Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Jordanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Eilmeldung
In der Nacht zum 13. Juni 2025 hat Israel Luftschläge gegen Ziele in Iran durchgeführt, es folgten Drohnenangriffe aus Iran auf Israel. Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen; mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.
Falls Sie sich in der Region aufhalten:
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Sicherheitslage Jordanien
Infolge der andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und Iran wird der jordanische Luftraum immer wieder auch für längere Zeiträume gesperrt. Dies hat Auswirkungen auf den Flugverkehr von und nach Jordanien. Ausreisen von Aqaba nach Ägypten via Fähre sind derzeit möglich.
Derzeit kommt es in Jordanien in Folge der regionalen Konflikte immer wieder zu Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Weitere Demonstrationen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebet, sind wahrscheinlich. Dabei kann das Aufkommen von antiwestlicher Stimmung nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Lage in Gaza und der angespannten Situation in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung der Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise von Israel.
In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollstellen kommen.
- Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.
- Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien und leisten Sie den Sicherheitshinweisen der jordanischen Sicherheitskräfte und Behörden Folge.
- Der jordanische Luftraum ist derzeit gesperrt. Zivile Flüge sind ausgesetzt. Setzen Sie sich mit Ihrer Fluggesellschaft bezüglich Fragen zu Umbuchungen in Verbindung.
- Es wird dringend geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
- Bitte informieren Sie sich bei geplantem Grenzübertritt aktuell darüber, ob der jeweilige Grenzübergang geöffnet ist.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.
Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Terrorismus
In Jordanien besteht insbesondere aufgrund der Lage in Syrien und im Irak landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet sind militärisches Sperrgebiet, in dem besondere Bestimmungen gelten.
Aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak und dem hohen Aufkommen an Flüchtlingen in der Region mit vereinzelten Auseinandersetzungen sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden.
In Jordanien kommt es sowohl in der Hauptstadt Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet des Öfteren zu Demonstrationen und Protestaktionen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. In der Folge kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen und auch zu vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Es kann immer wieder zu Streiks, Demonstrationen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen, Straßenblockaden und gelegentlich zu Steinwürfen auf Fahrzeuge kommen.
Weiterhin kann es jederzeit ohne Vorwarnung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen (auch mit Schusswaffengebrauch) zwischen verschiedenen Volksgruppen oder Familien kommen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Bei Straßenblockaden kehren Sie ggf. um oder nutzen Sie alternative Routen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie die fortgeltende Reisewarnung Syrien und die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Irak.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Jordanien ist niedrig. Straftaten wie Taschendiebstähle, vereinzelte Sexualdelikte, z. B. verbale und körperliche Belästigungen durch Einzelpersonen oder Gruppen von jungen Männern, aber auch Fahrzeugdiebstähle oder Einbrüche in Fahrzeuge kommen, insbesondere an von Touristen stark frequentierten Orten (vor allem im Bereich Totes Meer/Wadi Mujib) sowie in den ländlichen Regionen, vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie keine Wertsachen oder Dokumente in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen zurück. Weichen Sie dort bestenfalls auf beaufsichtigte Parkplätze aus.
- Seien Sie als allein reisende Frau besonders vorsichtig und lassen Sie sich nach Möglichkeit durch vertrauenswürdige Personen begleiten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
In den östlichen und südlichen Landesteilen herrscht Wüstenklima, im Bergland am Rand des Jordangrabens ist es mediterran, an der Rotmeerküste subtropisch.
In den Herbst- und Wintermonaten kann es insbesondere bei Niederschlägen nach Dürreperioden zu plötzlich auftretenden Überschwemmungen und Sturzfluten kommen. Zuletzt mussten Ende 2022 zahlreiche Touristen aus Petra evakuiert werden.
Der gesamte Westen Jordaniens liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Informieren Sie sich vor Wanderungen in Bergen/Flusstälern (Wadi) bei Tourenführern, Reiseveranstaltern oder lokalen Behörden über die Gefahrensituation.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Bei der Mitführung entsprechender Medikamente zu medizinischen Zwecken muss die ärztliche Notwendigkeit in englischer Sprache dokumentiert sein.
Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
- Lassen Sie auf Reisen mit Ihrem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen besondere Vorsicht walten.
- Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und achten Sie dabei auf einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen.
- Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.
- Verlassen Sie Hauptstraßen im Jordantal im Zweifel nicht bzw. beachten Sie Warnschilder für Landminen.
Führerschein
In vielen Fällen wird der deutsche Führerschein (im EU-Format) als ausreichend anerkannt. Es ist jedoch empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
LGBTIQ
Obwohl die jordanischen Gesetze gleichgeschlechtliche, sexuelle Handlungen nicht verbieten, wird Homosexualität sozial nicht toleriert. Jordanien erkennt keine gleichgeschlechtlichen Ehen an.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Majestätsbeleidigung ist ebenfalls unter Strafe gestellt.
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Jordanische Dinar (JOD). Bargeldabhebung an gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in den von Touristen besuchten Orten in der Regel möglich. Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist bei vielen Wechselstuben und Banken möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Gesundheit – HIV.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Mindestrestgültigkeitsdauer wird streng kontrolliert.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Visum vor der Einreise
Ein Visum kann vor der Reise online beim jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich.
