Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Schweiz
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen an viel besuchten Orten, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall und Lawinenabgängen kommen; bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen. Extremwetterlagen mit u.a. Starkregen und in der Folge Murgänge, Felsstürze und Hochwasser nehmen insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin und Bern), aber auch in anderen Regionen, zu. Aus Sicherheitsgründen werden Bewohner und Touristen in von größerem Murgang- oder Felssturz akut bedrohten Orten ggf. kurzfristig evakuiert.
Ende Mai 2025 rutschten nach Abbrüchen der Felsmasse am „Kleinen Nesthorn“ erhebliche Gletscher- und Geröllmassen ins Lötschental im Oberwallis. Die rechtzeitig evakuierte Ortschaft Blatten wurde durch die Bergsturzmasse und anschließende Stauung des Bergflusses Lonza komplett zerstört.
- Informieren Sie sich zu aktuellen Gefahrenmeldungen wie insbesondere Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort möglichst über die App AlertSwiss und das Naturgefahrenportal.
- Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
- Hinterlassen Sie bei Bergtouren ohne Führung Kontakt- und Notfalldaten, achten Sie auf eine ausreichende Absicherung im Notfall, z.B. durch eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA.
- Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
An der deutsch-schweizerischen Landesgrenze finden derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden.
- Führen Sie – auch für Kinder – stets gültige Reisedokumente wie Reisepässe oder Personalausweise mit und rechnen Sie ggf. mit Verzögerungen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente.
- Beachten Sie aktuelle Verkehrsmeldungen und informieren Sie sich rechtzeitig z.B. beim ADAC oder beim Touring Club Schweiz TCS.
Infrastruktur/Verkehr
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- oder als e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Im Pässe-Portal gibt der TCS zudem Informationen in Echtzeit zum Status und zum Wetter der 77 wichtigsten Passstraßen der Schweiz.
Fahrräder und E-Bikes
Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.
Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.
Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.
Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Wildcampen, wozu auch das Übernachten in Fahrzeugen außerhalb offizieller Campingplätze gehört, ist in der Schweiz nicht generell verboten. Es unterliegt aber sehr vielen Einschränkungen und kantonal unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Die Zuständigkeit liegt letztlich bei den Gemeinden. Eine Übersicht bietet der Touring Club Suisse TCS. Bei Verstößen drohen auch hier hohe Bußgelder.
- Beachten Sie die geltenden Vorschriften und Verbote.
- Informieren Sie sich bei geplanten Übernachtungen im Zelt oder im Fahrzeug außerhalb offizieller Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze bei der zuständigen Gemeinde oder beim Grundstückseigentümer.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.
- Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
- Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthaltserlaubnisse können für Aufenthalte bis zu 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen mit ihrem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisedokument visumfrei in die Schweiz einreisen. Dies gilt auch für
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, sowie
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
- Beachten Sie für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen die Informationen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.
Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.
Tiere
Haustiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auch für Einreisen aus anderen Ländern.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.
- Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Wandern im Wallis – Gemeinsam mit anderen lesbischen Frauen die Schweizer Alpen entdecken
Das Wallis zählt zu den schönsten Wanderregionen Europas und ist der perfekte Ort für eine unvergessliche lesbische Wanderreise. Rund um Saas-Fee erwarten euch aussichtsreiche Panoramawege, beeindruckende Gletscher, mächtige Viertausender und ursprüngliche Berglandschaften, die jeden Wandertag zu einem besonderen Erlebnis machen.
Doch diese Reise ist weit mehr als ein klassischer Wanderurlaub in der Schweiz. Sie bringt lesbische Frauen zusammen, die ihre Begeisterung für die Natur, das Wandern und gemeinsames Reisen teilen. Ob ihr alleine reist oder gemeinsam mit eurer Partnerin – auf dieser lesbischen Gruppenreise erlebt ihr die faszinierende Bergwelt des Wallis in einer offenen, herzlichen und entspannten Gemeinschaft.
