Finnland
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Finnland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind beim finnischen Außenministerium erhältlich.
Wenn ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die finnische Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren. Ausnahmen bestehen u.a. für in der Russischen Föderation lebende EU-Bürger/inklusive Doppelstaater.
Bereits in Finnland befindliche Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen müssen bis spätestens zum 16. März 2024 exportiert werden.
Sicherheit
Terrorismus
Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.
- Weitere Informationen finden Sie beim finnischen Sicherheits- und Informationsamt.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.
- Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
S. Aktuelles
Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR (finnische Bahn) und HSL (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.
Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Inner- und außerorts muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Fernlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen benutzt werden.
Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.
Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen dies erfordern.
Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr/Grüne Deckungskarte“ wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.
Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.
Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Zahlungen mit Kredit-oder Bankkarten sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Ausweispflicht
Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde "Migri" registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung für Minderjährige sind zu beachten.
Weiterreise in die Russische Föderation
S. Aktuelles
Für Weiterreisen in die Russische Föderation sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.
- Beachten Sie hierfür die Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.
Heimtiere
Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen, etc.) nach Finnland gelten verschärften Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.
Grundsätzlich sind Reisen mit Heimtieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Insbesondere in Süd- und Mittelfinnland kommt es vorwiegend von März bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Finnland – soweit dringend erforderlich – ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie dennoch für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.
Unverbindliche
Reiseplanung
Gay Aktiv Reise in Nordeuropa – Finnisch Lappland mit dem Hundeschlitten
Ihr seid aktiv und fit und wollt sportlich unterwegs sein? Kälte macht euch nichts aus? Im Gegenteil? 🙂 Hier haben wir einen tollen Vorschlag für euch – für aktive Gays und lesbische Frauen. Die Gruppen unseres Anbieters in Finnisch Lappland sind gemischt und international – aber Gay and Lesbian friendly. Gay Aktiv Reisen und Lesbisch Reisen stehen hier also nichts mehr im Wege. Die Hunde auf der Tour sind sehr gut ausgebildet und werden absolut tiergerecht gehalten. Überzeugt euch selbst! Unser Anbieter ist sehr erfahren und führt euch gewissenhaft auf dem Hundeschlitten durch das Winter Wunder Land.
Tour im Winterwunderland – Winterzauber auf leisen Pfoten
Eine Woche in der tief verschneiten Tundra Nordfinnlands. Dabei seid ihr mit eigenem Schlittenhunde Gespann unterwegs. Von Hütte zu Hütte. Ein intensives Outdoor-Erlebnis der besonderen Art. Geeignet für Männer und Frauen aus der LGBTQI Community. Kommt mit uns nach Finnisch Lappland, in die Heimat von Huskys und Rentieren! 😉 Auf eurem ganz speziellen Gay Urlaub.
In Tagesetappen von 30 bis 60 Kilometern geht es in die Weite von „Tunturilappland“. Die Landschaft wechselt von großen Sumpfflächen, Seen und Flüssen über ausgedehnte Waldlandschaften bis hin zu den Bergen Westlapplands. Ein aufregendes Naturerlebnis!
Wir buchen euch bei eurer Gay Aktiv Reise Finnland – Lappland mit dem Hundeschlitten auf feste Reisetermine mit anderen Teilnehmern zu attraktiven Preisen. Findet hier unseren Programmvorschlag. Gerne fragen wir auch individuelle Verlängerungen und Wunschtermine für euch an.
Wenn euch das auch interessiert: Gay Urlaub Island – hier findet ihr den perfekten Vorschlag für eure Gay Reise im Land der Trolle. Oder mit anderen Schwulen und Lesben die Reykjavík Pride Week erleben?
8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 2.660 €
Auf Basis von einer reisenden Person, Zeitraum Januar bis April 2023, Abreise Mittwoch
Die Rundreise auf einen Blick






