Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Streik am Flughafen Barcelona-El Prat
Das Personal von Groundforce streikt seit dem 4. August 2026 in den Bereichen Bodenabfertigung, Check-in und Passagierabfertigung, sowie Flugkoordination. Der Streik ist für August und September unbefristet vorgesehen. Ein Ende des Streiks wird wahrscheinlich erst bei einer Einigung der Gewerkschaft CGT und der Geschäftsführung von Groundforce eintreten. Verzögerungen bei der Abfertigung in den Terminals 1 und 2 sind nicht ausgeschlossen; dies betrifft zahlreiche internationale und nationale Fluggesellschaften, u.a. auch die der Lufthansa.
- Informieren Sie sich beim Flughafen Barcelona (BCN) und bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Rechnen Sie die möglichen Verzögerungen in ihrer Reiseplanung/ihrem Flughafentransfer mit ein.
Waldbrände
Aufgrund hoher Trockenheit sind in den letzten Wochen in mehreren Regionen Spaniens großflächige Waldbrände ausgebrochen, siehe auch Natur und Klima.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr, der Sicherheits- und Rettungskräfte und der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Brandherde in ganz Spanien; für Katalonien bietet diese aktuelle Übersicht weitere Informationen.
- Beachten Sie geltende Feuer- und Rauchverbote und weitere mit der Alarmstufe einhergehende Verbote (Betreten von und der Aufenthalt in bestimmten Waldgebieten, Lagerfeuern und Feuerwerk sowie die Nutzung elektrischer Maschinen und Geräte in ländlichen Regionen und Waldgebieten).
- Informieren Sie auch über die Nationalen Katastrophen- und Zivilschutzbehörde Protección Civil.
- Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich. Das spanische Warnnetzwerk ES-Alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Notfall, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden - auch wenn das Mobiltelefon ausgeschaltet ist.
- Bei Evakuierungen und laufenden Löscharbeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass spanische Behörden aufgrund der Gefährdungslage auch Zufahrten zu Flughäfen sperren. Bleiben Sie in diesem Fall mit den lokalen Behörden vor Ort in Kontakt; der sicherste Weg zum nächsten Flughafen wird Ihnen sobald wie möglich mitgeteilt. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Fluggesellschaft/Ihrem Reiseanbieter und weisen Sie auf die Einschränkungen hin.
- Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Lage an den Grenzübergängen Spaniens nach Marokko bzw. Marokkos nach Spanien
Aufgrund der zahlreichen illegalen Grenzübertritte nach Ceuta haben die spanischen Behörden die Grenzkontrollen, teilweise auch durch Zuhilfenahme des Militärs, verstärkt. Dies führt zu langen Wartezeiten bzw. kann zu Schließungen von Grenzübergängen auch in Melilla führen. Eine Versorgung der Wartenden mit Wasser oder Nahrung erfolgt derzeit nicht. Informationen über die aktuellen Wartezeiten bietet die Guardia Civil.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Schließungen von Grenzübergängen.
- Führen Sie (auch angesichts der hohen Temperaturen) ausreichend Wasser und Verpflegung mit sich.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In größeren Städten, touristischen Zentren und Ausflugsgebieten auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste und auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geboten.
Vor allem in Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte sowie Fahrzeuge zu beobachten. Insbesondere an stark frequentierten Orten wie Flughäfen (auch im Ankunftsbereich), Bahnhöfen, Busterminals sowie Sehenswürdigkeiten und beliebten Stränden ist besondere Vorsicht geboten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonders Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen, insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, werden Kfz-Fahrer immer wieder ausgeraubt. Dabei machen die Täter Autofahrer durch das Werfen von Steinen, Winken oder Ähnliches auf vermeintliche oder tatsächlich herbeigeführte Fahrzeugschäden (z.B. eine absichtlich verursachte Reifenpanne) aufmerksam, um diese zum Anhalten zu bringen. Vereinzelt geben die Täter fälschlicherweise vor, Polizisten zu sein. Beim Halten am Seitenstreifen wird dem Fahrzeugführer „Hilfe“ angeboten, während ein weiterer Täter Wertsachen aus dem Kfz entwendet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Verzichten Sie auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmucks.
- Lassen Sie Ihr Gepäck und Handtaschen nie aus den Augen.
- Lassen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs keine Wertgegenstände oder Gepäck sichtbar zurück und schließen Sie es ab.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Behörden vertraut.