Gemeinsame Wanderungen, gute Gespräche, regionale Spezialitäten und viele kleine Momente unterwegs machen diese Reise zu einer besonderen Auszeit. Hier stehen nicht nur die beeindruckenden Landschaften der Schweizer Alpen im Mittelpunkt, sondern auch das gemeinsame Erleben mit anderen lesbischen Frauen.
Gemeinsam unterwegs – Die Wanderreise für lesbische Frauen
Diese lesbische Wanderreise im Wallis richtet sich an Frauen, die Natur, Bewegung und Gemeinschaft miteinander verbinden möchten. Viele Teilnehmerinnen reisen alleine an und schätzen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen lesbischen Frauen unterwegs zu sein. Andere genießen die Reise gemeinsam mit ihrer Partnerin. Schon nach kurzer Zeit entsteht eine herzliche Atmosphäre, in der man sich willkommen fühlt und schnell miteinander ins Gespräch kommt.
Während der Wanderungen, bei den gemeinsamen Mahlzeiten oder auf den Terrassen der Berghütten entstehen oft Freundschaften, die weit über den Urlaub hinaus bestehen bleiben. Genau dieses Miteinander macht Lesbisch Reisen so besonders – gemeinsam lachen, die Natur genießen und Erinnerungen schaffen, die verbinden.
Begleitet wird die Wanderwoche von einer erfahrenen Wanderleitung, die euch sicher zu den schönsten Aussichtspunkten der Region führt und euch die beeindruckende Natur- und Kulturlandschaft des Wallis näherbringt. So erlebt ihr die Schweizer Alpen authentisch, entspannt und gemeinsam mit einer Reisegruppe, in der ihr euch einfach wohlfühlen könnt.
Die schönsten Wandererlebnisse im Wallis
Freut euch auf abwechslungsreiche Wanderungen durch eine der spektakulärsten Alpenregionen der Schweiz. Rund um Saas-Fee und das Saastal erwarten euch beeindruckende Panoramawege, aussichtsreiche Höhenwanderungen, idyllische Bergseen und imposante Gletscher. Die komfortablen Bergbahnen bringen euch zu ausgewählten Ausgangspunkten und eröffnen fantastische Ausblicke auf die umliegenden Viertausender.
Diese Reise verbindet aktiven Wanderurlaub mit einer herzlichen Gemeinschaft und macht das Wallis zu einem besonderen Reiseziel für lesbische Frauen, die gemeinsam die Schweizer Alpen entdecken möchten.
Wohlfühlen in den Schweizer Alpen
Nach den Wanderungen erwartet euch ein gemütliches Hotel im Saastal, das den idealen Ausgangspunkt für eure gemeinsame Wanderwoche bildet. Hier könnt ihr entspannen, die Eindrücke des Tages Revue passieren lassen und den Abend gemeinsam mit anderen lesbischen Frauen ausklingen lassen.
Beim gemeinsamen Abendessen, auf der Sonnenterrasse oder bei einem Glas Wein entstehen oft die schönsten Gespräche der Reise. Genau diese Mischung aus Natur, Bewegung, Gemeinschaft und Erholung macht diese lesbische Wanderreise so besonders und sorgt dafür, dass viele Teilnehmerinnen mit neuen Freundschaften und unvergesslichen Erinnerungen nach Hause zurückkehren.
Persönlich begleitet – Gemeinsam mit unserem erfahrenen Reisepartner
Diese lesbische Wanderreise im Wallis wird von unserem erfahrenen Reisepartner S-Reisen Reiseberatung | Wandern & Genuss durchgeführt, der seit vielen Jahren geführte Wanderreisen für lesbische Frauen organisiert.
Go Holidate ist euer persönlicher Ansprechpartner für Beratung und Buchung. Wir begleiten euch von der ersten Anfrage bis zur Reise und stehen euch jederzeit persönlich zur Seite.
Gemeinsam mit unserem Reisepartner bieten wir Lesbisch Reisen mit viel Erfahrung, persönlicher Betreuung und ausgewählten Reisekonzepten an. Unser Ziel ist es, lesbischen Frauen Reisen zu ermöglichen, bei denen sie sich von Anfang an willkommen fühlen, gemeinsam aktiv sein können und besondere Momente mit Gleichgesinnten erleben.
