Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Zentralafrikanische Republik
Reise- und Sicherheitshinweise
Es besteht eine aktuelle Reisewarnung !
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 XAF (ca. 1.000 EUR) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Kampfhandlungen
Die Sicherheitslage ist im gesamten Land volatil. Es kommt landesweit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Die Anzahl an Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, auch auf größeren Verbindungsstraßen, nimmt zu. Mehr als eine Million Bewohner des Landes sind auf der Flucht. Landesweit und auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit wieder Kämpfe ausbrechen.
Es kommt verstärkt zu teils unvorhersehbaren Verhaftungen durch Sicherheitskräfte, bei denen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dies betrifft auch Personen, die nicht in der Zentralafrikanischen Republik leben, keine dortige Staatsangehörigkeit haben und sich nur kurzfristig im Land aufhalten.
Einschränkungen des inländischen und internationalen Luftverkehrs bis hin zur Schließung des internationalen Flughafens Bangui-M´Poko sind jederzeit möglich.
Mit Ausnahme der Präfektur Bangui herrscht im gesamten Staatsgebiet eine Ausgangssperre von 0 bis 5 Uhr, die kurzfristig ausgeweitet werden kann.
Die wichtigste Zufahrtsstraße von Douala (Kamerun) nach Bangui wird immer wieder durch bewaffnete Gruppen blockiert, weshalb der Warennachschub unterbrochen ist. Preise auch für Nahrungsmittel steigen, es gibt Warenengpässe. Treibstoff ist nicht durchgängig erhältlich. Auch Konvois der Hilfsorganisationen werden hierdurch beeinträchtigt. Krankenhäuser haben keine Notstromversorgung.
- Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten, beschränken Sie Ihren Bewegungsradius auf Bangui und auf das absolute Minimum und bleiben Sie in gesicherten Unterkünften.
- Verlassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr die Unterkunft. Bei Ausfahrten in den Abendstunden ist ein Begleitschutz notwendig. Gehen Sie insbesondere bei Kampfhandlungen nicht auf die Straße.
- Beachten Sie die Vorgaben der Ausgangssperre.
- Halten Sie sich über lokales Radio informiert, wenn Internet- und Telefonverbindungen nicht funktionieren.
- Denken Sie an Vorratshaltung von Nahrung und Trinkwasser, halten Sie Mobiltelefone und andere Kommunikationsmittel einsatzbereit.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Seien Sie bei Ihrem Auftreten und Äußerungen in der Öffentlichkeit besonders vorsichtig. Die Regierung verfolgt die von ihr wahrgenommene Unterstützung von Rebellengruppen nachdrücklich.
- In der Zentralafrikanischen Republik gibt es keine Deutsche Botschaft, konsularische Hilfe kann vor Ort nicht geleistet werden, sondern erfolgt soweit möglich über die Deutsche Botschaft Jaunde.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Terrorismus
Terroristische Anschläge können im ganzen Land vorkommen, Ressourcen, besonders der Zugang zu Waffen, sind vorhanden. Es kommt weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen und den Sicherheitskräften, auch in der Hauptstadtregion und entlang der wichtigen Straßenverbindungen in die Nachbarstaaten. Die Zahl von Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen nimmt zu. Die bewaffneten Gruppen sind immer wieder in Bewegung, eine Vorhersage, wo es zu Kämpfen zwischen Bewaffneten oder zu Anschlägen auf Zivilisten kommen kann, ist nicht möglich. Es kommt oftmals auch zu Übergriffen auf internationale (Hilfs-)Organisationen.
- Besuchen Sie keine, insbesondere belebten, Orte. Seien Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen wachsam und bleiben Sie stets aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es gibt im gesamten Land andauernd sehr hohe Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen. Das Konfliktgeschehen ist stark dynamisch und weite Teile des Landes stehen nicht unter staatlicher Kontrolle. Militärische Auseinandersetzungen sind jederzeit möglich, auch in der Hauptstadt. Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe, auch gegen Zivilisten und durch Sicherheitskräfte. Es kann landesweit zu Protesten und Demonstrationen und in deren Folge zu gewaltsamen Ausschreitungen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. Staatliche Autoritäten reagieren harsch und teils unberechenbar sowohl auf jegliche vermeintliche Unterstützung bewaffneter Gruppen als auch auf fehlerhafte Anmeldungen und Dokumente und vermeintlich fehlende Genehmigungen. Es gilt eine Ausgangssperre (siehe Aktuelles).
- Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten müssen, seien Sie besonders vorsichtig, meiden Sie die Nähe zu Kampfhandlungen, bleiben Sie in Gebäuden.
- Vermeiden Sie in jedem Fall Handlungen, die als Unterstützung bewaffneter Gruppen, ausgelegt werden können und führen Sie Ihren Reisepass bzw. notwendige Unterlagen mit sich.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und beachten Sie die Ausgangssperre.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Im gesamten Land besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität in Form von Entführungen, Plünderungen und Straßenüberfällen sowie von militärischen Handlungen und Schießereien zu werden. Mehr als eine Million Bewohner sind auf der Flucht, teilweise mischen sich bewaffnete Rebellenkämpfer unter die Flüchtlinge.
Auch in der Hauptstadt Bangui besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität wie Entführungen, Plünderungen, Einbrüchen und Überfällen zu werden.
Das bewaffnete Banditentum, insbesondere in der Hauptstadt nimmt vor allem in den Nacht- und Abendstunden zu. Überfälle auf Privathäuser sind an der Tagesordnung. Private Sicherheitsdienste, die beauftragt werden können, bieten lediglich eingeschränkten Schutz.
- Halten Sie sich nicht außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums von Bangui auf und meiden Sie möglichst den Besuch von Märkten.
- Verlassen Sie bei Dunkelheit nicht die Wohnung und beachten Sie die Ausgangssperre.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in Menschenmengen auf Flughäfen, Märkten und auf belebten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Klima, im Norden Savannen- und im äußersten Nordosten Sahel-Klima.
Während der Regenzeit, von Mai bis Oktober bzw. im Norden von Juni bis September, kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Straßen und Wege, aber auch Fundamente und das gesamte Erdreich, können dabei aufweichen und Wasserläufe rasch anschwellen, auch in städtischen Gebieten.
Die Trockenzeit dauert von Dezember bis April, insbesondere zwischen Februar und Mai kann es zu großer Hitze im Norden kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden
- Hören Sie auf Hinweise von Einheimischen bezüglich Verhaltensweisen in Waldgebieten und an Wasserläufen.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Bangui gibt es keine deutsche Botschaft. Die zuständige berufskonsularische Vertretung für die Zentralafrikanische Republik ist die deutsche Botschaft in Jaunde, Kamerun.
Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die französische Botschaft in Bangui wenden (Tel. +236 21 61 30 00, Mobil: +236 75 04 15 26 oder +236 70 02 86 95).
Die Zentralafrikanische Republik hat keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die zentralafrikanische Botschaft in Paris.
Infrastruktur/Verkehr
Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik inklusive der Hauptstadt mit erheblichen Risiken verbunden.
Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Die Sicherheits- und Versorgungslage sind sehr schlecht. Das Land ist sehr auf internationale Hilfe angewiesen.
In der Hauptstadt Bangui gibt es nur eine begrenzte Auswahl an angemessenen Übernachtungsmöglichkeiten. Langanhaltende Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sind an der Tagesordnung. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen und Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen), die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten einfache Unterkunft.
- Berücksichtigen Sie die eingeschränkten Möglichkeiten im Rahmen eines dringend erforderlichen Sicherheitskonzepts bei unvermeidbaren Reisen.
Der Flughafen von Bangui kann aus Sicherheitsgründen kurzfristig für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden.
