Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Vereinigtes Königreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Britische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einfuhrverbot für Fleisch und Milchprodukte
Seit 12. April 2025 dürfen Reisende kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien einführen, siehe weitere Informationen.
Einreise/Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt, siehe Einreise und Zoll - Visum - Elektronischen Reisegenehmigung (ETA).
In den Britischen Überseegebieten werden sukzessive Online-Einwanderungs- und Zollformulare (ED Form) eingeführt. Weitere Hinweise siehe Einreise und Zoll.
Sicherheit
Terrorismus
In den letzten fünf Jahren hat es vereinzelt Terroranschläge in Innenstädten gegeben (2023 in Nottingham, 2021 in Liverpool und 2020 in London).
Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich die Stufe drei (von fünf) „Substantial“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
- Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nordirland ist das Aufflammen lokaler Gewalt insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August mit gewaltsamen Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und mit Sicherheitskräften möglich.
- Verhalten Sie sich umsichtig.
- Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von auf Fahrrädern vorbeifahrenden Tätern entrissen (Snatching).
In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
- Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe.
- Notieren Sie sich die IMEI-Nummer(n) und die Seriennummer (Geben Sie den Tastencode *#06# auf Ihrem Ziffernblock an, dann werden diese schnell angezeigt), und lesen Sie diese Tipps.
- Nutzen Sie Ihr Mobiltelefon in der Öffentlichkeit so wenig wie möglich und halten Sie die Entsperrdauer des Bildschirms so gering wie möglich, um nicht Opfer von Entreißdiebstahl / „Snatching“ zu werden. Sichern Sie Ihr Mobiltelefon am besten mit einem starken Passwort.
- Lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren (im Ausland: +49 30 4050 4050), siehe Tipps. Um wichtige Daten auf Ihrem Gerät im Falle eines Diebstahls sperren lassen und das Gerät ggf. orten zu können, benutzen Sie bitte die Sperrfunktionen in Android- und iOS. Melden Sie zudem Ihr Gerät bei der Polizei als gestohlen.
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Visit Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone
Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.
Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
- Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.
- Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.
Drogen
Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Einreise/Elektronische Reisegenehmigung/Brexit
Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass und seit dem 2. April 2025 auf einer Elektronischen Reisegenehmigung (siehe Visum: ETA), die mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein müssen. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU-Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen, siehe Reisedokumente.
- Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
Reisedokumente
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja; vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen.
Anmerkungen:
Bei einer Einreise mit einem ab Mai 2024 ausgestellten Reisepass kann es bei Nutzung der eGates zu Fehlermeldungen kommen, die eine zusätzliche manuelle Passkontrolle erforderlich machen. Grund ist nach Mitteilung der UK Border Force ein Softwareproblem; eine Lösung ist in Vorbereitung.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Sie erkennt jedoch bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, sollte zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei zusätzlich zu den Reisepassdaten auch der Personalausweis mit dem digitalen Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Seit dem 2. April 2025 ist jedoch für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA).
In vielen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU- Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
Weitere Informationen und sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise nach Großbritannien seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Die ETA kann über die vom britischen Innenministerium zur Verfügung gestellten ETA App oder online über die Webseite GOV.uk beantragt werden; der Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) gestellt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (16 GBP). Die Einschaltung oder Beauftragung externer Agenturen ist nicht erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Sollte die Einreise bereits vor dem 2. April 2025 nach Großbritannien erfolgt sein, wird für die Ausreise keine ETA benötigt.
Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird und keine Grenzkontrolle passiert wird.
- Beachten Sie, dass Sie z.B. auch die Grenzkontrolle passieren müssen, wenn Sie Ihr Gepäck für den Anschlussflug erneut einchecken.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Fluggesellschaft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die britische Grenzkontrolle bei Ihrem Transit passieren müssen.
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
Weitere Informationen, Hinweise (z.B. über den ETA Webchat) und Anleitungen sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate
Seit 1. Januar 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Nachweise des Einwanderungsstatus für Aufenthalte über sechs Monate im Vereinigten Königreich. Hierzu gehören z. B. die Biometric Residence Permit (BRP) bzw. Biometric Residence Card (BRC) sowie Visum-Vignettenaufkleber oder Einwanderungsstempel im Reisepass. Bis voraussichtlich Ende Mai 2025 können die bisherigen Dokumente (auch bei Gültigkeitsablauf im Dezember 2024) für den Nachweis eines weiter bestehenden Aufenthaltsstatus verwendet werden (z.B. bei der Abfertigung am Flughafen).