8 Reisetage 19.06.-26.06.2027, Reisepreis pro Person ab 1.410 € im Doppelzimmer
Eigene Anreise.
Unterbringung im Einzelzimmer, Reisepreis pro Person ab 1.525
Unterbringung im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung, Reisepreis pro Person ab 1.625
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Unterkünfte für lesbische Frauen, beispielsweise im schönen Frauenferienhaus Cassiopaia – Lesbisch Reisen Kreta. Oder eine individuelle Reise zu einem Gay Pride Event
Zu den Höhepunkten dieser lesbischen Wanderreise gehören unter anderem:
- traumhafte Wanderungen rund um Saas-Fee und das Saastal
- spektakuläre Panoramawege mit Blick auf 18 Viertausender
- beeindruckende Gletscherlandschaften und alpine Natur
- gemütliche Berghütten und regionale Walliser Spezialitäten
- komfortable Bergbahnen zu den schönsten Aussichtspunkten
- gemeinsame Erlebnisse mit anderen lesbischen Frauen
- ausreichend Zeit für Erholung, Genuss und persönliche Begegnungen
Inklusive auf eurer lesbischen Wanderreise im Wallis
- 7 Übernachtungen im gewählten Zimmer mit Dusche/WC und Balkon
- Begrüßungsgetränk
- 4-Gang-Halbpension
- Kurtaxe
- Programm wie beschrieben
- Fahrkarte für Bergbahnen u. Postauto
- freie Nutzung von Wellnessbereich und Fitnessraum
Häufige Fragen zur lesbischen Wanderreise im Wallis
Für wen ist diese Reise geeignet?
Diese lesbische Wanderreise richtet sich an Frauen, die gerne aktiv unterwegs sind und die beeindruckende Bergwelt des Wallis gemeinsam mit anderen erleben möchten. Ob alleinreisend oder mit Partnerin – alle sind herzlich willkommen.
Kann ich auch alleine an der Reise teilnehmen?
Ja, selbstverständlich. Viele Teilnehmerinnen reisen alleine an und schätzen die offene, herzliche Atmosphäre. Die kleine Gruppengröße macht es leicht, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsam unvergessliche Wandererlebnisse zu teilen.
Wie anspruchsvoll sind die Wanderungen?
Die Touren sind leicht bis mittelschwer und setzen eine gute Grundkondition sowie Trittsicherheit voraus. Die täglichen Gehzeiten liegen meist zwischen 3,5 und 4 Stunden und führen über gut ausgebaute Wanderwege mit beeindruckenden Ausblicken auf die Schweizer Alpen.
Wo übernachten wir während der Reise?
Ihr wohnt im renovierten Hotel Kristall-Saphir in Saas-Almagell. Das familiengeführte Hotel bietet modernen Komfort, herzliche Gastfreundschaft und ist der ideale Ausgangspunkt für die täglichen Wanderungen.
Welche Leistungen sind im Reisepreis enthalten?
Im Reisepreis enthalten sind die Übernachtungen mit Frühstück und 4-Gang-Abendessen, die geführten Wanderungen gemäß Reiseprogramm sowie die vorgesehenen Bergbahnfahrten. Weitere Details findet ihr in der Leistungsübersicht.
Wie groß ist die Reisegruppe?
Die Gruppengröße liegt bei 10 bis 20 Teilnehmerinnen. Dadurch bleibt genügend Raum für persönliche Begegnungen, eine entspannte Atmosphäre und eine individuelle Betreuung während der Wanderwoche.
Wer veranstaltet die Reise?
Veranstalter dieser Reise ist S-Reisen Reiseberatung | Wandern & Genuss. Go Holidate ist euer persönlicher Ansprechpartner für Beratung und Buchung und begleitet euch von der ersten Anfrage bis zur Reise.
Welche Ausrüstung sollte ich mitbringen?
Für die Wanderungen empfehlen wir gut eingelaufene, knöchelhohe Wanderschuhe, wetterfeste Kleidung, einen Tagesrucksack, Trinkflasche, Sonnenschutz sowie – je nach persönlicher Vorliebe – Wanderstöcke.