- Halten Sie bei mutmaßlichen Pannen nicht auf dem Seitenstreifen, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Verschließen Sie bei Überprüfen des Schadens vorher immer den Wagen. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt.
Katalonien
Baskenland
andere Provinzen Spaniens
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Das staatliche meteorologische Institut AEMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Spanien regelmäßig zu zahlreichen Busch- und Waldbränden, die sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten können. Bereits gelöschte Feuer können neu entfacht werden. Es kann jederzeit kurzfristig zu Straßensperren und weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur kommen, auch in Tourismusgebieten.
Überschwemmungen und Stürme
Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden.
Am Mittelmeer kann es zu schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen.
Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen“ ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen.
Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
- Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Rettungs- und Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
- Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Seit Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeugführer mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck benutzen. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona, Málaga und Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma).
Auf Formentera und Ibiza wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in ganz Spanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Im Jahr 2026 sind die Fallzahlen von West-Nil-Fieber im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
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- sämtliche Mahlzeiten vom Frühaufsteherfrühstück bis zum erlesenen 4-Gang-Auswahlmenü am Abend
- 5-Gang-Gala-Dinner während der Reise
- Welcome- und Farewell-Cocktail mit Champagner
- Qualitätsweine von namhaften Winzern und Bier zum Mittag- und Abendessen
- alle Softgetränke während der Reise
- alle alkoholfreien Kaffee- und Teespezialitäten
- Mineralwasser auf den Ausflügen
- täglich frisch gefüllter Obstkorb in eurer Kabine
- deutsch sprechende Reiseleitung
- Reiseunterlagen
- alle Hafengebühren
- Nutzung des Wassersport-Equipments wie z. B. Schnorchel-Ausrüstung, Stand-Up-Paddles und Towable Tube (wetterabhängig)
- kostenloser Wäscheservice in der Kat. A–C (SEA CLOUD) bzw. Kat. A+B (SEA CLOUD II und SEA CLOUD SPIRIT)
Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises – ein verlässlicher Partner:
Die von uns vermittelte Gay Gruppenreise wird organisiert und durchgeführt vom Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises. Die Go Holidate GmbH tritt als Reisevermittler auf.
Gültig sind die Allgemeinen Reisebedingungen Sea Cloud Cruises, welche hier einsehbar sind.
Highlights – Gay-friendly Sea Cloud Cruises
- „Einmal auftanken bitte!“ – bei einer kurzen Auszeit vom Alltag unter Segeln
- kleine, feine Auszeit: fünf Reisetage lang die SEA CLOUD SPIRIT kennenlernen
- Gibraltar und Cádiz: besondere Küstenorte zwischen Mittelmeer und Atlantik entdecken
- echtes Windjammererlebnis: einen entspannten Tag auf See unter Segeln genießen
- Einfahrt auf dem Tejo: beeindruckende Aussichten auf Lissabon
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Nicht im Preis enthalten
- Anreise
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in der Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
Sicherheit beim Reisen
Ihr braucht Beratung rund um eure Reise und möchtet euch mit einem passenden Versicherungspaket absichern? Wir arbeiten mit Allianz Travel zusammen und finden für euch eine geeignete Reiserücktrittversicherung. Auch bei zusätzlichen Reiseversicherungen beraten wir euch gerne – etwa für den Schutz während der Reise oder für den Fall, dass ihr erkranken solltet.
FAQs – Gay-friendly Sea Cloud Cruises
Wann findet die Gay-friendly Sea Cloud Cruise 2027 statt?
Die Reise mit der SEA CLOUD SPIRIT findet vom 18. bis 22. Mai 2027 statt. Die Segelkreuzfahrt umfasst fünf Reisetage und vier Nächte an Bord.
Welche Route fährt die SEA CLOUD SPIRIT auf dieser Reise?
Die Reise beginnt in Málaga und führt euch über Gibraltar und Cádiz entlang der Iberischen Halbinsel. Nach einem Tag unter Segeln erreicht ihr am Morgen des fünften Reisetages Lissabon.
Ist die SEA CLOUD SPIRIT eine Gay Cruise?
Nein. Die SEA CLOUD SPIRIT ist kein ausschließlich schwules oder LGBTQIA+ Schiff. SEA CLOUD CRUISES ist gay friendly, und Go Holidate vermittelt euch diese besondere Segelreise mit persönlicher Beratung für LGBTQIA+ Reisende.