Die Wildernesstour - Gay Aktiv Reise
- 5 Tage Hundeschlittentour – 1 Schlittengespann mit 4 Hunden für jeden Teilnehmer
- Ausrüstung für extreme Kälte (Overall, Schuhe, Überhandschuhe, Mütze)
- deutsch- und/oder englisch sprechende Guides
- 4 Übernachtungen in der Lodge im Doppelzimmer, 3 Übernachtungen in Wildnishütten in Stockbetten. Gemeinschaftsschlafraum
- Saunabenutzung inklusive in den Blockhütten
- warme Bettwäsche in den Hütten
Weiterhin Inklusive Gay Aktiv Reise Finnland mit dem Hundeschlitten
- Linienflug in der Economyclass mit Finnair via Helsinki nach Kittilä und zurück. Je nach Verfügbarkeit bei Buchung – siehe auch Reisebeschreibung
- Flug und Sicherheitsgebühren
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben in einem örtlichen Restaurant oder Hotel (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
- Tourverpflegung
- Sammeltransfer vom/zum ab/bis Äkäslompolo Äkäshotelli
- Transfers ab/bis Äkäslompolo Äkäshotelli.
- nicht enthalten sind die Transfers vom Flughafen Kittilä bis Äkäslompolo mit dem Flughafenbus und retour (beim
Busfahrer zu begleichende Kosten ca. 17,– Euro pro Strecke Stand Winter 2022)
Zubuchbar auf eurer Gay Aktiv Reise Finnland Hundeschlitten
- Unterbringung im Mökki anstatt in der Lodge für 4 Übernachtungen (nur 2er-Belegung möglich) EUR 300 pro Person
- Ein Mökki ist ein Blockhaus. In unserem Fall sind die Mökkis jeweils für zwei Personen geeignet. Die Mökkis befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Lodge. Diese verfügen über eine Wohnküche mit Kaminofen, ein separates Schlafzimmer, DU/WC und eigene Sauna
Basis Zeitraum
8 Reisetage
Mittwoch bis Mittwoch / optional Samstag bis Samstag gegen Aufpreis möglich
Basiszeitraum Januar-April 2023 – zu anderen Reiseterminen können andere Preise anfallen
Erster Reisetag der Hundeschlittentour - Mittwoch - Ankunft in Kittilä

Ihr startet zu eurer Gay Aktiv Reise Finnland Hundeschlittentour und fliegt nach „Kittilä“. Flughafentransfer vom Flughafen bis Äkäslompolo Äkäshotelli gegen Gebühr. Von dort inkludierter Transfer zur Lodge.
Nach Ankunft und Check-in erhaltet ihr eure Leih-Ausrüstung und erste Informationen zum Ablauf der nächsten Tage. Anschließend könnt ihr euch beim Abendessen für die nächsten Tage stärken und alle Reiseteilnehmer näher kennenlernen. Am Abend früh ins Bett ausschlafen und Kräfte sammeln für die kommenden Tage auf dem Schlitten. (-/-/A)
Zweiter Reisetag - Donnerstag - Erste Schlittenausfahrt

Los geht´s nach dem Frühstück. Gays aktiv unterwegs. Nachdem ihr eine erste Einweisung durch unseren Guide bekommen habt, geht es los auf die erste Ausfahrt unserer Hundeschlittentour in Finnland. Heute stehen ca. 20-35 km auf dem Programm. Danach stärken beim Lunch in der Kota. Im Anschluss bleibt noch Zeit. Es geht zurück nach Äkaskero und ihr genießt entspannt den Rest des Tages gemeinsam in der finnischen Sauna am See und beim Abendessen (F/M/A)
Dritter bis Fünfter Reisetag - Freitag bis Sonntag - Ein Wintermärchen beginnt

Nach dem Frühstück geht’s zu den Hunden. Dann beginnt eure Gay Aktiv Reise Wildnistour. Es heißt anschirren und klarmachen zur Abfahrt. Und los geht’s zur 4-tägigen Hüttentour. Die Tour führt in 4 Tagen durch die Weite von finnisch Lappland. Hier wechselt die Landschaft von großen Sumpfflächen, Seen und Flüssen, über ausgedehnte Waldlandschaften bis hin zu den Bergen Westlapplands. Diese Berge erheben sich bis ca. 1.000 m über dem Meeresspiegel. Ein Großteil des Gebietes ist mittlerweile zum Nationalpark erklärt, damit es auch zukünftigen Generationen erhalten bleibt. Die Tagesetappen sind zwischen 30 und 60 Kilometer lang, ca. 3-6 Stunden lang. Mit Ein- und Ausspannen verbringt ihr bis zu 8 Stunden mit den Hunden. Ihr kommt in idyllischen Blockhütten unter, wo ihr gemeinschaftlich eure Mahlzeiten zubereitet, die Hunde füttert, Holz spaltet und die Sauna vorheizt. Das alles inmitten der Stille der Wildnis. (F/M/A)
Sechster Reisetag - Montag - Zurück zur Wilderness Lodge


