Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Frankreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Mautbetrug
Aktuell werden zahlreiche Betrugsfälle bekannt, bei denen Reisende per SMS oder E-Mail zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren auf französischen Autobahnen – insbesondere auf den Strecken A13 und A14 – aufgefordert werden. Diese Nachrichten wirken offiziell, stammen aber von Betrügern, die Zahlungsdaten abgreifen wollen. Offizielle Zahlungsaufforderungen werden ausschließlich durch registrierte Anbieter oder bei der Durchfahrt durch eine Mautstation versandt.
- Wichtig: Klicken Sie keinesfalls auf verdächtige Links und geben Sie keine persönlichen Daten ein.
- Prüfen Sie im Zweifelsfall direkt über die offiziellen Anbieter, ob Sie offene Mautgebühren haben.
- Wie Sie sich schützen können und woran Sie betrügerische Nachrichten erkennen, erfahren Sie hier:
Phishing erkennen – ULYS
Verdächtige Nachrichten melden – VINCI CERT
Free-Flow-Maut
Im Zusammenhang mit dem Mautbetrug erfolgt der Hinweis auf die in 2024 erfolgreiche Inbetriebnahme auf verschiedenen Autobahnen der Free-Flow-Mautbrücken. Es handelt sich dabei um ein schrankenloses Mautsystem, bei dem die amtlichen Kennzeichen der unter der Mautbrücke passierenden Fahrzeuge mithilfe von Kameras erfasst werden. Wer keine Mautbox hat oder beim Autobahnbetreiber zur automatischen Zahlung (z.B. Kreditkarte) registriert ist, muss die Maut ohne Aufforderung im Nachhinein innerhalb von 72 Stunden begleichen.
Die Autobahnbetreiber informieren auf ihren Webseiten über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten für die Autobahnen A13/14 (in französischer und englischer Sprache) und für die Autobahn A79 (in mehreren Sprachen, darunter Deutsch)
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache gibt das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite.
Geändertes Rauchverbot in Frankreich seit dem 1. Juli 2025
Seit 1. Juli 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.
Verboten ist das Rauchen ab sofort
- in öffentlichen Parks und Gärten
- an Stränden, die an Badegewässer angrenzen
- an Bushaltestellen (insbesondere überdachten) sowie
- im Umfeld von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 135 EUR geahndet werden.
Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac“) zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.
Neukaledonien
Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.
Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere am 24. September 2025, dem Tag der Staatsbürgerschaft, kann es zu Demonstrationen kommen. Verkauf und Konsum alkoholischer und fermentierter Getränke im öffentlichen Raum wurden bis 28. September 2025 untersagt.
- Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Versichern Sie sich, besonders im Vorfeld einer Individualreise, ob Ihre gebuchte Unterkunft tatsächlich geöffnet hat.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.
Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate“, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).
Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
- Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Internetseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
- Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
- Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
- Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs. Bei Übernachtung im Wohnmobil/Wohnwagen auf Autobahnraststätten werden Reisende regelmäßig Opfer von Diebstählen und Überfällen, die auch unter Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln begangen werden.
- Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
- Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig.
Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Siehe Aktuelles - Grenzkontrollen
Es finden stichprobenartige Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
- Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für Lkw-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.
Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire“), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point“) - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l’Air“ (auch Crit’Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
- Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell nicht umgesetzt.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Explora Gay Deluxe – die luxuriöse gay-friendly Cruise
Voller mediterraner Magie und glanzvoller Riviera-Romantik – von Barcelona über die Côte d’Azur nach Rom – Explora Journeys
Go Holidate bietet euch ein optionales umfangreiches Barcelona-Vorprogramm auf Anfrage und bucht euch im Anschluss auf die exklusive Tour der EXPLORA I von Barcelona bis nach Rom – ein Extra-Paket für Gays Deluxe. Eine gay-friendly Reise zu eleganten Küstenorten. Entdeckt mit dem All-inclusive Cruise Luxus-Reiseerlebnis für Gays & Friends Spanien, Frankreich und Italien von ihren schönsten Seiten. Mit im Gepäck der neuen EXPLORA II das neu geschaffene Motto und die dazugehörige Veranstaltungen namens „Prism“. Explora Journeys heißt die Gay Community mit offenen Armen an Bord willkommen.
