Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Mongolei
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
In der Mongolei gelten umfassende Antidiskriminierungsgesetze, die auch sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einschließen. Homosexuelle Handlungen sowie jede andere Ausprägung sexueller Identität sind in der Mongolei legal.
Die klassischen Rollenbilder der femininen Frau und des maskulinen Mannes sind allerdings in der mongolischen Gesellschaft stark verankert. Eine Ehe wird nach dem mongolischen Familiengesetz ausschließlich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Queere Lebensentwürfe gelten in weiten Teilen der Bevölkerung als „unmongolisch“. Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen oder andere rechtlich bindende Lebenspartnerschaften werden in der Mongolei nicht anerkannt.
Gewaltsame Übergriffe auf LGBTIQ seitens der Bevölkerung können vorkommen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Kriminalität
In der Hauptstadt Ulan Bator muss mit Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub sowie Trickbetrügerei gerechnet werden.
Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in touristisch frequentierten Gegenden/Einrichtungen vor, in Ulan Bator u.a. auf dem Narantuul-Markt, in Einkaufszentren, Kaufhäusern und in der Nähe bekannter Restaurants sowie Pubs und touristischer Sehenswürdigkeiten. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Handlungen alkoholisierter Personen, auch gegen ausländische Staatsangehörige, kommen.
Auch außerhalb der Städte gibt es vereinzelt Gewalt-, Raub- und Diebstahlsdelikte gegenüber Touristen. In einigen Fällen haben zugestiegene Komplizen bei Taxifahrten gemeinsam mit dem Fahrer Fahrgäste beraubt.
Sowohl in der Hauptstadt als auch auf dem Land kommt es vereinzelt zu Sexualdelikten, wovon auch ausländische Staatsangehörige betroffen sein können.
- Seien Sie insbesondere bei Dunkelheit in der Stadt vorsichtig.
- Meiden Sie ärmere Stadtviertel (Ger-Viertel).
- Nehmen Sie bei Taxifahrten stets auf der Rückbank Platz und lassen Sie das Zusteigen weiterer Fahrgäste nicht zu.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen, sofern eindeutige Preisangaben fehlen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Die Mongolei liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist kontinental-semiarid. Kurze Regenzeiten erstrecken sich von Mitte Juli bis Mitte September.
Es kommt zu extremer Kälte im Winter und extremer Hitze im Sommer. Wetterbedingungen können sich rasch ändern.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Mongolei verfügt über ein Inlandsflug- und Eisenbahn-Netz; beide sind allerdings wenig ausgebaut.
Innerhalb der Mongolei operierende Fluggesellschaften verfügen ggf. nicht über die Sicherheitsstandards, die international üblich sind. Die transmongolische Eisenbahn verbindet Ulan Bator mit Russland und China. Fernverbindungen im Land werden zu einem großen Teil mit Überlandbussen bedient.
Angesichts der nicht überall ausreichenden Straßeninfrastruktur und der allgemein wenig defensiven Fahrweise besteht bei Überlandtouren erhöhte Unfallgefahr, insbesondere abseits befestigter Straßen.
Die Promillegrenze im Straßenverkehr liegt bei 0,20 Promille Atemalkohol und 0,5 Promille Blutalkohol. Kontrollen erfolgen häufig; Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.
Bei Überlandfahrten kann es gelegentlich zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, kommen. Dies sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern).
Das Netz der medizinischen Notfallversorgung ist auf dem Land besonders dünn, weshalb auch leichtere Verletzungen infolge eines Unfalls zu großen Komplikationen führen können.
Bei der Benutzung von Privattaxis werden häufig stark überhöhte Fahrpreise berechnet; bei Nichtzahlung kann es zu unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Das Angebot regulärer Taxiunternehmen, die z. T. auch in englischer Sprache kontaktiert werden können, nimmt zu.
Bei Reitausflügen ist die Verletzungsgefahr besonders groß, wenn kein Helm getragen wird und Sattelzeug ohne Sicherheitssteigbügel verwendet wird. Kanu- und Kajakfahrten auf mongolischen Flüssen bergen ohne Begleitung von Ortskundigen erhebliche Gefahren.
Aufgrund von Seuchenausbrüchen (z. B. Maul- und Klauenseuche) können einzelne Gebiete der Mongolei zeitweise für Touristen gesperrt sein.
