67 auf der 6. und 7. Etage kann man prima à la carte essen. Für den kleinen Hunger gibt es kleine Gerichte in der Bar oder auch im Café Eriksberg.
Eure Anreise:
Eure Anreise erfolgt individuell auf eigene Kosten nach Kiel. Von hier aus organisieren wir die Fährüberfahrt mit STENA Line.
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.
Was gibt es bei eurer Reise nach Schweden zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.