EXPLORA II – 20.07.-27.07.2026 – von Barcelona nach Rom, 8 Reisetage – ab € 4.480 in der Ocean Terrace Suite OT1
bei Belegung 2 Personen in der Suite
Einzelbelegung, Zuschlag ab € 3.030
Optionales Vorprogramm auf Anfrage: Barcelona – 18.07.–20.07.2026 – organisiert von Go Holidate – ab € 580 pro Person
bei Belegung 2 Personen im Doppelzimmer, Einzelbelegung Zuschlag ab € 270
Habt ihr euren Kalender griffbereit? Und den Urlaubsantrag parat? Denn Achtung, jetzt solltet ihr schnell sein. Denn das luxuriöseste Cruise-Paket des Jahres mit dem neuen All-Inclusive-Luxusliner EXPLORA II der Luxus-Lifestyle-Marke Explora Journeys verkauft sich wie Kölsch an Karneval.
Wohin geht’s? Paket 1 mit Explora II:
- vom 20. Juli bis 27. Juli 2026 mit dem brandneuen All-Inclusive-Luxusliner EXPLORA II von Barcelona nach Rom
Stellt direkt eine Buchungsanfrage und sichert euch die begehrten Plätze!
Fragt bei uns nach! Bei Go Holidate exklusiv zubuchbar als optionales Vorprogramm-Paket:
- Zuerst am 18. Juli 2026 nach Barcelona – Eigenanreise
- privater Flughafentransfer inklusive zum Hotel
- hier vom 18. bis 20. Juli 2026 ins schicke Barceló Raval Hotel in Barcelona – Deluxe-Zimmer mit Blick auf Barcelona inklusive Frühstück
- am 20. Juli 2026 genießt ihr eine exklusive Walking-Tour durch Barcelona – mit Gay Guide
- privater Transfer zum Anleger EXPLORA II am 20. Juli 2026
@explora journeys
Gay Deluxe Cruise von Barcelona nach Rom – Explora Gay Deluxe
Wir zeigen euch, wie mondän und elegant die Küstenorte am Mittelmeer sein können. Alles für anspruchsvolle LGBTQIA+-Gäste von Barcelona über Frankreich nach Rom. Eine kürzere Cruise, um die neue EXPLORA II besser kennenzulernen. Seid also schnell und sichert euch einen der heißbegehrten Plätze für das Gesamtpaket der Luxus-Lifestyle-Marke Explora Journeys!
Explora Gay Deluxe – Reise zu glanzvoller Riviera-Romantik voller mediterraner Magie
Die erste Station der Explora Gay Deluxe-Kreuzfahrt für Gays & Friends wird Barcelona an sonnenverwöhnter Küste sein. Kreative Metropole der Kunst und Glückseligkeit. Künstlerherz und Kulturhochburg Kataloniens. Stadt energiegeladener Urbanität, tief verankerter Tradition, architektonischer Prachtbauten und belebter Plazas. Ein Traumidyll am Mittelmeer. Das Rio Europas. Hier wird LGBTQIA+ gefeiert. Sei es am Gay Beach, in den zahlreichen glamourösen Beachclubs oder in den quirligen Boheme-Bars. Vom Nachtleben ganz zu schweigen. In dieser farbenfrohen Stadt gibt es unzählig viel zu entdecken.
Diese faszinierende Hauptstadt Kataloniens wird schließlich Auftakt sein auf dem Weg nach Cannes, wo ihr in den verwinkelten Gassen tief in den Glamour der Côte d’Azur eintauchen könnt, bevor ihr die herrliche Felsenlandschaft von Portofino bewundern könnt. Das lebhafte Florenz erwartet euch mit seiner legendären Kunst, die in einem deutlichen Kontrast zu den friedvollen Stränden von Porto Cervo auf Sardinien steht, während Ajaccio auf Korsika euch den Charme und die Geschichte auf interessante Weise vereint, um bei Sonnenaufgang in der Ewigen Stadt anzukommen. Am Ende der glamourösen Reise lädt euch das berühmte Rom ein, auf Entdeckungsreise in Klassizismus und Moderne zu gehen. Eine genussvolle Reise der Mondänität.