- Beachten Sie die Hinweise der britischen Regierung zu eVisa.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
- Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Empfohlen wird jedoch eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: 180 Tage in 12 Monaten.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare (siehe unten) vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden oder vorab online ausgefüllt werden können.
Online-Einreiseformular
Besucher können das bisherige Papierformular bei Einreise ausfüllen oder aber zur schnelleren Abfertigung am Flughafen die Bermuda Arrival Card vorab online ausfüllen. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Britische Jungferninseln (British Virgin Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und die Bestätigung entweder als Ausdruck mitführen oder auf dem Handy/mobilen Gerät speichern und bei Einreise vorzeigen. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Kaimaninseln (Cayman Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die entweder als Ausdruck mitgeführt oder auf dem Handy/mobilen Gerät gespeichert und bei Einreise vorgezeigt werden muss. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung.
St. Helena
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für drei Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Ascension
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, welches mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss.
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. GBP sowie 500.000 GBP für eine etwaige Luftrettung sind für die Visumbeantragung erforderlich.
Tristan da Cunha
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen
Für touristische Einreisen bei ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Besucher müssen eine bestätigte und vollständig bezahlte Rückreise, eine Krankenversicherung, die auch die Kosten für eine medizinische Evakuierung nach Kapstadt abdeckt, sowie ausreichende Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts haben.
Turks- und Caicosinseln
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Seit Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Tiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
- Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.
Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
- Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln.
Impfschutz
Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Dengue-Fieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.
Reisende auf die Pitcairn-Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Andere
Bitte beachten Sie bei Reisen auf das Chagos-Archipel und die Pitcairn-Inseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).
Medizinische Versorgung
Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.
Die medizinische Versorgung in den Britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Pride Paris – die wohl romantischste Pride-Parade auf der ganzen Welt – Gay Gruppenreisen
Paris bringt auch Gays zum Träumen… Die Stadt der Liebe verdient ihren Beinamen, denn sie ist die queerfreundlichste Stadt Europas! Die romantische Hauptstadt Frankreichs hat eine dynamische LGBTQIA+-Community und kann jedem ein attraktives touristisches Angebot anbieten. Die Metropole quillt förmlich über vor Geheimtipps, wo LGBTQIA+ hinreisen, schlafen, essen oder feiern können. Schwule, Lesben, Bi, Trans oder Hetero – in Paris ist jeder willkommen! Neben der Gay Pride mit ihren jährlich mehr als einer halben Million Besuchern hält Paris auch sonst unzählige Sehenswürdigkeiten und Highlights für LGBTQIA+-Reisende bereit.
Romantik in Europa – Gay Pride Paris
Jedes Jahr vibriert Paris im Rhythmus der Marche des Fiertés LGBTQIA+ mit einer festlichen, militanten und symbolträchtigen Veranstaltung. Die Metropole möchte die Vielfalt feiern, gleiche Rechte einfordern und gegen alle Formen der Diskriminierung ankämpfen. Die erste offizielle Gay Pride in Paris fand 1981 statt und war ein großer Erfolg! Sie brachte schon damals über eine halbe Million Menschen auf die Straßen und hat sich bis heute zu einem unumgänglichen Ereignis in der Megacity entwickelt.

Gay Pride Paris – festliche, militante und integrative Atmosphäre
Paris ist nicht mehr nur eine der meistbesuchtesten Städte der Welt, sondern auch eine der schwulsten Städte weltweit. Auch ist sie die erste Hauptstadt, die im März 2008 einen offen schwul lebenden Bürgermeister wählte. In einem eher konservativen Land bleibt Paris die City von Freiheit und Toleranz. Das Gay-Viertel der Metropole befindet sich im Centrum und heißt „Le Marais“ und ist „the place to be“. Dieses Viertel empfängt seine internationalen Besucher mit offenen Armen und beschert der Metropole mit über 300 Etablissements, mehr als 100 Bars und Restaurants eine der größten Schwulenszenen Europas! Es lohnt sich also auf jeden Fall für euch, die Stadt der Lichter, wie sie häufig genannt wird, zu besuchen!

Gay Viertel und bekannte Gay Szene – Gay Pride Paris
Paris ist eine sehr kreative Stadt! Daher sind sehr viele Werke aus der LGBTQIA+-Szene an den verschiedensten Orten der Metropole zu sehen. Ganz egal ob in Museen, Kunstgalerien oder Kinos. Einige Locations wie das LGBT-Zentrum Paris-Ile-de-France widmen ihnen sogar ganze Teile ihrer Veranstaltungsprogramme oder Ausstellungsflächen. Es ist ein Ort der Begegnung und des Zuhörens und bietet regelmäßig temporäre Ausstellungen, in denen Künstler vorgestellt werden, deren Arbeit sich mit den Themen Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender befassen.