Am wichtigsten Grenzübergang in die Republik Kamerun, bei Garoua-Boulaï, kann es zu Blockaden kommen. Die als Hauptverkehrsachse geltende Strecke Garoua - Boulaï – Bangui ist nur im Konvoi, gegen Bezahlung mit einer Begleitung durch die VN/MINUSCA oder die zentralafrikanische Armee, mit dennoch hohem Risiko befahrbar. Es kommt zunehmend zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen.
Der sogenannte Pantherhügel (la Colline aux Panthères) in Bangui ist militärisches Sperrgebiet und darf nicht ohne Genehmigung betreten werden.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 XAF (ca. 1.000 EUR) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, der Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.
Der Besitz von Drogen und deren Konsum ist verboten.
Eine Einreise ohne Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. Nach Ablauf der Einreisegenehmigung bzw. des Visums, ohne eine rechtzeitige Verlängerung, wird in der Regel eine Strafe von 500.000 XAF (ca. 800 EUR) verhängt.
Die Verkehrsvorschriften sollten strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins drohen. Ein ausländischer Führerschein muss, bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten, in einen nationalen Führerschein des Gastlandes umgetauscht werden.
Das Tragen von Uniformen insbesondere Tarnkleidung (Camouflage) ist in der Zentralafrikanischen Republik verboten, Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, auch gibt es kaum Geldautomaten für internationale Debit- (Girocard) oder Kreditkarten. Die Mitnahme von Bargeld in EUR wird empfohlen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der für Deutschland zuständigen zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragt werden muss.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 XAF deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden. Eine Genehmigung für die Einfuhr kann vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.
Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen o.a.) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.
Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.
Tiere
Die Einfuhr von Haustieren ist nur über den internationalen Flughafen von Bangui M’Poko möglich. Die Einfuhrbestimmungen verlangen nicht zwingend, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dies wird jedoch zur Identifikation empfohlen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwutimpfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgen muss, sie darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Für alle Tiere muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in französischer Sprache mitgeführt werden, nachdem das Tier keine Anzeichen von Erkrankungen aufweist und bei Hunden, Katzen und Frettchen aus einem tollwutfreien Bezirk stammt.
Gesundheit
Aktuelles
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Mpox und zum aktuellen Geschehen.
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Malaria
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Sexuell übertragene Krankheiten
Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera ist endemisch, Ausbrüche werden immer wieder beobachtet.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Die afrikanische Schlafkrankheit ist endemisch, insbesondere im Norden der Zentralafrikanischen Republik. Jährlich werden mehrere hundert Fälle diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen.
Die afrikanische Schlafkrankheit kann durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die insgesamt einen etwas besseren Standard bieten, allerdings ebenfalls mit Versorgungsproblemen kämpfen; die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
Gay Reise Chile – Urlaub in Südamerika. Chiles pulsierende Metropole ist dank trockener Sommer- und milder Wintermonate, ein besonders beliebtes Ganzjahresziel, für Gay Weltentdecker. Ein Eldorado für diejenigen, welche das ganze Jahr über angenehme Temperaturen genießen möchten. 🙂 Lasst euch mitnehmen auf einer wunderbaren, facettenreichen und kompakten Reise aus Entdeckung & Genuss. Sowohl mitten, als auch um Santiago herum. Wunderbare Orte, besten Genuss und Interessantes rund um das LGBTQIA+-Leben und dessen Entwicklung am Fuße der Anden, werden euch speziell von einem exklusiven privaten, englischsprachigen Reiseleiter gezeigt. Ihr wohnt zentral im Barrio Lastarria, einem besonders beliebten Stadtteil mit dem Luxus und Glamour der 1920er Jahre, welcher euch ein besonderes Lebensgefühl vermitteln wird. Das unmittelbar benachbarte Barrio Bellavista, beheimatet die angesagtesten Gay Bars & Nachtklubs der Stadt, in denen ihr ordentlich in chilenischer Manier abfeiern könnt. Ein wunderbarer rundum sorglos Gay Citytrip Santiago, macht euch diese Stadt auf eine ganz spezielle Art und Weise erlebbar.

Gay Metropolen Südamerikas erleben
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Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
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Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
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Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.