8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 4.480 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung in Suite
Optionales Vorprogramm in Barcelona auf Anfrage pro Person ab 580 €
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
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Luxuriöse LGBTQIA+-friendly – Explora Gay Deluxe – von Barcelona über die Côte d’Azur nach Rom
Sowohl an Land als auch auf See, seid glamourös und elegant mit dabei. Zwar keine reine Gay Cruise, jedoch ganz speziell auf anspruchsvolle LGBTQIA+-Reisende abgestimmt, welche die Welt neu entdecken möchten. Mit viel Raum, Zeit und besonderer Nachhaltigkeit sowie wertschätzend der Natur gegenüber. In neuem, zukunftsorientiertem Glamour, Glanz und Gloria. Die Definition von Gay Luxusreisen wird nun neu und hautnah erlebbar gemacht. Verpasst es nicht! Die Nachhaltigkeit dieses Schiffes beflügelt ungemein, ohne schlechtes Gewissen die Weltmeere im Einklang mit der Natur zu bereisen. Ausgestattet mit den neuesten Umwelt- und Schiffstechnologien der Hochsee-Kreuzfahrten.
Schaut hier auf der Website Link Explora Journeys.
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Unsere Gay Gruppenreisen für das Jahr. Eine Verlängerung auf Kuba gefällig? Gay Reise Kuba – Alte Dame ohne Schminke – LGBTQI erleben auf Kuba.
Speziell für die Gay Community
Explora Journeys hat – Prism – erschaffen, da anspruchsvolle Reisende queer aus allen Gesellschaftsschichten auf die EXPLORA II kommen. Jeder Gast, der eine Reise mit Explora Journeys wählt, wird begrüßt und gefeiert. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sich mit anderen Gästen zu treffen und zu verbinden. Mit Gleichgesinnten an Bord, gemeinsam die Welt erkunden. Prism heißt somit die LGBTQIA+-Gemeinschaft und alle, die sich für Vielfalt einsetzen, mit offenen Armen herzlich willkommen.
Die erste Prism-Veranstaltung, bei der die Gäste auf umsichtige Weise zusammengebracht werden, findet am ersten oder zweiten Tag einer jeden Reise statt. Bei schönem Wetter wird sie bei Sonnenuntergang auf einer offenen Terrasse zelebriert, während Musik des Resident Artist DJ eine entspannte Atmosphäre zaubert und LGBTQIA+-Mitglieder unseres Experience- und Kulinarik-Teams die Gäste willkommen heißen. So ist sichergestellt, dass die Gäste eine wunderbare Zeit haben. Außerdem erhalten die Gäste bei ihrer Ankunft eine individuelle Prism-Anstecknadel und elegante Kartensets, die zu spielerischen Gesprächen anregen und eine inspirierende Verbindung erzeugen sollen.
Ein Mitglied des Experience-Teams spricht im weiteren Verlauf der Veranstaltung einen offiziellen Willkommensgruß aus, etwa in der Mitte der Veranstaltung oder wenn die Teilnehmerzahl am höchsten zu sein scheint. Bei dieser Gelegenheit lädt der Experience-Gastgeber die Prism-Gäste zu weiteren Aktivitäten, Erlebnissen und Ritualen während der Reise ein, bei denen auch über die Reise hinaus, die Gemeinschaft gepflegt und gefestigt werden kann.
Für jede Reise werden mindestens zwei bis drei weitere abendliche Prism-Treffen vom fantastischen Kulinarik-Team geplant. Voll gespickt mit kulturellen oder kulinarischen Überraschungen, sei es ein privates Miniset eines Gastkünstlers oder kulinarische Leckerbissen, ist für jeden Gast etwas dabei.
In einer abschließenden Prism-Cocktailparty gipfelt jede Reise, bei der Resident Artists auftreten und ein Mitglied des Foto-Teams die schönsten und authentischsten Momente für immer festhält.
- einzigartiger Ansatz, LGBTQIA+-Gäste anzuerkennen und zu unterstützen
- spezielle Veranstaltungen während jeder Reise
- unvergessliche Momente für alle, die sich für die Teilnahme entscheiden
- interessant für den anspruchsvollen LGBTQIA+-Reisenden von heute, der authentische Verbindungen in einer vielfältigen und exklusiven Atmosphäre sucht
Weitere Highlights – Explora Gay Deluxe
- 9 verschieden kulinarische Erlebnisse
- 700+ Quadratmeter Wellnessbereich
- 461 Meerblick-Suiten – alle mit Bodentiefen und Raum hohen Panoramafenstern und einer privaten Terrasse über dem Meer
- 6.250 Quadratmeter Promenaden- und Außendecks
- 1.200 Quadratmeter Innenpool mit beweglichem Glasdach für Baden unter dem Himmel bei jedem Wetter
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Explora Gay Deluxe – EXPLORA II im Überblick
Lässige Lifestyle-Atmosphäre ohne Dresscode, ohne feste Tischzeiten, ohne Restaurantzuweisung! Ihr könnt stets frei wählen, wann und wo ihr speisen möchtet, natürlich auch ganz privat in eurer Suite.
