Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Katar
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
- Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehmen. In Katar überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTIQ-Personen gezielt über Fake-Accounts/Dating-Apps ins Visier. Im Falle von Kontrollen muss mit dem Auslesen des Mobilgerätes und der Verwendung so gewonnener Erkenntnisse zur sexuellen Orientierung gerechnet werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Katar sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Wenden Sie sich bei Fragen zu Flügen bzw. zu Umbuchungsmöglichkeiten direkt an Ihre Fluglinie oder Ihren Reiseanbieter.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Katar wird abgeraten.
Terrorismus
Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge; dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen führte.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle, z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen, nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.
In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist geöffnet.
Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot geringer.
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Uber, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände und den Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
- Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
- Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
- Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
- Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
- Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
- Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.
Führerschein
Bei Einreise mit einem Besuchs- oder Touristenvisum darf mit einem gültigen deutschen Führerschein bis zu sieben Tage ab Einreise gefahren werden.
Bei längeren Zeiträumen muss eine katarische für drei Monate gültige, vorläufige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Der internationale Führerschein berechtigt, ein Kfz binnen eines Zeitraums von maximal sechs Monaten ab Einreise zu führen. Ein Mietwagen kann mit dem internationalen Führerschein allein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins erforderlich.
Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.
- Bitte denken Sie daran, Ihren internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Besondere Verhaltensweisen/Ramadan
Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber der Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen, zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.
LGBTIQ
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
- Seien Sie besonders umsichtig, wenn Sie Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehmen. In Katar überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTIQ-Personen gezielt über Fake-Accounts/Dating-Apps ins Visier. Im Falle von Kontrollen muss mit dem Auslesen des Mobilgerätes und der Verwendung so gewonnener Erkenntnisse zur sexuellen Orientierung gerechnet werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen
Seit 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Weitere Informationen bietet Visit Qatar.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha über Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumsfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.
Visum
Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung
Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber vorläufiger Pässe müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.
Visum-Waiver bei Einreise
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).
Visum vor Einreise
Inhaber vorläufiger Reisepässe müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
- Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Längerfristiger Aufenthalt
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit einer Endbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.
Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.
Ausreisesperre („Travel Ban“)
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (englisch „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
- Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.
Minderjährige
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert über 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.
Die Einfuhr von Drogen, Alkohol, pornografischen Materials sowie religiöser Bücher und Materialien ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.
Reisende, die Medikamente einnehmen müssen, sollten folgende Unterlagen mitführen:
Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:
- Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen
- Diagnose
- Behandlungsplan und –dauer
- Medizinische Empfehlungen zur Einnahme
- Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge
- leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik
- Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält
- Passkopie des Patienten
Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen
"rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)
"gelbe“ Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)
"grüne“ Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)
Tiere
- Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis ist bei Einreise aus Infektionsgebieten erforderlich.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, bei sehr einfachem Reisestil außerhalb der Städte evtl. auch eine Impfung gegen Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Katar ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Der Großteil des medizinischen Fachpersonals spricht Englisch, einige sogar Deutsch.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unspezifische Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurden nur wenige, meist importierte Fälle von Cholera gemeldet. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) können auch bei Reisenden auftreten.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Katar besteht ein geringes Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Für Katar sind derzeit keine konkreten Zahlen zum Risiko einer Ansteckung mit Tollwut verfügbar. Prinzipiell erfolgt eine Übertragung vorrangig über Hunde. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. Vor allem in sandigen Regionen außerhalb der Städte kommen Giftschlangen vor. Es gibt einige giftige Seeschlagen.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Vor allem Sandstürme und Autoabgase spielen diesbezüglich eine Rolle.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
- Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Urlaub Bolivien – Reiseprogramme – unterwegs über den Dächern der Welt
Bolivien ist ein Juwel unter den Andenstaaten und eine wahre Entdeckungsreise wert! Ein Land der Flamingos und der verschiedenfarbigen Lagunen. Ihr sucht eure perfekte Gay Reise in Südamerika? Wenn man bisher schon alles gesehen und bereist hat, wird man hier definitiv neu überrascht werden!
Atemberaubende Landschaft – Gay Urlaub Bolivien
Die atemberaubende Landschaft um den Salar de Uyuni mit dem Mountainbike entdecken? Weltweit größte und höchstgelegene Salzwüste. Spektakulär erstreckt sie sich mit ihren mehr als 10.000 Quadratkilometern über den Horizont und wurde vor über 10.000 Jahren durch das Austrocknen des Paläosees Tauca gebildet. Grenzenlose Faszination auslösend durch die surreal weiß anmutende, unendlich erscheinende Salzkrustenlandschaft, in der sich gelegentlich das Licht wieder spiegelt, Horizont und Himmel verschwimmen und Wolken über und unter euch erscheinen! Gänsehautmoment pur, da man glaubt, zu fliegen. Eine von Kakteen überzogene Insel tut sich plötzlich sattgrün im unendlichen weißen Meer auf. Die kontrastreichen Farben versetzen euch ins Staunen. Ihr reist über die sagenhaften Hochlandlagunen in die Siloli Wüste, welche mit bizarren Felsformationen, bunten Bergen, Geysiren und hunderten von Hochlandflamingos zu beeindrucken weiß. Atemberaubend schön liegt der Titicacasee als höchst gelegener Binnensee und kann atemberaubender nicht sein. Die Aussicht über den sich plötzlich auftuenden Talkessel von La Paz ist so einige Schnappschüsse wert. Das sich in ihm erstreckende, schier endlos erscheinende Häusermeer dieser Metropole, lässt Münder offen stehen und ist lustig anzuschauen. Solange man sich nicht selbst dabei auf frischer Tat ertappt. 😉 Als höchst gelegener Regierungssitz der Welt liegt die riesige Stadt auf ca. 3.600 m Höhenlage und braucht sich somit über steigende Meeresspiegel keine Sorgen zu machen. Den spektakulären Gegenpart bietet das Tiefland mit der Weltkulturerbestätte Sucre und Potosi, Schokolade und Silber, beides Städte, welche sehr geschichtsträchtig und bedeutend sind. Bolivien beeindruckt, unter anderem auch mit der besten Schokolade Südamerikas. Lasst euch verzaubern von der Vielfalt dieses Landes!