In Paris gibt es eine Vielzahl an Locations, die bei der LGBTQIA+-Community besonders angesagt sind. Diese befinden sich am häufigsten im Stadtviertel Marais und machen Paris zu einer weltoffenen Stadt mit festlicher Atmosphäre. Zu den belebtesten Straßen zählen die Rue des Ecouffes, die Rue du Temple und die Rue Vieille du Temple. Mit dem COX gibt es eine wichtige Location in diesem Viertel. Diese angesagte Bar zieht zahlreich die unterschiedlichste Kundschaft an. Das Quetzal lässt die Cocktails schlürfenden Gäste die umliegenden Bürgersteige füllen. Eine gesellige Atmosphäre ist also garantiert! Auf der Rue des Lombards ist die Stimmung vor allem im Bear’s männlich. Wesentlich gemischter ist es widerum im The Labo Bar Club. Wer lieber tanzen und ein Gläschen trinken möchte, macht einen Abstecher zu Souffleurs in der Rue de la Verrerie. Das El Hombre ist, wie der Name schon sagt, eine Location für Männer, mit Tapas zu essen und einem reichhaltigen und vielseitigen Wochenendprogramm bis spät in die Nacht. Weitere Bars mit einer sympathischen Atmosphäre sind das Café Voulez-Vous in der Rue du Temple, die Who’s bar in der Rue Saint-Merri oder das Duplex in der Rue Michel Le Comte. Das L’Enchanteur organisiert Karaoke-Abende.
Etwas weiter vom Marais entfernt befindet sich eine Institution des Pariser Nachtlebens für Schwule namens Banana Café. In der Nähe des Bahnhofs Gare de l’Est befindet sich mit dem Café Moustache eine der ältesten Schwulenbars der Hauptstadt. Die Rive-Droite-Seineufer begrüßen den Sommerkahn Marcounet mit einem offenen Saal, in dem das ganze Jahr über Jazz- und World-Konzerte, Cabarets und kulturelle Treffen gegeben werden. Das Le 17 in der Rue de la Folie Méricourt Nr. 17 mit DJs und regelmäßigen Veranstaltungen ist eine gute Adresse. Im M‘Sieurs Dames in der Avenue Parmentier finden Afterworks statt, sowie Queermess und Bingo, die von Drag Queens veranstaltet werden. Paris hat viel zu anzubieten.
Möglicher Reisepreis: 5 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 1.108 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Pride Paris
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub nach Paris. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein und stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot nach Maß. Gerne kombinieren wir diese Reise auch mit anderen Städten in Frankreich oder in Europa oder planen auf Wunsch eine Rundreise für euch! Beispielsweise ein Gay Urlaub Spanien – Mietwagenrundreise – Madrid, Valencia, Sitges?
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Oder darf es eine andere Pride sein?
Pride Week Madrid – zu Europas größtem Regenbogen Event
oder
Gay Pride London – eine der berühmtesten Pride-Paraden Europas
oder
LGBTQI Reise São Paulo – Gay Städtetrip in Brasilien – mit der größten Pride Parade der Welt
oder
Höhepunkte und Highlights der Gay Pride Paris
- die Parade – Marche des Fiertés LGBTQIA+
- Live-Konzerte auf der Fête de la Musique – eine Musikveranstaltung mit sozialem Engagement, offener Bühne, DJ-Sets und queere Live-Auftritte
- Pride Run in Pantin – ein sportlicher und integrativer Lauf
- politische Abende – Diskussionsrunden mit Aktivisten und LGBTQIA+-Organisationen
- Filmabende – Vorführungen von LGBTQIA+-Kurzfilmen
- Ausstellung „25 Jahre Widerstand” – eine Ausstellung mit historischen Plakaten der Marche des Fiertés
- Drag Show – Drag-Künstler präsentieren ihre Kunst auf den Straßen
- Bälle & Partys
- Circuit-Partys
- 700.000 Zuschauer


Zubuchbare Möglichkeiten
- individuelle Touren mit einem Guide
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
- optionale Rundreise
Circuit-Partys und Gay Pride Paris-Veranstaltungen
Paris-Partyveranstalter veranstalten in der Pride-Week einige der größten Circuit-Partys.