- nur 461 Suiten
- viel mehr Raum und Privatsphäre pro Gast als auf anderen Luxusschiffen
- die „kleinste“ Suite ist bereits 35 Quadratmeter groß und mit privater Terrasse und begehbarem Kleiderschrank mit Frisierkommode ausgestattet
- besonders aufmerksamer Service bei einem Gast-Gastgeber-Verhältnis von 1,25:1
- 4 Pools, davon einer Adults Only und einer unter einem ausfahrbaren Glasdach für Baden bei jedem Wetter, natürlich mit kuscheligen Cabanas ohne Aufpreis
- Thermalbereich mit Saunen v.m.
- viele verschiedene Sport- und Fitnessbereiche
- 6 Restaurants (davon 5 All-inclusive) mit einer üppigen Bandbreite von panasiatischer und mediterraner Küche bis zu französischen Spezialitäten und einem Luxus-Steakhouse
- 12 Bars und Lounges, darunter u.a. eine Malt Whisky Bar
- umfangreiches Angebot an Landerlebnissen
- Schlaf- und Ernährungsprogramme
- und so vieles mehr. Diese Sensation von einem Schiff passt einfach in keine Aufzählung!
Explora Gay Deluxe – Ablauf der Buchung
Nach dem Absenden des Buchungsformulars erhaltet ihr von uns eine automatische Eingangsbestätigung. Im Anschluss kontaktieren wir euch. Wir informieren euch über die verschiedenen Optionen an Suiten auf der EXPLORA II. Und über mögliche zu buchbare Leistungen wie Anreise. Und die Inhalte des separat zubuchbaren Vorprogramms in Barcelona von Go Holidate.
Wenn wir alle Details geklärt haben, wird die Buchung abgeschlossen. Alle weiteren Informationen bekommt ihr dann mit den Unterlagen bei Buchung.
Der Vertragspartner der reinen Kreuzfahrt ist Explora Journeys. Hier findet ihr die AGBs. Go Holidate ist Vermittler dieser Leistung.
Das Vorprogramm in Barcelona wird organisiert von Go Holidate und ist nicht im Kreuzfahrtpaket inkludiert.
Explora Gay Deluxe – Sicherheit beim Reisen
Ihr braucht Beratung rund um eure Reise für ein gutes Versicherungspaket?
Wir arbeiten mit der Allianz Travel zusammen und finden für euch das beste Paket für eure Reiserücktrittversicherung. Auch für allerhand Zusatzversicherungen – auch wenn es um den Schutz vor Ort geht oder ihr erkranken solltet.
@explora journeys
Inklusivleistungen – Explora Gay Deluxe – EXPLORA II
- Übernachtungen in der gebuchten Suiten-Kategorie
- eine Flasche Champagner und eine Flasche einer Spirituose nach Wahl zur Begrüßung
- anspruchsvolle, abwechslungsreiche kulinarische Erlebnisse in 18 Lokalen, darunter sechs Restaurants (davon 5 All-inclusive) und In-Suite-Dining
- Wellness- und Fitnessprogramme an Bord und an den Zielorten, sowie kostenfreier Zugang zum Thermalbereich
- sämtliche Trinkgelder an Bord
- unbegrenztes Highspeed-Wi-Fi auf dem gesamten Schiff
- Transfers vom Hafen in die Stadt (wo verfügbar)
- authentischer, kultivierter und intuitiver Service durch erfahrene Hospitality-Experten
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Explora Gay Deluxe – Nicht im Preis enthalten
- Anreise
- Transfers
- Vorprogramm Barcelona von Go Holidate
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für Einreise
Erster bis dritter Reisetag – 18.-20. Juli 2026 – optionales Vorprogramm von Go Holidate – Barcelona
Individuelle Anreise mit Bahn oder Flug nach Barcelona. Privater Transfer vom Flughafen zum Hotel. Ein zweitägiges optionales Vorprogramm im ausgewählten Barceló Raval kann als Paket dazugebucht werden. Ebenso eine Gay-Guide-Tour zu Fuß mit allen Highlights (20.07.). Fragt bei uns nach! Hier kann die LGBTQIA+-Kreuzfahrt mit Explora Journeys beginnen. Ihr werdet per Transfer zum Schiff gebracht. Die Einschiffung schließt um 17:00 Uhr. Herzlich willkommen auf der EXPLORA II.