Freut euch auf eine unvergessliche lesbische Wanderreise im Wallis, bei der beeindruckende Natur, abwechslungsreiche Wanderungen und das gemeinsame Reisen mit anderen lesbischen Frauen im Mittelpunkt stehen. Veranstaltet und durchgeführt wird diese Reise von S-Reisen Reiseberatung | Wandern & Genuss. Go Holidate begleitet euch als persönlicher Ansprechpartner für Beratung und Buchung.
Die geplanten Wanderungen führen euch durch die faszinierende Bergwelt rund um Saas-Fee, Saas-Almagell und das Saastal. Je nach Wetter, Wegverhältnissen oder örtlichen Gegebenheiten kann die Reihenfolge einzelner Touren angepasst werden.
1. Reisetag, 19.06.27 – Individuelle Anreise nach Saas-Almagell
Heute beginnt eure lesbische Wanderreise in der Schweiz. Ihr reist individuell nach Saas-Almagell im wunderschönen Wallis an. Wer mit der Bahn anreisen möchte, erhält vorab hilfreiche Tipps für eine entspannte Anreise.
Am Abend trefft ihr eure Wanderleitung sowie die anderen Teilnehmerinnen. Beim gemeinsamen Kennenlernen und einer Einführung in die bevorstehende Wanderwoche stimmt ihr euch auf die kommenden Tage in den Schweizer Alpen ein.
2. Reisetag, 20.06.27 – Auf historischen Walserwegen rund um den Mattmark-Stausee
Zum Auftakt erwartet euch eine abwechslungsreiche Wanderung am beeindruckenden Mattmark-Stausee auf rund 2.203 Metern Höhe. Entlang des Sees und über alpine Wiesen und Weiden führt der Weg hinauf zum Tällibogen (2.489 m), von wo sich herrliche Ausblicke auf die umliegende Bergwelt eröffnen.
Anschließend folgt ihr historischen Wegen, die bereits von den Walsern genutzt wurden, bevor ihr den Stausee auf der gegenüberliegenden Seite umrundet. Die Rückfahrt erfolgt bequem mit dem Postbus.
Wanderstrecke: ca. 3,5 Stunden, +300 Höhenmeter / -300 Höhenmeter
3. Reisetag, 21.06.27 – Gletscherblicke und Panoramawege rund um Saas-Fee
Heute entdeckt ihr die imposante Gletscherwelt rund um Saas-Fee. Über den Melchboden führt euch die Wanderung zunächst zu einem idyllisch gelegenen Gletschersee. Bei guten Wetterbedingungen bringt euch die Seilbahn weiter hinauf zur Längfluh, wo euch beeindruckende Ausblicke auf die umliegenden Gletscher und Viertausender erwarten.
Nach der Mittagspause geht es mit der Bahn zurück ins Tal und anschließend auf abwechslungsreichen Wanderwegen durch die herrliche Berglandschaft zurück nach Saas-Almagell oder Saas-Fee.
Wanderstrecke: ca. 3,5–4 Stunden, +150 Höhenmeter / -280 Höhenmeter (bzw. -150 Höhenmeter, je nach Route)
4. Reisetag, 22.06.27 – Freizeit oder fakultativer Ausflug nach Zermatt
Heute gestaltet ihr den Tag ganz nach euren Wünschen. Wer das berühmte Matterhorn aus nächster Nähe erleben möchte, kann an einem fakultativen Ausflug nach Zermatt teilnehmen. Dort erwartet euch eine der schönsten Panoramawanderungen der Schweizer Alpen – von der Täschalp bis ins Zentrum von Zermatt, stets mit Blick auf den wohl bekanntesten Gipfel der Schweiz.
Alternativ nutzt ihr die im Saastal inkludierten Bergbahnen, erkundet Saas-Fee individuell oder genießt einen entspannten Tag in der beeindruckenden Alpenlandschaft.