Gay Urlaub Südamerika – Bolivien und LGBTQI Leben
Das gesellschaftliche Leben von Homosexuellen in Bolivien ist immer noch von einer leicht voreingenommenen Haltung geprägt. Die Hauptstadt La Paz hat eine aktive Gay Szene und bietet diverse Clubs und Bars für die Community und ein attraktives Gay Nachtleben. Vergleichbar mit den Nachbarländern Brasilien und Argentinien ist es aber nicht. Homosexualität ist allerdings in Bolivien erlaubt und im Zuge eines Gesetzes aus 2010, in dem Rassismus und jede Form von Diskriminierung verboten wurde, wurden auch gute Schritte in Richtung Anerkennung und Schutz der sexuellen Orientierung gemacht.
Reisespezialisten für Gay Urlaub in Südamerika – Bolivien Reiseprogramme
Unsere Gay Bolivien Reiseprogramme eigenen sich perfekt, um verschiedene Länder Südamerikas zu kombinieren. Natürlich ist auch eine reine Bolivien Reise möglich. Im Anschluss an eine Peru Reise oder Chile Reise, lassen sich aber einige Highlights dieses atemberaubenden Landes mitnehmen. Findet hier unsere Vorschläge, wir beraten euch gerne, was zu euren persönlichen Reisewünschen passt und schneidern die perfekte Gesamtreise.
Hier findet ihr Vorschläge für Zusatz Reiseprogramme in Gay Bolivien. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot.
Chile, Bolivien, Peru in Kombination – Gay Südamerika bereisen? Oder Bolivien mit einer Gay Rundreise Chile oder Gay Argentinien kombinieren? Auch eine Kombination mit Gay Urlaub Kolumbien ist ohne weiteres möglich.
11 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 2.800 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer. Dieses Angebot ist ohne Flugarrangement
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Gay Urlaub Südamerika Bolivien – die etwas ausgefalleneren, aufregenderen und spannenderen Flitterwochen
Auf einer Bolivien-Hochzeitreise findet eine Mischung aus Erholung und Abenteuer statt – ausgefallen, aufregend und spannend. Durch die vielfältige Natur und den Gebirgszug der Anden ein Paradies für Outdoor-Liebhaber. Auf unzähligen Trekking- und Wanderrouten lassen sich für Honeymooner einzigartige Naturlandschaften entdecken oder mit Mountainbike abenteuerlich geschwungene Gebirgsstraßen auf manchmal gewagten Strecken hinab in die Täler fahren. Flitterwochen in einem Land mit unglaublich vielfältiger Landschaft. Von den Anden über die Atacamawüste bis hin zum Regenwald im Amazonasbecken – überall finden hier Turteltäubchen unterschiedliche landschaftliche Schätze vor. Die einzigartige Natur bietet den perfekten Rahmen für die schönsten Erinnerungsfotos. Ganz egal ob prickelnder Nervenkitzel beim Trekking in den Anden, wilde Romantik in der einzigartigen Natur oder entspannte Zweisamkeit bei kulinarischem Genuss – die gemeinsame Zeit in Bolivien bringt euch definitiv noch näher zusammen!
Fragt bei uns nach! Wir bieten individuell maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen an, die unvergesslich sind – Go Holidate ist Spezialist für maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen.
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Highlights – Gay Urlaub Südamerika Bolivien
- Hochlandlagunen mit rosaroten Flamingos
- Uyuni Salzsee
- Titicacasee mit Übernachtung auf der Isla del Sol
- atemberaubendes La Paz im Talkessel
- aufstrebende Metropole Santa Cruz und koloniales Weltkulturerbe Sucre