Eine faszinierende Mischung aus energiegeladener Urbanität und tief verwurzelter Tradition erwartet euch. Findet euren Weg durch das bezaubernde Labyrinth des Gotischen Viertels und lasst euch von der einzigartigen Gaudí-Architektur inspirieren. Genießt leckere Tapas und erfrischenden Cava auf einer belebten Plaza oder einer ruhigen Terrasse. Die charmanten Cafés der Stadt laden zum Verweilen ein – genau wie die stilvollen Beach Clubs am Meer. Am etwas ruhigeren Boulevard Passeig de Gracia entdeckt ihr architektonische Prachtbauten und Boutiquen weltbekannter Luxusmarken. Lasst den Tag entspannt in einer der lebhaften Bohème-Bars oder auf der begrünten Promenade La Rambla ausklingen. Wenn ihr Fans von Kunst, Kultur und spannender Gastronomie seid, gibt es in dieser farbenfrohen Stadt unendlich viel zu entdecken.
Das Auslaufen des Schiffs findet am 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr statt.
Vierter Reisetag – 21. Juli 2026 – Auf See
Die Tage auf See mit Explora Journeys bieten euch die perfekte Gelegenheit, zur Ruhe zu kommen, neue Energie zu tanken und euren ganz persönlichen „Ocean State of Mind“ zu entdecken. Umgeben vom endlosen Blau des Meeres erwartet euch ein vielfältiges Programm aus Wellness, Kulinarik und inspirierender Unterhaltung – ein Erlebnis, das Körper, Geist und Sinne verwöhnt und auch anspruchsvolle Reisende begeistert. Diese besonderen Momente an Bord laden euch dazu ein, den Alltag hinter euch zu lassen und euch wieder mit euch selbst und euren Liebsten zu verbinden. Jeder einzelne Tag auf den Schiffen von Explora Journeys ist eine Reise für sich – einzigartig und unvergesslich.
Fünfter Reisetag – 22. Juli 2026 – Cannes (Frankreich)
Heute pünktlich um 08:00 Uhr legt das Schiff bei Cannes an. Ihr werdet hier mit dem Tender an Land gebracht. Hier habt ihr den kompletten Tag für Ausflüge zur Verfügung.
Cannes, die ikonische Riviera, ist geprägt von Yachten und Palmen. Doch auch die Stadt selbst hat mit ihrem noblen Yachthafen, den duftenden Wäldern, legendären Casinos, berühmten Boutiquen, ihrer cineastischen Tradition und den Supermodels einiges zu bieten. Schlendert durch die engen, verwinkelten Gassen des hügeligen Viertels Le Suquet und taucht tief in die mittelalterliche Vergangenheit der Stadt ein. Bummelt über die palmengesäumte Promenade La Croisette, genießt die Köstlichkeiten in Michelin-Sterne-Restaurants und lasst euch in einem der luxuriösen Strandclubs nieder, um den Blick auf das funkelnde Meer zu genießen. Wenn euch der Sinn nach Ruhe und Gelassenheit steht, könnt ihr mit der Fähre zur idyllischen Insel Saint-Honorat und dem 500 Jahre alten Kloster übersetzen. Oder ihr unternehmt eine Spritztour entlang der Côte d’Azur ins mondäne Monaco oder das schillernde Saint-Tropez. Das am Meer gelegene Cannes ist der Inbegriff französischen Glamours.
Um 21:00 Uhr findet die Abfahrt statt.
Sechster Reisetag – 23. Juli 2026 – Portofino (Italien)
Um 09:00 Uhr legt das Schiff in Portofino an. Ihr werdet mit dem Tender an Land gebracht. Der komplette Tag steht euch für Ausflüge zur Verfügung.
Das malerische Portofino, versteckt in einer Bucht an der idyllischen italienischen Küste, ist ein Jetset-Hafen, in dem die Sommerresidenzen des europäischen Adels auf den mit Olivenbäumen bewachsenen Hängen thronen. Jenseits der Luxusboutiquen und hübschen Hafenplätze schmiegen sich pastellfarbene Stadthäuser an den Küstenhang.