5. Reisetag, 23.06.27 – Wanderung zur Bideralp
Heute führt euch eure Wanderung über Bidermatten hinauf zur Bideralp (1.920 m). Unterwegs begegnet ihr mit etwas Glück den für das Wallis typischen Schwarzhalsziegen und genießt traumhafte Ausblicke auf die umliegenden Berge.
Der Rückweg führt teilweise entlang einer historischen Suone, einer traditionellen Walliser Wasserleitung, bis nach Saas-Fee. Je nach Zeit und Wetter bietet sich anschließend noch eine Auffahrt auf den Hannig an, von wo ihr zahlreiche Viertausender bestaunen könnt. Mit dem Bus geht es anschließend zurück nach Saas-Almagell.
Wanderstrecke: ca. 3,5 Stunden, +460 Höhenmeter / -200 Höhenmeter
6. Reisetag, 24.06.27 – Unterwegs auf dem historischen Suonenweg
Direkt am Hotel beginnt heute eure Wanderung entlang einer historischen Suone, die früher zur Bewässerung der Felder diente. Durch schattige Wälder und vorbei an beeindruckenden Felsformationen erreicht ihr Saas-Grund.
Nach einer gemütlichen Pause folgt ihr dem Fluss Vispa und wandert über den malerischen Kapellenweg zurück Richtung Saas-Fee. Diese abwechslungsreiche Tour verbindet eindrucksvolle Natur, Walliser Geschichte und herrliche Ausblicke auf die umliegenden Berge.
Wanderstrecke: ca. 4 Stunden, +380 Höhenmeter / -500 Höhenmeter
7. Reisetag, 25.06.27 – Panorama der Viertausender und märchenhafte Wälder
Zum Abschluss eurer lesbischen Wanderreise im Wallis erwartet euch noch einmal ein echtes Highlight. Mit der Seilbahn fahrt ihr zunächst auf rund 3.100 Meter Höhe, wo sich euch ein beeindruckendes Panorama auf 16 Viertausender der Schweizer Alpen eröffnet.
Von der Station Trift (2.050 m) startet eure letzte Wanderung. Vorbei an mächtigen Felsen, durch einen märchenhaften Wald und an idyllischen Walliser Häusern führt der Weg hinunter nach Saas-Grund. Ein würdiger Abschluss einer unvergesslichen Wanderwoche voller Naturerlebnisse, Gemeinschaft und neuer Freundschaften.
Wanderstrecke: ca. 3,5 Stunden, +100 Höhenmeter / -500 Höhenmeter
8. Reisetag, 26.06.27 – Abschied vom Wallis und individuelle Heimreise
Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück heißt es Abschied nehmen von den beeindruckenden Schweizer Alpen, dem malerischen Saastal und einer erlebnisreichen Woche voller gemeinsamer Wanderungen. Mit vielen unvergesslichen Erinnerungen an eure lesbische Wanderreise im Wallis, neue Bekanntschaften und eindrucksvolle Naturerlebnisse tretet ihr heute eure individuelle Heimreise an.
Vielleicht nehmt ihr nicht nur die Schönheit des Wallis mit nach Hause, sondern auch neue Freundschaften und die Vorfreude auf die nächste gemeinsame Reise mit anderen lesbischen Frauen.
Lesbische Wanderreise Wallis – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Getränke, Mittagsimbiss
- Trinkgelder, evtl. Eintritte
- Versicherungen
- evtl. Vor- oder Nachverlängerungen
- Wandertag nach Zermatt
Euer Hotel – Komfort und Gastfreundschaft im Herzen des Wallis
Während eurer lesbischen Wanderreise im Wallis wohnt ihr im charmanten Hotel Kristall-Saphir in Saas-Almagell – dem idealen Ausgangspunkt für die abwechslungsreichen Wanderungen durch das Saastal und die beeindruckende Bergwelt der Schweizer Alpen.

Die Gastgeberfamilie Breuer-Anthamatten heißt euch mit herzlicher Walliser Gastfreundschaft willkommen und sorgt dafür, dass ihr euch vom ersten Tag an rundum wohlfühlt. Nach der umfassenden Renovierung im Jahr 2021 verbindet das Hotel modernen Komfort mit einem nachhaltigen Konzept und einer angenehmen Wohlfühlatmosphäre.