Reiseprogramme – Gay Urlaub Südamerika Bolivien – Nicht im Preis enthalten
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- Langstreckenflüge sowie Flüge von/bis Bolivien
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- etwaige Visakosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
Reiseprogramm Gay Urlaub Südamerika Bolivien – von Sucre nach La Paz – pro Person ab 2.499 €
11 Reisetage auf Basis 2 gemeinsam reisender Gays – Preis pro Person für den gesamten Zeitraum – Gay Urlaub Südamerika Bolivien
Im Preis enthalten:
- Inlandsflüge wie im Programm angegeben – vorausgesetzt Verfügbarkeit und laut tagesaktuellen Preisen bei Buchung
- komplettes Programm mit allen ausgeschriebenen Leistungen – wenn nicht als Option gekennzeichnet
- 9 Übernachtungen in Doppelzimmern in ausgewählten Hotels – alle Gay-friendly
- 1 Übernachtung im Nachtbus
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben in einem örtlichen Restaurant oder Hotel (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
- lokale, pro Ort/Stadt wechselnde deutsch- oder englischsprachige Reiseleitung während der eingeschlossenen Ausflüge, Besuche und Besichtigungen und Transfers (Ausnahme: Der Flug von Santa Cruz nach Sucre und die Fahrten von Potosi nach Uyuni und von Uyuni nach La Paz sind unbegleitet!)
- privater Transport (AUSNAHME: Jeeptour ab/bis Uyuni, und die Nachtbusfahrt von Uyuni nach La Paz, ebenso wie der Ausflug an den Titicacasee ab/bis La Paz – jeweils im touristischen Überlandbus)
- Shared Jeeptour ab/bis Uyuni mit dt.-sprachigem Guide, oder englischsprachigem Driverguide (Sprache nach Wahl) (Max. 4 internationale Reiseteilnehmer pro Fahrzeug + 1 Reiseleiter) (Unsere Allradfahrzeuge sind mit Sauerstoff und Satellitentelefon ausgestattet)
- Fahrt im touristischen Überlandbus auf der Strecke von Uyuni nach La Paz, und zwischen La Paz und Copacabana, sowie retour
- alle Eintrittsgelder
- Gemeindeabgaben auf der Route ab/bis Uyuni
- gesetzliche Steuern und Abgaben
Reiseverlauf Reiseprogramm Bolivien – von Santa Cruz nach La Paz
Erster Reisetag – Ankunft in Bolivien
Bienvenidos en Bolivia … Willkommen in der bolivianischen Millionenmetropole „Santa Cruz de la Sierra“. Ihr befindet euch hier übrigens noch im Tiefland. Am ersten Tag nach eurer Ankunft steht dabei Kennenlernen im Fokus! Ihr erkundet den kolonialen Stadtkern von Bolivien und stimmt euch gemeinsam auf das Land und die bevorstehende Bolivienreise ein. (-/-/-)