Die zuständige jordanische Botschaft stellt keine Visa mehr aus. Visa werden nicht mehr in Reisepässe eingetragen. Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden.
Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nicht verpflichtend, die Möglichkeit der Visumsbeantragung bei Einreise besteht weiterhin.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich.
Einreise aus Israel
Siehe Aktuelles
Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.
Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland(Palästinensische Gebiete) kommend werden keine Visa ausgestellt. Bei einer erstmaligen Einreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der zuständigen jordanischen Auslandsvertretung in Tel Aviv oder online beantragt werden.
Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten.
Längerfristiger Aufenthalt
Sollte der ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Jordanien beabsichtigt werden, muss die für den Aufenthaltsort zuständige Polizeistation vor Ablauf der ersten vier Wochen des Aufenthalts aufgesucht werden, um eine Verlängerung des Visums zu beantragen. Hierfür muss die Einreise/Grenzübertritt anhand des Einreisestempels im Pass nachgewiesen werden. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman (allerdings sehr zeitaufwändig) nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Einreisekontrolle
Deutsche, die in der Region (aber nicht in Jordanien) geboren wurden, insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten die Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon vorab elektronisch zu beantragen (siehe Einreise und Zoll - Visum)
Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen.
Personen, die an übertragbaren Krankheiten, wie Tuberkulose, Hepatitis B und C, sowie HIV, leiden, dürfen nach Jordanien weder einreisen noch langfristigen Aufenthalt nehmen. Medizinisches Fachpersonal muss HIV-Infektionen melden.
Minderjährige
Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden.
Es sind zunehmend Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Bargeld darf bis zu einem Gegenwert von 15.000 JOD (ca. 19.460 EUR) ins Land gebracht werden. Darüber hinaus gehende Beträge müssen dem jordanischen Zoll angezeigt werden. Reisebedarf inklusive Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden, muss aber wieder ausgeführt werden. Bis zu 1 l Alkohol, außerdem 200 Zigaretten und 200 g Tabak dürfen zollfrei mitgeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Drohnen, Funkgeräten, Rauschgift und pornografischen Schriften ist verboten. Ebenfalls verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen.
Einreise mit einem Fahrzeug
Bei Einfuhr eines Pkw, müssen an der Grenze ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein „Triptyk“ oder „Carnet de Passages“ (Grenzübertrittsschein) vorgelegt werden. Diese Dokumente sind gegen Gebühr bei den deutschen Automobilclubs erhältlich. Die europäische Haftpflichtversicherung gilt in Jordanien nicht. An der Grenze muss daher eine temporäre Haftpflichtversicherung (etwa 22 JOD) abgeschlossen werden . Drei Monate nach Einfuhr muss das Fahrzeug verzollt werden, wobei der Zoll über 100% des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Das Alter des Fahrzeugs unterliegt keinen Beschränkrungen und ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel-Pkw ist für Privatpersonen ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebietes müssen alle Personen ab einem Alter von 1 Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Bei Einreise aus einem Poliogebiet muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Abreise aus dem Poliogebiet erbracht werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
HIV/AIDS
Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering.
Mit HIV infizierte Personen dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten, siehe auch Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
Gay Reise Chile – Urlaub in Südamerika. Chiles pulsierende Metropole ist dank trockener Sommer- und milder Wintermonate, ein besonders beliebtes Ganzjahresziel, für Gay Weltentdecker. Ein Eldorado für diejenigen, welche das ganze Jahr über angenehme Temperaturen genießen möchten. 🙂 Lasst euch mitnehmen auf einer wunderbaren, facettenreichen und kompakten Reise aus Entdeckung & Genuss. Sowohl mitten, als auch um Santiago herum. Wunderbare Orte, besten Genuss und Interessantes rund um das LGBTQIA+-Leben und dessen Entwicklung am Fuße der Anden, werden euch speziell von einem exklusiven privaten, englischsprachigen Reiseleiter gezeigt. Ihr wohnt zentral im Barrio Lastarria, einem besonders beliebten Stadtteil mit dem Luxus und Glamour der 1920er Jahre, welcher euch ein besonderes Lebensgefühl vermitteln wird. Das unmittelbar benachbarte Barrio Bellavista, beheimatet die angesagtesten Gay Bars & Nachtklubs der Stadt, in denen ihr ordentlich in chilenischer Manier abfeiern könnt. Ein wunderbarer rundum sorglos Gay Citytrip Santiago, macht euch diese Stadt auf eine ganz spezielle Art und Weise erlebbar.

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- private Transporte – ohne Guide
- Touren wie angegeben
- Flughafentransfers


Außerdem inklusive auf eurer Gay Reise nach Santiago de Chile
Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
Ab/bis Hotel. Wir nehmen euch mit zu einem fantastischen Ausflug in die Essenz der chilenische Landschaft. Genießt die Ruhe & Stille der einheimischen Wälder & Tierwelt auf dem Fahrrad, zu Pferd oder zu Fuß auf einem Weingut. Nach dem Ausflug genießt ihr die Corralillo-Tour und ein gepflegtes Mittagsessen. Lokaler Guide des Weinguts vor Ort.
Exklusive private Tour Valparaíso
Ab/bis Hotel. Wir führen euch auf Gassen und Treppen durch das Labyrinth der Stadt. Erfahrt alles
was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.