- Achten Sie auf Mindeststandards in Fahrzeugen wie Sicherheitsgurte.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Erkundigen Sie sich bei Taxifahrten vorab über den Fahrpreis und greifen Sie auf Anbieter zurück, mit denen eine Verständigung möglich ist. Nutzen Sie vorrangig den Taxiservice offiziell angemeldeter Taxifirmen über App oder Hotline-Anruf (u.a. UBCab, VIP-Taxi, 19001950).
- Beachten Sie auch bei Aktivitäten stets Mindestsicherheitsstandards.
- Unternehmen Sie Kanu- und Kajakfahrten auf Flüssen nie allein, sondern mit ortskundiger Begleitung.
Führerschein
Die Mongolei ist Vertragsstaat des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr. Mit folgenden Führerscheinen ist das Führen eines Kfz in der Mongolei erlaubt:
- Internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.
- Nationaler deutscher Führerschein mit einer Übersetzung ins Mongolische, angefertigt durch einen amtlichen Übersetzer. In Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzungen ins Mongolische werden erfahrungsgemäß problemlos akzeptiert.
LGBTIQ
In der Mongolei gelten umfassende Antidiskriminierungsgesetze, die auch sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einschließen. Homosexuelle Handlungen sowie jede andere Ausprägung sexueller Identität sind in der Mongolei legal.
Die klassischen Rollenbilder der femininen Frau und des maskulinen Mannes sind allerdings in der mongolischen Gesellschaft stark verankert. Eine Ehe wird nach dem mongolischen Familiengesetz ausschließlich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Queere Lebensentwürfe gelten in weiten Teilen der Bevölkerung als „unmongolisch“. Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen oder andere rechtlich bindende Lebenspartnerschaften werden in der Mongolei nicht anerkannt.
Gewaltsame Übergriffe auf LGBTIQ seitens der Bevölkerung können vorkommen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Fotografierverbot besteht in der Nähe militärischer und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Tugrik (MNT). USD oder EUR können in allen Banken und Wechselstuben getauscht werden. 500- und 200-EUR-Scheine können wegen sich häufender Betrugsfälle abgelehnt werden. Bei beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter.
Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen MNT erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimag-Zentren getauscht werden, vor längeren Reisen sollte daher ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator eingetauscht werden.
In Ulan Bator gibt es mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) Bargeld abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. An einigen Banken ist die Abhebung mit einer Debitkarte möglich (z.B. Khaan-Bank). Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung nur selten möglich.
Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren, akzeptieren gängige Kreditkarten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum.
Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einladenden/Geschäftspartner in der Mongolei mit der mongolischen Ausländerbehörde abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.
Unabhängig von der Möglichkeit der Visumserteilung bei Einreise wird zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten. Weitere Informationen erteilen die mongolischen Immigrationsbehörden.
Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.
Transitreisen
Der Flughafen Chinggis Khaan verfügt nicht über einen gesonderten Transitbereich, daher erfolgt auch bei Transitreisen eine Einreise in die Mongolei. Ein Visum ist dabei nicht erforderlich; deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 30 Tage visumfrei in der Mongolei aufhalten.
Grenzübergänge für ausländische Staatsangehörige
Die Ein- bzw. Ausreise ist für ausländische Staatsangehörige nur möglich:
- über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan von Ulan Bator,
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: an der mongolisch-russischen Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag); Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag); Ereentsav/Solovyovsk (Dornod Aimag); Borshoo/Khandgait (Uvs Aimag); Khankh/Mond (Khuvsgul Aimag); an der mongolisch-chinesischen Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornogov Aimag/Ostgobi); Bichigt/Zuunhatavch (Sukhbaatar Aimag); Bulgan/Takashiken (Khovd Aimag).
Die genannten Grenzübergänge sind nicht rund um die Uhr geöffnet. Es können Wartezeiten entstehen.
- Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zur Russischen Föderation und die Teilreisewarnung.
Registrierung
Hotels und private Gastgeber sind verpflichtet, Gäste binnen 48 Stunden nach dem Einchecken zu registrieren.