Die gepflegten Skulpturengärten des Museo del Parco führen euch hinauf zur Chiesa di San Giorgio, der Ruhestätte des drachentötenden Heiligen, deren gelbe Fassade den Blick auf etruskische Villen und Leuchttürme auf den ligurischen Hügeln freigibt. Nur eine Stunde entfernt liegen die fünf malerischen Städte der Cinque Terre, die sich über dem Mittelmeer in einem Ensemble pastellfarbener Häuser dicht an dicht auf felsigen Küstenabschnitten drängen.
Um 23:00 Uhr findet das Ablegen des Schiffes statt.
Siebter Reisetag – 24. Juli 2026 – Florenz (Italien)
Der heutige Tag lässt das Schiff um 07:00 Uhr in Livorno (Italien) an Dock anlegen. Hier habt ihr die Möglichkeit nach Florenz (Toskana) weiterzufahren.
Entdeckt die Kulturhauptstadt der Toskana. Florenz war einst die Heimat des legendären Michelangelo und beherbergt heute einige der größten Meisterwerke der Renaissance. Lasst euch von den Relikten der Antike verzaubern, bewundert die Kunstwerke in den berühmten Uffizien, besucht den ikonischen, mit Terrakotta gefliesten Dom und tretet in eine Oase der skulpturalen Ruhe im Giardino di Boboli ein, um die Welt jenseits der begrünten Mauern zu vergessen. Und während die Sonne über der Ponte Vecchio untergeht, entspannt euch bei einem köstlichen Glas toskanischen Rotweins auf einem eleganten Terrazzo und denkt über die Medici-Dynastie der Stadt nach.
Um 20:00 Uhr findet das Ablegen des Schiffes statt.
Achter Reisetag – 25. Juli 2026 – Porto Cervo (Sardinien)
Am heutigen Tag legt das Schiff früh um 14:00 Uhr bei Porto Cervo an. Ihr werdet mit dem Tender an Land gebracht. So habt ihr genügend Zeit, die Stadt zu erkunden.
Die zierliche Hauptstadt der Costa Smeralda enttäuscht euch nie. Eine schroffe, wunderschöne Küstenlinie, die sich wie eine goldene Kette mit smaragdgrünen Buchten, eleganten Yachten, extravaganten Villen und endlosen puderweißen Stränden erstreckt. Genießt die hippen Strandclubs, in denen die Party nie endet, oder chartert ein Boot zur Insel Maddalena, wo das blaugrüne Wasser hypnotisierend wirkt. Schlendert durch die hübsche Piazzetta di Porto Cervo und bedankt euch für euer Glück in der charmanten Kathedrale Stella Maris. Besucht Poltu Quatu, den mondänsten Ort an der Küste, oder taucht ein in die Geschichte der „Gräber der Riesen“, die beweisen, dass Porto Cervo seit der Steinzeit ein Heiligtum ist.
Um 23:55 Uhr findet das Ablegen des Schiffes statt.
Neunter Reisetag – 26. Juli 2026 – Ajaccio (Korsika)
Das Schiff legt heute Vormittag um 08:00 Uhr am Hafen von Ajaccio an Dock an.
Die Hauptstadt Korsikas, eine von Bergen umgebene Zitadelle aus dem 16. Jahrhundert an der Westküste der Insel, könnte ihren magnetischen Namen von ihrem Gründer, dem griechischen Helden Ajax, oder von „adjaccium“, dem römischen Wort für „Ort der Ruhe“, haben. Dies ist der Geburtsort von Napoleon: Hier spaziert ihr durch die charmanten engen Gassen der Altstadt zum Maison Bonaparte, dem Wohnhaus der Familie, das heute ein Museum ist, und zur barocken Kathedrale, in der Napoleon in einem Marmorbecken getauft wurde. Schlendert über die bei Feinschmeckern beliebten Märkte, auf denen heimische Weine, Olivenöl, Kastanien und Käse angeboten werden, und entspannt euch am weißen Sandstrand in der wunderschönen Bucht von Ajaccio mit Blick auf den genuesischen Turm auf der Halbinsel Parata und die rostfarbenen Inseln Sanguinaires im Hintergrund.
Um 18:00 Uhr findet das Ablegen des Schiffes statt.