Zweiter Reisetag – Sucre
Mit einem kurzen Inlandsflug geht es heute nach „Sucre“. Nach eurer Ankunft am Nachmittag, lasst ihr die „Weiße Stadt“ auf euch wirken. Zunächst unternehmt ihr eine kleine City-Tour durch das koloniale Zentrum. Das Stadtzentrum zählt übrigens zum UNESCO-Welterbe. Vom Aussichtspunkt „La Recoleta“ habt ihr einen wunderschönen Blick über die roten Ziegeldächer und weiß verputzten Fassaden der Stadt. Gemütliches Beisammen sein am Abend. (F/-/-)
Dritter Reisetag – Potosi
Heute erklimmt ihr schließlich einige Höhenmeter. Los geht’s nach „Potosi“, auf über 4000 Meter Höhe gelegen. Die Stadt hat eine grandiose Vergangenheit. „Potosi“ war übrigens in seiner Blütezeit größer als Paris und London. Bei einem gemeinsamen Stadtrundgang genießt ihr den Flair dieser uralten Stadt. Ihr habt viel Zeit hier und könnt die Stadt in aller Ruhe erkunden. Dabei lasst ihr das südamerikanische Lebensgefühl auf euch wirken. (F/-/-)


Vierter Reisetag – Uyuni
Alle wach? Wer möchte, kann am Morgen die beeindruckenden Minen des Silberberges „Cerro Rico“ kennenlernen. Hier wird seit der Kolonialzeit nach Edelmetallen gegraben. Nach dem Mittagessen Fahrt nach „Uyuni“. Ankunft in „Uyuni“ gegen Abend. (F/-/-)
Fünfter Reisetag – Salar de Uyuni
Der heutige Tag wird grandios! Nach dem gemeinsamen Frühstück startet ihr und teilt euch auf Allrad-Fahrzeuge auf. Euch erwartet die größte Salzwüste der Welt! Zunächst besichtigt ihr den Ort „Colchani“. Er gilt übrigens als einer der bekanntesten Orte für Salzverarbeitung. Von dort aus taucht ihr nun endgültig in das schier unendlich erscheinende „Weiß“ des Salzsees ein. Die Gegend wirkt surreal. Wohl eine der faszinierendsten Landschaften dieser Erde liegt vor euch. Nebenbei habt ihr viel Zeit für außergewöhnliche Schnappschüsse. Am Nachmittag klettert euer Jeep an den Flanken des „Tunupa Vulkans“ empor und ihr genießt die grandiose Aussicht. (F/M/A)

Sechster Reisetag – Hochlandlagunen
Ihr beginnt den Tag mit dem Besuch der Ruinenanlage „Pucara de Chiquini“. Im Anschluss geht es gen Süd-Westen. Vorbei am aktiven Vulkan „Ollague“, zu den Seen „Laguna Cañapa“, „Laguna Hedionda“, „Laguna Chiarkota“, „Laguna Honda“, und die „Laguna Ramaditas“. An dessen flachen Uferregionen beobachtet ihr Flamingos. Ihr verlasst das Tal der Lagunen und taucht ein in eine ausgedehnte Sand- und Steinwüste – die Wüste „Siloli“. Eine fantastische, surreale Landschaft, welche die ganze Farbpalette an Terrakotta- und Ocker-Tönen bereithält. Ein Farbenspiel, das seinesgleichen sucht. (F/M/A)