Für wen eignet sich die Gay friendly Sea Cloud Cruise von Málaga nach Lissabon?
Die Reise eignet sich besonders für euch, wenn ihr das außergewöhnliche Segelerlebnis der SEA CLOUD SPIRIT kennenlernen möchtet, ohne gleich eine längere Kreuzfahrt zu buchen. In fünf Reisetagen verbindet ihr Málaga, Gibraltar, Cádiz und Lissabon mit einem entspannten Tag unter Segeln. Damit ist die Reise ideal für eine kurze, hochwertige Auszeit mit einer Mischung aus Kultur, Genuss, Entspannung und echtem Windjammererlebnis.
Was ist im Reisepreis der SEA CLOUD SPIRIT enthalten?
Im Reisepreis sind unter anderem die Segelkreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie, sämtliche Mahlzeiten, ein Gala-Dinner, ausgewählte Weine und Bier zu den Hauptmahlzeiten, Softgetränke, Kaffee- und Teespezialitäten, Trinkgelder sowie die Hafengebühren enthalten. Auch weitere SEA CLOUD Leistungen und Extras sind bereits inkludiert.
Was ist das Besondere an der SEA CLOUD SPIRIT?
Die SEA CLOUD SPIRIT verbindet das traditionelle Erlebnis eines Windjammers mit modernem Komfort. Weitläufige Decks, Wellness- und SPA-Bereich, Fitness mit Meerblick, hochwertige Kulinarik und das Segelerlebnis schaffen eine besondere Atmosphäre an Bord.
Gibt es auf der Reise einen Tag unter Segeln?
Ja. Der vierte Reisetag steht ganz im Zeichen des Segelns. Ihr könnt euch im Deckchair zurücklehnen und der Crew dabei zusehen, wie die Segel in traditioneller Handarbeit gesetzt werden – eines der besonderen Erlebnisse einer Reise mit der SEA CLOUD SPIRIT.
Sind Spanien, Gibraltar und Portugal LGBTQIA+ freundlich?
Ja. Spanien und Portugal gelten als LGBTQIA+ freundliche Reiseziele mit weitreichender rechtlicher Gleichstellung und hoher gesellschaftlicher Akzeptanz, insbesondere in Städten und touristischen Regionen. Auch Gibraltar verfügt über umfassende Rechte und Schutzbestimmungen für LGBTQIA+ Personen. Als LGBTQIA+ Reisende könnt ihr die Stationen dieser Reise grundsätzlich offen und entspannt entdecken.
Kann Go Holidate die Anreise nach Málaga und eine Verlängerung in Lissabon organisieren?
Ja. Die An- und Abreise erfolgt individuell, kann aber auf Wunsch von Go Holidate für euch geplant werden. Auch eine Vorverlängerung in Málaga oder ein zusätzlicher Aufenthalt in Lissabon nach der Kreuzfahrt kann individuell ergänzt werden.
Warum sollte ich die SEA CLOUD SPIRIT über Go Holidate buchen?
Bei Go Holidate verbindet ihr das außergewöhnliche Segelerlebnis von SEA CLOUD CRUISES mit persönlicher Beratung durch einen auf LGBTQIA+ Reisen spezialisierten Reiseanbieter. Wir beraten euch zur Kreuzfahrt und können auf Wunsch auch Anreise sowie Vor- und Nachprogramme passend zu euren Reiseplänen organisieren.
Erster Reisetag – 18.05.2027 – Málaga/Spanien
Individuelle Anreise nach Málaga (Spanien). Gerne planen wir für euch eure Anreise oder eine Vorverlängerung. Fragt bei uns nach! Hier beginnt eure Kreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT. Um 23:00 Uhr findet die Abfahrt statt.
Málaga hat sich in den vergangenen Jahren eindrucksvoll herausgeputzt. In einem Renaissancepalast aus dem 16. Jahrhundert widmet sich das Museo Picasso dem umfangreichen Lebenswerk des berühmten Künstlers. Die historische Altstadt lädt zum Bummeln ein, während über der Stadt die mächtige maurische Festung Alcazaba thront. Auch der neu gestaltete Hafen und die Promenade laden zu einem entspannten Spaziergang ein.