Zehnter Reisetag – 27. Juli 2026 – Rom (Civitavecchia) (Italien)
Frühmorgens um 07:00 Uhr legt das Schiff am Hafen von Civitavecchia an Dock an. Damit ihr genug Zeit habt um Rom zu besichtigen. Heute ist für euch auch die individuelle Heimreise angesagt. Gerne kann auf Wunsch ein längerer Aufenthalt in Rom oder Italien dazu gebucht werden. Fragt bei uns nach! Gerne helfen wir euch dabei. Wie wäre es mit einem anschließenden Aufenthalt im Visit Nocera?
Rom hat viel mehr zu bieten als seine antike Architektur. Kunstinteressierte kommen hier ebenso auf ihre Kosten wie Mode- und Straßenkunstliebhaber. Unternehmt eine Vespa-Fahrt auf der Via Appia oder werft Münzen in die berühmten Brunnen – beides beliebte Freizeitaktivitäten. Nach vorheriger Buchung könnt ihr die Sixtinische Kapelle von Michelangelo sowie die Privaträume des Papstes im Vatikan besichtigen. Weitere Highlights in Rom sind die historischen Ruinen des Kolosseums, die Caravaggio-Kirche, die Spanische Treppe und das Pantheon. Lernt, wie man Pasta nach echter italienischer Art zubereitet, sucht Trüffel, genießt Gelato, trinkt Kaffee und entspannt euch bei einer Wellnesserfahrung in einem 3.000 Jahre alten Pool. Zum Abendessen empfehlen wir hausgemachte Pasta auf einem der malerischen Renaissanceplätze. Die Mischung aus Alt und Neu macht es euch in Rom leicht, das Leben in vollen Zügen zu genießen.
Exklusiver Flair – Explora Gay Deluxe – luxuriös und elegant
Das Ziel ist es, Luxusreisen auf den Meeren und Ozeanen durch das Zusammenspiel von eleganten Schiffen, inspirierenden Erlebnissen, hoher Nachhaltigkeit, dem Luxus aus Zeit und Raum und intensivem Engagement gemeinsam für anspruchsvolle Gay Kunden erlebbar zu machen. Neue Konzepte für nachhaltiges Reisen und vor allem mit all den Selbstverständlichkeiten, welche einen wahren, unaufdringlichen Gay Luxus ausmachen. Zwar keine reine Gay Reise an sich, wer jedoch großen Wert auf First Class Kreuzfahrt Reisen legt und das hierfür extra verfügbare Gay Kontingent nutzen möchte, sei herzlich eingeladen auf dieser erlebnisreichen und eleganten Reise mit dabei zu sein. Die Extravaganz spiegelt sich überall wider. Ein Reiseerlebnis der Extraklasse!
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Nachhaltigkeit – Explora Gay Deluxe
Mit der neusten Katalysatortechnologie SCR reduziert Explorer Journeys die Stickoxidemissionen um 90 Prozent. In Häfen beziehen die Schiffe, eine entsprechende Infrastruktur vor Ort vorausgesetzt, Landstrom, wann immer möglich aus erneuerbaren Energien. Es wird sichergestellt, dass die Schiffe die Bedingungen der freiwilligen RINA DOLPHIN Zertifizierung erfüllen und so durch niedrige Schallemissionen unter Wasser die dort lebenden Säugetiere schützen.
Bereits jetzt wird an Bord Platz für Batteriespeicher vorbehalten, um auf eine hybride Stromerzeugung umsteigen zu können, sobald dies technologisch möglich ist.
Wellness und Fitness – Explora Gay Deluxe
Im über 700 Quadratmeter großen Wellnessbereich Indoor und Outdoor, 270 Quadratmeter großen Fitnessbereich mit modernsten Geräten, auf dem Joggingparcours und dem Ballsportfeld oder im Fitnessstudio für Gruppen- und Einzeltrainings werdet ihr eure Transformation angehen. Ihr werdet zusätzlich mit Wellness- und Fitnesserlebnissen an Land, Ernährungs- und Schlafprogrammen unterstützt.
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Pools und Außenbereiche – Explora Gay Deluxe – Kreuzfahrt für Gays & Friends
Damit ihr den „Ocean State of Mind“ erlebt, ist bei der Gestaltung der EXPLORA II das Element Wasser in den Mittelpunkt gestellt worden. Mehr als 6.250 Quadratmeter groß sind die Außenbereiche mit spektakulärem Meerblick und zahlreichen In- und Outdoor Whirlpools entlang des Promenadendecks. Es gibt außerdem drei Außenpools, davon einen Adult Only Pool, 64 Cabanas und einen 1.200 Quadratmeter großen Innenpool mit beweglichem Glasdach für Baden und Entspannen bei jedem Wetter, den größten und einzigen der Branche.