Siebter Reisetag – Altiplano
Heute startet ihr früh. Die Fahrt führt über „Arbol de Piedra“, einer von Erosion geschaffenen Steinfigur, weiter zum Geysirfeld „Sol de Mañana“. Übrigens befindet ihr euch hier auf fast 5.000 Meter Höhe! Es geht hinein in den „Salar de Chaviri“. Und die heißen Thermalquellen von „Polques“ laden zum Baden ein. Danach schließlich zur „Laguna Verde“. Die türkisfarbene Lagune liegt am Fuße des Vulkans „Licancabur“. Ein letztes Highlight ist die von Algen rot gefärbte „Laguna Colorada“. Lebensraum von tausenden Flamingos. Danach schließlich Rückfahrt nach „Uyuni“ und weiter mit dem Nachtbus nach „La Paz“. (F/M/-)
Achter Reisetag – Altiplano
Am Morgen kommt ihr schließlich ausgeruht in „La Paz“ an. Die Stadt gilt übrigens als höchst gelegener Regierungssitz der Welt. Die Einfahrt in die Andenmetropole ist beeindruckend. Plötzlich weicht der Boden und der Blick fällt auf einen riesigen Talkessel. Ein schier endlos erscheinendes Häusermeer. Bien Venidos en „La Paz“! Die Stadt will erkundet werden. (F/-/-)


Neunter Reisetag – Titicacasee
Heute fahrt ihr von „La Paz“ nach „Copacabana“ am „Titicacasee“. Während der Fahrt indessen immer wieder atemberaubende Blicke auf die vergletscherten Sechstausender der „Cordillera Real“. Mittags erreicht ihr „Copacabana“. Von dort Bootstour über den „Titicacasee“ hinüber zur „Isla de Sol“. Dort schlängelt sich ein seicht ansteigender Pfad über landwirtschaftlich genutzte Terrassen hinauf zu eurem Tagesziel. Euer idyllisch gelegenes Hotel liegt oben auf dem Kamm der Sonneninsel. Von hier aus habt ihr eine prächtige Sicht über den See. Gemeinsam genießt ihr den spektakulären Sonnenuntergang! (F/-/-)

Zehnter Reisetag – Copacabana
Ein weiterer Tag eurer Bolivien Reise beginnt. Die Wanderung über den Insel-Kammweg führt euch zunächst zur Tempelanlage „Chincana“. Bei leichtem Auf und Ab ist der Weg sportlich jedoch absolut machbar. Unterwegs genießt ihr den spektakulären Ausblick hinüber zur „Königskordillere“ und die Weite des tiefblauen „Titicacasees“. Nachmittags mit dem Boot zurück nach „Copacabana“. Nach einem Spaziergang durch den Wallfahrtsort und verschiedene Märkte des Kunsthandwerks macht ihr euch auf den Rückweg nach „La Paz“. (F/M/-)
Elfter Reisetag – Adios Bolivia
Adios Bolivia! Heute heißt es Abschiednehmen – von Bolivien! Je nach Flugzeit, Rückflug oder Anschlussprogramm steht der Vormittag noch zur freien Verfügung. Am Nachmittag somit Transfer zum Flughafen von La Paz. (F/-/-)