Im Hinterland von Málaga zeigt sich das traditionelle Andalusien von seiner besonders schönen Seite: Typische weiße Dörfer setzen leuchtende Akzente in der kargen Berglandschaft und bilden einen reizvollen Kontrast zur lebendigen Küstenstadt.
Zweiter Reisetag – 19.05.2027 – Gibraltar/Großbritannien
Ankunft 13:30 Uhr, Abfahrt 18:00 Uhr
Auf gerade einmal 6,8 km² begegnen euch in der britischen Enklave Gibraltar erstaunlich viele Gegensätze. Rote Telefonzellen, Doppeldeckerbusse und High Tea treffen hier auf spanische Architektur und Tapas-Bars. Auf der Main Street, die mitten durch die Altstadt führt, könnt ihr durch Geschäfte bummeln und das besondere britisch-mediterrane Flair genießen.
Unübersehbares Wahrzeichen ist der markante Upper Rock, den ihr bequem mit der Seilbahn erreichen könnt. Oben erwarten euch nicht nur beeindruckende Ausblicke über die Straße von Gibraltar bis hinüber nach Afrika, sondern auch die berühmten Berberaffen, die hier frei leben.
Dritter Reisetag – 20.05.2027 – Cádiz/Spanien
Ankunft 08:00 Uhr, Abfahrt 18:00 Uhr
Die rund 3.000 Jahre alte Altstadt von Cádiz liegt malerisch auf einer schmalen Landzunge, direkt an der Playa de la Caleta mit ihrer eleganten Strandpromenade. Schlendert durch die historischen Gassen und genießt das besondere Flair einer der ältesten Städte Europas.
Von Cádiz aus bietet sich auch ein Besuch von Sevilla an. Die andalusische Metropole führt euch zurück in die Blütezeit maurischer Pracht und in das Zeitalter der großen Entdeckungen. Einst war die Stadt am Guadalquivir ein bedeutendes Zentrum des spanischen Seehandels mit der Neuen Welt.
Viele Bauwerke der Altstadt gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe, darunter der prachtvolle Alcázar und die imposante gotische Kathedrale Santa María de la Sede. Gleichzeitig ist Sevilla bis heute eine lebensfrohe Metropole und gilt als eines der wichtigsten Zentren der andalusischen Kultur und als Wiege des Flamenco.
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Vierter Reisetag – 21.05.2027 – Ein Tag unter Segeln
Aufentern, Taue lösen, Segel setzen – heute steht alles ganz im Zeichen des Segelns. Lehnt euch entspannt im Deckchair zurück, lasst euch den Wind um die Nase wehen und schaut der Crew dabei zu, wie sie mit echter Handarbeit die Segel der SEA CLOUD SPIRIT setzt.
Sonne tanken, das Meer genießen und einfach entspannt in den Tag leben – genau dafür ist dieser Tag unter Segeln gemacht.
Fünfter Reisetag – 22.05.2027 – Fahrt auf dem Tejo & Lissabon (Portugal)
Ankunft 08:00 Uhr
Heute nähert ihr euch Lissabon auf besonders eindrucksvolle Weise: über den Tejo. Um 08:00 Uhr legt die SEA CLOUD SPIRIT im Hafen der portugiesischen Hauptstadt an. Nun ist die individuelle Heimreise angesagt. Einer Nachverlängerung der Reise steht natürlich nichts im Wege. Gerne helfen wir euch dabei. Fragt einfach bei uns nach!
Die schönste Annäherung an die portugiesische Kapitale ist der Flussweg auf dem Tejo. Eines der berühmtesten Wahrzeichen der Stadt begrüßt euch bereits an der Mündung: der Torre de Belém. Er zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe und erinnert an die Glanzzeit der einstigen Seemacht Portugal.
Wahrzeichen gibt es viele, etwa die mit Azulejos verzierten Hausfassaden oder die historischen Straßenbahnen, die durch die Stadt rattern. Doch Lissabon ist vielschichtig: Lebensfreude trifft auf die Melancholie des Fado, verwinkelte Altstadtgassen auf breite Prachtstraßen und prächtige Kirchen auf alte Klöster.
Das Schiff – Sea Cloud Spirit
Die SEA CLOUD SPIRIT vereint traditionelles Windjammererlebnis mit dem Wohlfühlanspruch des 21. Jahrhunderts mit bis zu 136 Passagieren. 360° TOUR
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Die Kabinen – Sea Cloud Spirit
Noch mehr Komfort: Von den 69 Kabinen, von der Owner-Suite bis zur Superior-Außenkabine, verfügen fast die Hälfte über Balkone oder Fenster zum Öffnen.