Minderjährige
Ausländischen Reisenden unter 16 Jahren (bei mongolischer Staatsangehörigkeit unter 18) kann an der Grenze die Einreise verweigert werden, wenn sie nicht in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind. Wenn Minderjährige ohne Begleitung ihrer Sorgeberechtigten reisen, sollte im Vorhinein eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht an die begleitende Person (im Original und in mongolischer Sprache mitzuführen) erteilt werden.
Minderjährige Doppelstaater
Die Ausreise Minderjähriger (insbesondere mit deutsch-mongolischer Staatsangehörigkeit) sollte von beiden Elternteilen schriftlich mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht (im Original und in mongolischer Sprache mitzuführen) erlaubt worden sein. Die Ausreise minderjähriger Doppelstaater kann verweigert werden, wenn eine entsprechende Vollmacht fehlt, Zweifel am Reiseziel oder der Verdacht auf Kindesentführung (in Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten) bestehen.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei gemeinsamem Sorgerecht ein Elternteil eine Ausreisesperre für die gemeinsamen Kinder vor Gericht erwirken kann (travel ban).
- Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise der Deutschen Botschaft Ulan Bator zum Thema „Grenzüberschreitende Kindesentziehung“.
Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China
Für die Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China kann ein Visum erforderlich sein, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss (Ausnahmen gelten nur für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Besuchsreisen und zum Transit). Weitere Fragen (z.B. zur Einreise per Kfz) , beantwortet die zuständige chinesische Auslandsvertretung (Botschaft/Generalkonsulat).
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass Reisende in der Mongolei durch die chinesische Botschaft in Ulan Bator kein Visum für China erhalten können.
Aus- und Weiterreise in die Russische Föderation
- Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zur Russischen Föderation und die Teilreisewarnung.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zur Höhe des deklarierten Betrags möglich.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung MNT ist verboten.
Bei der Ausreise wird das Gepäck durch den mongolischen Zoll sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologischen Funden, Metallen und Jagdtrophäen durchsucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls zu finden.
Einreise mit dem Kfz
Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären, siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr und Führerschein.
Tiere
Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren müssen für jedes Tier ein Impfpass sowie eine aktuelle amtliche veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft und der Ausfuhrort frei von Seuchen ist. Ferner muss eine Ausreisegenehmigung vorliegen, aus der hervorgeht, dass das Tier aus dem Ursprungsland ausgeführt werden darf. Bei Einreise wird gegen eine Gebühr von 20.000 MNT (ca. 7 EUR) pro Tier an der Grenze eine Bescheinigung ausgestellt.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, , Meningitis (A/CW/Y) und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 200 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100.000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht selten.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Tollwut ist in der Mongolei endemisch. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Wildtiere (u.a. Bären), siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommermeningoenzephalits (FSME) und RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung kommt vor allem im Norden an der Grenze zu Sibirien vor.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit HFMD
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen, auch in Ulan Bator. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden nicht zu rechnen.
Brucellose
In den letzten Jahren wurden regelmäßig Erkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung wird durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Milchprodukten übertragen.
- Seien Sie bei Rohmilch und Rohkäse vorsichtig.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion beim Menschen. Die Krankheit wird überwiegend durch kranke Rinder verursacht Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Pest
Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. Hier wird sie von erkrankten Murmeltieren auf den Menschen übertragen, da diese als Delikatesse gelten. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (z. B. bei der Jagd), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Luftverschmutzung
Besondere Belastungen verursacht im Winter die durch Fernheizwerke, Verkehr und die Ofenbeheizung der Jurten-Siedlungen entstehende und durch häufige Inversionswetterlage begünstigte extreme Luftverschmutzung. Diese überschreitet deutsche Grenzwerte um ein Vielfaches. Sowohl die Schadstoffemissionen, die im Winter Spitzenwerte erreichen, als auch die extreme Lufttrockenheit sind ursächlich für z. T. chronische Atembeschwerden und Bronchial-Erkrankungen. Diese gesundheitsbelastenden Umweltbedingungen sind besorgniserregend und werden in den Medien diskutiert.
Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z. B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den letzten Jahren haben in Ulan Bator private internationale Kliniken eröffnet (Intermed, SOS, Songdo, GrandMed), die erheblich zur Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung zumindest in der Hauptstadt beigetragen haben.
Nicht alle westlichen Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen - sind in der Mongolei erhältlich.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
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was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.