Reiseprogramm Gay Urlaub Südamerika Bolivien – von La Paz nach San Petro de Atacama – pro Person ab 1.429 €
3 Reisetage auf Basis 2 gemeinsam reisender Gays – Preis pro Person für den gesamten Zeitraum – Gay Urlaub Südamerika Bolivien
Im Preis enthalten:
- Inlandsflüge wie im Programm angegeben – vorausgesetzt Verfügbarkeit und laut tagesaktuellen Preisen bei Buchung
- komplettes Programm mit allen ausgeschriebenen Leistungen – wenn nicht als Option gekennzeichnet
- 2 Übernachtungen in Doppelzimmern in ausgewählten Hotels
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben in einem örtlichen Restaurant oder Hotel (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
- lokale, pro Ort/Stadt wechselnde deutsch- oder englischsprechende Reiseleitung während der eingeschlossenen Ausflüge, Besuche und Besichtigungen und Transfers
- privater Transport
- alle Eintrittsgelder, gesetzliche Steuern und Abgaben
Dieses Reiseprogramm Bolivien ist auch in umgekehrter Richtung buchbar
Hierzu passen im Vor- und Nachprogramm: Rundreise Chile und Rundreise Peru
Reiseverlauf Reiseprogramm Bolivien – von La Paz nach San Petro de Atacama
Erster Reisetag – von La Paz nach Uyuni
Bienvenidos en Bolivia … die erste Nacht habt ihr – je nach Belieben – bereits in „La Paz“ verbracht (nicht im Preis inbegriffen).
Früher Transfer zum Flughafen für euren Flug nach Uyuni. Ankunft und Beginn eures Kurzreiseprogramms auf dem sensationellen Salzsee inklusive „Isla Incahuasi“. Der größte Salzsee der Welt liegt mit seiner über 10.000 km2 weiten Oberfläche auf dem bolivianischen Hochland. Die Stille hier lässt einem das Herz schneller schlagen. Der See mit seinem kristallenem Salz, dem klaren Himmel, den Kakteen und den Flamingos, ist ein unvergleichbarer Ort. Mittagessen wird auf der Isla Incahuasi mit atemberaubender Aussicht serviert.
1 Übernachtung im Salzhotel Luna Salada mit Abendessen. (-/M/A)


Zweiter Reisetag – Laguna Hedionda
Die heutige Fahrt eröffnet so einige Highlights. Ihr besucht San Cristobal, eine kleine Ortschaft, samt der uralten Dorfkirche. Außerdem sind das „Tal der Steine“, der „Ollague Vulkan“ und die Lagunen „Cañape“ und „Hedionda“ Höhepunkte eurer heutigen Fahrt. Eine Menge Fotostopps ergeben sich! Ein unvergesslicher Tag!
1 Übernachtung im Hotel Los Flamencos mit Abendessen. (F/M/A)
Dritter Reisetag – Hochlandlagunen – San Petro
In der Früh Abfahrt vom Hotel Richtung Chile. Das absolute Highlight erwartet euch heute – „La Laguna Colorada“. Hier nisten drei verschiedene Flamingoarten. Die Sonne und der Wind lösen bei den Algen eine bestimmte Reaktion aus, welche der einmaligen Lagune und den Flamingos ihre rötliche Farbe gibt. Picknick bei der Lagune.
Danach geht es zu den einmaligen Geysiren der „Morgensonne“. Ein Bad in den Thermalbädern von „Polques“ gefällig? Kurz vor dem Grenzübergang – „Hito Cajones“ – erlebt ihr ein fast außerirdisch wirkende Landschaft. Im Hintergrund der Vulkan „Lincancabur“, welcher an die grüne Lagune anschließt. Im Anschluss überquert ihr die Grenze und werdet bei eurem Hotel in „San Petro de Atacama“ abgesetzt. Ende der Leistung. (F/M/-)