Genießt die verschneite Winterlandschaft in vollen Zügen. Gegen Nachmittag gleiten die Schlitten gemächlich in Richtung Hundecamp und es heißt Abschied nehmen von euren treuen Vierbeinern, die ihr in den letzten Tagen ins Herz geschlossen habt. Am Abend endlich wieder mal ausgiebig duschen. Fertig machen für ein wohlverdientes Menü zusammen mit eurem Team. Lasst euch bei einem kühlen „Lapin Kulta“ die vergangenen Tage zusammen in der Natur nochmal Revue passieren. (F/M/A)
Siebter Reisetag - Dienstag - Zeit zur freien Verfügung

Heute steht Ausschlafen auf dem Programm und in aller Ruhe frühstücken. Danach raus in den Schnee – Schneeschuhwanderung? Motorschlitten Tour? Oder doch lieber einen entspannten Tag in der finnischen Sauna? Alles nach Lust und Laune heute! (F/M/A)
Achter Reisetag - Mittwoch - Ende unserer Hundeschlittentour in Finnland

Am späten Vormittag Transfer bis Äkäslompolo Äkäshotelli, von dort kostenpflichtiger Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland. Für alle die noch bleiben wollen – die Lodge vermietet auch Blockhütten, vielleicht einfach noch ein paar Tage mehr in dieser friedvollen Winterlandschaft ausspannen? Alles ist möglich! Eine tolle Woche auf dem Schlitten geht zu Ende. Vielleicht seid ihr nächstes Jahr wieder dabei auf einer Hundeschlittentour in Finnland. (F/-/-)

Gay Aktiv Reise Finnland – Lappland mit dem Hundeschlitten 8 Reisetage
maximal 7 Personen, Minimum Teilnehmerzahl 5 Personen
Preis pro Person für den gesamten Zeitraum Januar bis April Abreise Mittwoch
Gay Aktiv Reise – Finnland Hundeschlittentour – Nicht im Preis enthalten:
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- Alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- Eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- Eventuelle Taxikosten
- Etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft Gay Aktiv Reise Finnland
- In der Lodge Doppelzimmer bzw. halbe Doppelzimmer
- Dusche/WC, Gemeinschaftssauna
- Schlafräume in den Hütten mit Stockbetten, Wohnraum mit Kochnische, Kamin, Dusche/WC und Sauna
Eure Anreise:
- Die Anreise erfolgt mit Finnair von Deutschland via Helsinki nach Kittilä und zurück in der Economy-Class
- Je nach Verfügbarkeit Aufpreis möglich
- Kerosinpreisänderungen vorbehalten
- Andere Fluggesellschaften je nach Abflugort oder Zeitraum möglich
Bei Buchung informieren wir euch im Rahmen der Bestätigung über genaue Voraussetzungen und Anforderungen für die Tour. Ihr erhaltet Empfehlungen, Tipps und Hinweise, welche dringend einzuhalten sind.


Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimum-Teilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.

LGBTQ Finnland
Finnland gilt bzgl. der Auffassung und Einstellung gegenüber Homosexualität als sehr liberales Land. Die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen ist allerdings nicht möglich, dafür ist die eingetragene Partnerschaft fast gleichbedeutend wie die traditionelle Ehe. Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Finnland verboten.
Das offene Leben der LGBTQ-Szene findet vor allem in der Hauptstadt Helsinki statt, ist aber generell offen und in Finnland hoch anerkannt. Deswegen zählt Finnland auch zu den aufgeschlossensten Ländern der EU gegenüber den Rechten für Schwule und Lesben.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns HOLIDATES, sondern eben auch für Einheimische, welchen dadurch die Möglichkeit geboten wird, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Aus diesem Grunde sehen wir es durchaus als unsere Aufgabe, Reisen für die LGBTQ-Community auch in Ländern nach vorne zu treiben, welche in ihrer Entwicklung noch etwas Zeit benötigen und von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Finnland zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.