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Öffentliche Bereiche – Gay Sea Cloud Spirit
Weitläufige Decks, ein großzügiger Wellness- und SPA-Bereich, Fitness mit Meerblick und vieles mehr: An Bord der SEA CLOUD SPIRIT genießt man nicht nur die Freiheit unter Segeln.
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Eure Anreise:
Eure Anreise erfolgt individuell auf eigene Kosten. Wir helfen euch gerne dabei. Fragt bei uns nach!
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Gay-friendly Sea Cloud Cruises auf einen Blick
| Frage | Information |
|---|---|
| Reise | Gay-friendly Segelkreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT |
| Reisetermin | 18.05.–22.05.2027 |
| Reisedauer | 5 Reisetage / 4 Nächte |
| Start | Málaga, Spanien |
| Ziel | Lissabon, Portugal |
| Route | Málaga – Gibraltar – Cádiz – Tag unter Segeln – Lissabon |
| Schiff | SEA CLOUD SPIRIT |
| Reiseart | Segelkreuzfahrt / Windjammererlebnis |
| LGBTQIA+ | Gay-friendly, keine reine Gay Cruise |
| Reisegebiete | Spanien, Gibraltar/Großbritannien und Portugal |
| Besonderes Erlebnis | Ein kompletter Tag unter Segeln |
| Highlights | Málaga, Gibraltar, Cádiz, Atlantik und Fahrt auf dem Tejo |
| Atmosphäre | Exklusiv, entspannt und persönlich |
| Kulinarik | Vollverpflegung mit hochwertigen Menüs und Gala-Dinner |
| Getränke | Ausgewählte Weine und Bier zu den Mahlzeiten sowie Softgetränke inklusive |
| Trinkgelder | Im Reisepreis inklusive |
| Wellness & Fitness | Wellness- und SPA-Bereich sowie Fitness mit Meerblick |
| Anreise | Individuell nach Málaga, auf Wunsch über Go Holidate planbar |
| Verlängerung | Vorprogramm in Málaga und Nachprogramm in Lissabon individuell möglich |
| Geeignet für | LGBTQIA+ Reisende, Paare, Alleinreisende und Segel-Liebhaber |
| Beratung & Buchung | Persönlich über Go Holidate |
Eine Gay-friendly Sea Cloud Cruise mit der SEA CLOUD SPIRIT verbindet traditionelles Windjammererlebnis mit modernem Komfort, Genuss und spannenden Küstenstädten. Von Málaga über Gibraltar und Cádiz bis nach Lissabon erlebt ihr fünf abwechslungsreiche Reisetage mit Kultur, Entspannung und einem besonderen Tag unter Segeln. Go Holidate berät euch persönlich zur Kreuzfahrt und plant auf Wunsch auch eure individuelle Anreise sowie eine Vor- oder Nachverlängerung.
LGBTQIA+ Spanien, Gibraltar und Portugal
Spanien gilt als sehr LGBTQIA+ freundliches Reiseland. Gleichgeschlechtliche Paare sind rechtlich gleichgestellt und die gesellschaftliche Akzeptanz ist insbesondere in größeren Städten und touristischen Regionen hoch. Auch Málaga und Cádiz könnt ihr als LGBTQIA+ Reisende grundsätzlich entspannt und offen entdecken.
Gibraltar verfügt ebenfalls über weitreichende Rechte und Schutzbestimmungen für LGBTQIA+ Personen. Gleichgeschlechtliche Ehen sind erlaubt und der Schutz vor Diskriminierung wurde in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut. Die britisch-mediterrane Enklave präsentiert sich heute grundsätzlich offen und tolerant.
Auch Portugal zählt zu den LGBTQIA+ freundlichen Reisezielen Europas. Es bestehen umfassende Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsregelungen, und insbesondere Lissabon verfügt über eine lebendige und sichtbare LGBTQIA+ Community. Für LGBTQIA+ Reisende gibt es grundsätzlich keine besonderen Einschränkungen.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien, Gibraltar und Portugal zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in die jeweiligen Zielländer sowie der Bestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt)
Länderinformationen Spanien anzeigen
Länderinformationen Gibraltar anzeigen
Länderinformationen Portugal anzeigen
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des jeweiligen Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