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Lounges und Bars – Explora Gay Deluxe – Kreuzfahrt für Gays & Friends zur Abendgestaltung
Mehr als zehn Lounges und Bars passen sich euch an die Tageszeit an, sind tagsüber Orte zum Entspannen in einer ruhigen Nische und abends soziale Treffpunkte auf einen erlesenen Drink bei Live-Musik und kuratierten Performances.
Malt Whiskey Bar

Helios Pool & Bar

Sky Bar

Journeys Lounge


Explora Lobby

Kulinarische Genüsse – Explora Gay Deluxe – Kreuzfahrt
Neun feine, kleine Restaurants verwöhnen euch mit ganz unterschiedlichen exklusiven Köstlichkeiten, von panasiatischer Küche bis zum Steakhouse, vom Konzeptrestaurant des Küchenchefs bis zum Poolrestaurant. Jedes zelebriert international bekannte Kochtalente und legt Wert auf Nachhaltigkeit und frische, gesunde Zutaten, die extra für euch von lokalen Partnern bezogen werden. Selbstverständlich entscheidet ihr, wann und wo ihr speisen möchtet, fernab von festen Tischzeiten und sehr gern auch In-Suite.
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Explora Gay Deluxe – Ocean Suites der EXPLORA II
In den 461 Suiten, Penthouses und Residences, selbstverständlich allesamt außen gelegen, setzen sich der entspannte Luxus und das elegante europäische Design fort. Das Erlebnis, auf dem Meer zu reisen, ist hier dank der bodentiefen und raumhohen Panoramafenster und der gläsernen Terrassenrelings intensiv spürbar, denn egal, ob im Wohn- oder Schlafbereich oder auf der privaten Terrasse, Meerblick
ist überall garantiert.
Weiter genießen die Gay Gäste zum Beispiel:
- Essbereich und Sonnenliegen auf der privaten Terrasse
- begehbarer Kleiderschrank mit Schminktisch
- Walk-In-Dusche und Fußbodenheizung im Bad
- individuell befüllte Minibar, Espressomaschine, Teebereiter
- Highspeed-Wi-Fi mit eigenem Router
- Infotainment-System mit Smart-TV und Netflix
- 24-Stunden-Suitenservice
Ocean Suites
Zwischen 35 und 39 Quadratmetern groß, genießen hier zwei Erwachsene ausgesuchtes Design und exklusives Wohnen, von der privaten Terrasse über einen Wohnbereich bis zum umfangreichen Kissenmenü.
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Erlebnisse an Land – Explora Gay Deluxe – Kreuzfahrt für Gays & Friends
Den „Ocean State of Mind“ spürt ihr auch, wenn ihr mit an Land geht, denn man nimmt sich viel Zeit, um in das jeweilige Land einzutauchen und bietet ein extra breites Portfolio an Destination Experiences an. Mal in berühmten Häfen, mal verlässt man bekannte Pfade und erkundet entzückende Kleinode an der Küste bis tief ins Landesinnere, stets authentischen Begegnungen und Erfahrungen auf der Spur.
Explora Gay Deluxe – Portfolio:
BOUNDLESS DISCOVERIES
Must-Do Erlebnisse an versteckten Naturwundern mit VIP Zugang.
ENCHANTING EXPERIENCES
Namhafte Experten ihres Fachgebiets intensivieren die Begegnungen mit Menschen, Kulturen und Naturräumen. Intime Erlebnisse in kleinen Gruppen.
BEYOND BOUNDARIES
Intensive Abenteuer für Adrenalinjunkies und Liebhaber feinen Nervenkitzels.
IN COUNTRY IMMERSIONS
Konzipiert als drei- oder mehrtägige Exkursion in Kleingruppen vor oder nach der Reise, für noch tiefere Horizonteröffnungen in den besuchten Ländern.
TAILORED EXPERIENCES
Private, maßgeschneiderte Erlebnisse für Gäste, die das Besondere mit Seltenheitswert suchen.
LGBTQIA+ Mittelmeer
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien, Frankreich, Italien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