Reiseprogramm Gay Urlaub Südamerika Bolivien – von Puno über Titicaca nach La Paz – pro Person ab 889 €
4 Reisetage auf Basis 2 gemeinsam reisender Gays – Preis pro Person für den gesamten Zeitraum – Gay Urlaub Südamerika Bolivien
Im Preis enthalten:
- komplettes Programm mit allen ausgeschriebenen Leistungen – wenn nicht als Option gekennzeichnet
- 3 Übernachtungen in Doppelzimmern in ausgewählten Hotels
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben in einem örtlichen Restaurant oder Hotel (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
- lokale, pro Ort/Stadt wechselnde deutsch- oder englischsprechende Reiseleitung während der eingeschlossenen Ausflüge, Besuche und Besichtigungen und Transfers
- privater Transport
- alle Eintrittsgelder, gesetzliche Steuern und Abgaben
Dieses Reiseprogramm Bolivien ist auch in umgekehrter Richtung buchbar
Hierzu passen im Vor- und Nachprogramm: Rundreise Chile und Rundreise Peru
Reiseverlauf Reiseprogramm Bolivien – von Puno über Titicaca nach La Paz
Erster Reisetag – von Puno zur Sonneninsel
Heute Überlandfahrt von „Puno“ nach „Copacabana“ zu den Ufern des „Titicacasees“. In „Copacabana“ angekommen, besucht ihr die Kathedrale und die indianische Jungfrau. Dann Tragflügelbootfahrt zu der Sonneninsel, um den „Pilcocaina“ Sonnentempel zu besichtigen. Anschließend Wanderung in Begleitung von Lamas zum Hotel. Nach Ankunft Mittagessen. Nachmittags zur freien Verfügung, um die Gegend zu erkunden. Der Sonnenuntergang über dem Titicacasee ist atemberaubend und ein wahres Schauspiel. 1 Übernachtung in der Posada del Inca Öko-Lodge. (-/M/A)


Zweiter Reisetag – Von der Sonneninsel nach La Paz
Der Morgen steht zur freien Verfügung. Gegen Mittag steigt ihr die originalen Inkastufen herab zu der Heiligen Quelle, welche ewige Jugend und Glück versprechen soll. Mittagessen bekommt ihr heute im archäologischen Restaurant Uma Kollu. Das Tragflügelboot bringt euch danach zur Mondinsel, wo ihr die Überreste des Sonnenjungfrauentempels „Iñak Uyu“ besichtigen werdet.
Weiterfahrt zur „Cocotoni Bucht“ und kurze Überlandfahrt nach „Huatajata“. Dort Ankunft und Besuch im Ökodorf „Wurzeln der Anden“, inklusive Altiplano Museum. Nach der Besichtigung geht es über Land nach „La Paz“. Abend zur freien Verfügung. 1 Übernachtung im Hotel. (F/M/-)
Dritter Reisetag – La Paz
Vormittags erlebt ihr eine Stadtrundfahrt in „La Paz“. Bis zum heutigen Tag werden die Traditionen bewahrt und auf den Straßen erlebt man Magie aus prähispanischen Zeiten. Die indigenen, kolonialen und modernen Gegenden, die klassischen bunten Märkte, der Hexenmarkt und atemberaubende Landschaften, werden alle von dem Hausberg Illimani umrahmt. Ihr besucht das „Mondtal“. Eine Fahrt in der lokalen Seilbahn ist ebenso inbegriffen, um die Stadt aus der Vogelperspektive kennenzulernen. Der Nachmittag und Abend steht zur freien Verfügung für weitere Aktivitäten nach eigenem Gusto. 1 Übernachtung im Hotel La Casona****. (F/-/-)


Vierter Reisetag – Abreise
Heute heißt es Abschied nehmen. Transfer zum Flughafen und Ende der Leistung. (F/M/-)
Eure Gay-friendly Unterkünfte bei dem Reiseprogramm Gay Urlaub Südamerika – Bolivien:
Diese werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten.


Eure Anreise nach Gay Urlaub Südamerika – Bolivien:
Dieses Angebot ist ohne Flugarrangement. Fragt bei uns nach!
Die Anreise und Langstreckenflüge erfolgen mit einer renommierten Linienfluggesellschaft in Economy-Class.
Wir erstellen im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Bolivien
Das gesellschaftliche Leben von Homosexuellen in Bolivien ist immer noch von einer leicht voreingenommenen Haltung geprägt. In der Hauptstadt La Paz allerdings gibt es durchaus eine Szene. Vergleichbar mit den Nachbarländern Brasilien und Argentinien ist es aber nicht. Homosexualität ist allerdings in Bolivien erlaubt und im Zuge eines Gesetzes aus 2010, in dem Rassismus und jede Form von Diskriminierung verboten wurde, wurden auch gute Schritte in Richtung Anerkennung und Schutz der sexuellen Orientierung gemacht. Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist in Vorbereitung.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Bolivien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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(Quelle: Auswärtiges Amt).
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.