- Heaven Paris – das heißeste Pop-up-Event am Freitagabend in Paris, mit einer sexy Atmosphäre, geilen Jungs und großartiger Musik
- Doctor Love Pride Edition – eine der beliebtesten monatlichen Partys der Stadt kehrt für eine besondere Pride-Edition ins TXNUMX zurück
- Big Paris Pride Weekend – das größte Circuit-Event mit internationalen DJs, fantastischen Sound- und Lichtshows und den angesagtesten Tänzern von Paris
- Les Follivores & Crazyvores – die klassische Schwulenparty mit übertriebenen Drag Queens, sexy Jungs und einer tollen Musikmischung von nostalgischen bis zu aktuellen Hits
- Orgy Paris – die heißeste schwule Pop-up-Party in Paris, produziert von Gibus, einem der führenden schwulen Veranstaltungsproduzenten der Stadt
- Bitch Party Paris – die ausgefallene Mottoparty mit Ehrungen ist die Party für alles, was mit Pop zu tun hat
- Matinee Paris – produziert einige der beliebtesten internationalen Circuit-Events
Schwulenbars, die während der Paris Pride ebenfalls Veranstaltungen veranstalten:
- Café Cox Bar – Genießt „L’Apero d’After“ in einer der besten Schwulenbars der Stadt und Heimat der geilsten Jungs
- Opencafé – im Herzen des Marais zieht es immer schwule Massen, hauptsächlich Männer, an
- Les Souffleurs – für hippe und trendige Jungs und ihre Freunde
- Banana Café – Drag-Liebhaber und heiße Gogos versammeln sich hier zu einem Abend voller Tanz und Spaß
- CUD BAR Paris – beliebt bei Liebhabern von Late-Night-Partys, die nach Feierabend-Aufregung suchen
Die Veranstaltung The Grand Podium – ein zentraler Bestandteil am Ende der Pariser Pride-Parade (Marche des Fiertés) – findet traditionell am Place de la République statt. Ein großes, von der Inter-LGBT-Organisation veranstaltetes Musik- und Show-Event. Dort treten verschiedene Künstler, DJs und andere Akteure auf, um die Vielfalt und Gleichberechtigung zu feiern.

Gay Pride Paris – Feiern in Europas romantischer Stadt
Die Marche des Fiertés oder Paris Gay Pride ist eine Prozession im Herzen von Paris. Sie ist eine riesige Parade, welche ungefähr 4 Stunden dauert und sich durch die Straßen der Stadt schlängelt und über 500.000 Zuschauer hat. Die Paris Pride beginnt normalerweise am Bahnhof Michel Bizot im 1.30. Arrondissement und führt über die Avenue Daumesnil, die Rue de Lyon, den Boulevard Beaumarchais und den Boulevard du Temple zum Place de la République, wo die belebten schwulen Bars nur wenige Gehminuten von entfernt sind und mit einer Pride-Feier The Grand Podium fortgesetzt wird, welche ein zentraler Bestandteil der Pariser Pride-Parade ist. Sie erstreckt sich auch auf die angrenzenden Straßen und die vielen nahegelegenen schwulen Cafés, Bars und Clubs. Es ist ein großes veranstaltetes Musik- und Showevent, welches die Parade abschließt. Viele verschiedene Künstler, DJs und andere Akteure treten auf, um die Vielfalt und Gleichberechtigung zu feiern. Die Ankunft ist dieses Jahr allerdings auf der Place de la Nation geplant, wo die große Abschlussbühne für sechs Stunden Livemusik von 17 bis 23 Uhr vor 50.000 Zuschauern aufgebaut ist.
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden findet ihr eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR – Gay Pride Paris –
Le General
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LGBTQIA+ Frankreich
Frankreich wird häufig als eines der schwulenfreundlichsten Länder der Welt bezeichnet. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Queers (LGBTQIA+) in Frankreich gehören im weltweiten Vergleich zu den fortschrittlichsten. Nachdem gleichgeschlechtlichen Paaren 1999 der sogenannte Zivile Solidaritätspakt gewährt wurde, war Frankreich 2013 das dreizehnte Land weltweit, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisierte. 2012 wurden Gesetze erlassen, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität verbieten. Im Jahr 2010 war Frankreich das erste Land weltweit, das Geschlechtsdysphorie nicht mehr als psychische Erkrankung einstufte. Transgender-Personen ist es seit 2017 erlaubt, ihr Geschlecht zu ändern, ohne sich einer Operation oder einer medizinischen Diagnose unterziehen zu müssen.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Frankreich zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.