Die komfortabel eingerichteten Zimmer verfügen über Balkon, WLAN, Safe, Sat-TV, Radio, Telefon und Föhn. Nach einem erlebnisreichen Wandertag könnt ihr hier entspannen und den Blick auf die beeindruckende Berglandschaft genießen.
Für einen gelungenen Start in den Tag erwartet euch täglich ein reichhaltiges Frühstück. Am Abend lasst ihr die gemeinsamen Wanderungen bei einem abwechslungsreichen 4-Gang-Menü in gemütlicher Atmosphäre ausklingen.
Mit einer kleinen Gruppengröße von 10 bis 20 Teilnehmerinnen bietet diese Wanderreise ideale Voraussetzungen, um gemeinsam mit anderen lesbischen Frauen die Natur zu erleben, neue Kontakte zu knüpfen und eine persönliche, herzliche Atmosphäre zu genießen.
Anreise Lesbische Wanderreise Wallis
Mit dem Auto
Die Anreise mit dem eigenen Pkw ist unkompliziert möglich. Parkplätze stehen direkt am Hotel gegen eine Gebühr von CHF 5 pro Tag zur Verfügung.
Mit der Bahn
Eine bequeme Anreise ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Fahrt bis zur Haltestelle Saas-Almagell, Lehn – der Postbus hält direkt vor dem Hotel.
Empfohlene Wanderausrüstung
Damit ihr eure Wanderreise im Wallis unbeschwert genießen könnt, empfehlen wir folgende Ausrüstung:
- Gut eingelaufene, knöchelhohe Wanderschuhe
- Wanderstöcke (optional, aber empfehlenswert)
- Bequemer Tagesrucksack
- Wetterfeste Regenjacke
- Trinkflasche und Picknickdose
- Sonnenschutz (Sonnencreme, Sonnenbrille und ggf. Kopfbedeckung)
Reiseveranstalter S-Reisen – L-REISEN – unser verlässlicher Partner:
Die von uns vermittelte Lesbische Wanderreise im Wallis wird organisiert und durchgeführt vom Reiseveranstalter S-Reisen Reiseberatung, Wandern & Genuss. Die Go Holidate GmbH tritt als Reisevermittler auf.
Gültig sind die Allgemeinen Reisebedingungen von S-Reisen, welche hier einsehbar sind.
Sabine und Silke gehen seit über 20 Jahren gemeinsam durchs Leben. Kennengelernt haben sie sich auf einer Wanderreise. Wandern ist ihre Passion, egal ob in Deutschland, Europa oder weltweit. Seid 2021 bieten sie gemeinsam die Gruppenreisen für Lesben an – als einziger Veranstalter in ganz Deutschland.
Ablauf der Buchung:
Nach dem Absenden des Buchungsformulars erhaltet ihr von uns eine automatische Eingangsbestätigung. Im Anschluss kontaktieren wir euch. Wir informieren euch über das Angebot. Seid ihr damit einverstanden, wird die Buchung verbindlich. Hierfür brauchen wir eure schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail.
Anschließend bekommt ihr von uns eine offizielle Reisebestätigung und Rechnung.
Ihr überweist zunächst eine Anzahlung auf das angegebene Konto und zahlt den Rest dann bis 4 Wochen vor Reiseantritt.
Wir schicken euch dann 2 bis 3 Wochen vor Reiseantritt eure Reiseunterlagen.
Mit eurer Buchung geht ihr kein finanzielles Risiko ein. Sollte die Reise von unserer Seite abgesagt werden, weil das dt. Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Reiseziel ausgesprochen hat, oder die Durchführung aufgrund eventueller Einschränkungen vor Ort nicht möglich ist, werden euch eure geleisteten Zahlungen komplett und zeitnah erstattet.
LGBTQIA+ Schweiz
Homosexualität ist in der Schweiz weitgehend akzeptiert. Es existieren keine Gesetze, welche homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht es offen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Die gleichgeschlechtliche Ehe steht aber weiterhin nur heterosexuellen Paaren offen.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise in die Schweiz zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
