Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Côte d'Ivoire
Reise- und Sicherheitshinweise
Es besteht eine teilweise Reisewarnung !
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, werden gesellschaftlich aber häufig nicht akzeptiert. Schutz vor Diskriminierung gibt es in der Regel nicht.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna, wird gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso wird abgeraten.
Terrorismus
Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage in Burkina Faso und in Mali besteht auch in Côte d’Ivoire ein latentes Risiko terroristischer Anschläge. Vor diesem Hintergrund könnten möglicherweise auch von Angehörigen westlicher Staaten frequentierte Orte erneut Ziel terroristischer Anschläge werden.
2020 und 2021 kam es wiederholt zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf staatliche Sicherheitskräfte im Grenzgebiet zu Burkina Faso, bei denen u.a. mehrere ivorische Soldaten ums Leben gekommen sind. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente terroristische Bedrohung fort. Das Risiko eines Wiederauflebens von Anschlägen bzw. Angriffen sowie auch von terroristisch motivierten Entführungen ist im Grenzgebiet deutlich erhöht.
- Seien Sie an belebten Orten und bei speziellen Anlässen besonders aufmerksam.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
- Vermeiden Sie auch nicht-erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist wieder stabil. Um die Präsidentschaftswahlen 2020 kam es in der Südhälfte von Côte d’Ivoire vereinzelt zu Demonstrationen, Straßensperren und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Weitere Spannungen können nicht völlig ausgeschlossen werden, wie punktuelle Ausschreitungen anlässlich der Kommunalwahlen im September 2023 belegten.
- Meiden Sie Militäreinrichtungen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
- Meiden Sie Demonstrationen, Straßensperren und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Auch in Côte d’Ivoire müssen Sie mit Gewaltkriminalität rechnen, selbst wenn sich diese nicht spezifisch gegen Touristen richtet. Insbesondere im Westen und Norden des Landes gibt es Aktivitäten von Straßenräubern, teilweise unter Vorspiegelung einer Panne oder eines verlorenen Nummernschilds.
Cyberkriminalität und Internetkriminalität („Romance Scams“, „Enkel-/Erbentrick“ und Varianten), gerichtet auch gegen Opfer in Deutschland, sind weit verbreitet.
Im Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer einer erpresserischen Entführung zu werden.
Bewaffnete Überfälle auf Einzelpersonen und auf Fahrzeuge, insbesondere auf weniger befahrenen und schlecht ausgeleuchteten Straßen, kommen vor. Auch wenn diese in der Regel nur auf die Erlangung von Geld oder Wertsachen gerichtet sind, kam es schon zu Todesfällen.
- Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
- Vermeiden Sie auch nicht-erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso.
- Verriegeln Sie Ihre Fahrzeugtüren nach Fahrtantritt.
- Verzichten Sie auf Nachtfahrten außerhalb städtischer Gebiete wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten nicht alleine.
- Entfernen Sie sich nicht von den Hauptverkehrsachsen.
- Halten Sie auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle, belebten Reststätte oder Polizeistation weiter.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Vergewissern Sie sich über die Sicherheit Ihrer Unterkunft.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie im Falle eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, siehe auch Warnung vor Betrügereien. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Reisen Sie nicht aufgrund von Internetbekanntschaften oder um Geld wiederzuerlangen nach Côte d'Ivoire.
Natur und Klima
An der Küste herrscht feuchtes, tropisches Klima, nach Norden hin ist es trockener.
In der südlichen Küstenregion ist in der Regel von Mai bis Juli und von Oktober bis November Regenzeit, im Zentrum und den zentralen Nordregionen von Mitte Juli bis Oktober und von Mitte März bis Mitte Mai. Im Norden dauert die Regenzeit in der Regel von Juli bis November. In den Regenzeiten kann es auch in Stadtgebieten zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Schlecht befestigte Straßen und Brücken können unpassierbar, die Verkehrsinfrastruktur damit erheblich beeinträchtigt werden.
- Informieren Sie sich in den Regenzeiten vor Überlandfahrten über die Wettervorhersage und den Zustand der Straßenverbindungen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Busverbindungen sowie Sammeltaxis, die Benutzung setzt aber in der Regel gute Ortskenntnis voraus. Es gibt außerdem eine Vielzahl von Taxis, die sich allerdings oft in schlechtem technischen Zustand befinden. In Abidjan gibt es auch die üblichen und in der Regel zuverlässigen Online-Taxidienstleister, deren Taxis über ihre jeweilige App bestellt werden können und mit denen insbesondere Preis und Route nachvollziehbar sind.
Straßen sind insbesondere abseits der Hauptstrecken oft in einem sehr schlechten Zustand. Sie sind häufig nicht beleuchtet. Vor Überlandfahrten sollten Informationen über den Zustand der Straßenverbindung eingeholt werden, vor allem bei und nach starkem Regenfall. In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Während der Nacht gilt besondere Vorsicht. Auf Nachtfahrten sollte aufgrund der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr möglichst verzichtet werden.
- Unternehmen Sie Reisen über Land nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage und möglichst nicht alleine.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, werden gesellschaftlich aber häufig nicht akzeptiert. Schutz vor Diskriminierung gibt es in der Regel nicht.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Deutsche Botschaft Abidjan benachrichtigt wird.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der westafrikanische CFA-Franc (XOF). Kreditkarten werden außerhalb Abidjans nur in größeren Hotels akzeptiert. Kreditkartenmissbrauch oder Betrügereien an Geldautomaten kommen vor. Häufig sind die Automaten nicht ausreichend mit Bargeld bestückt oder außer Betrieb.
- Führen Sie bei Einreise ausreichend Bargeld in Euro oder US-Dollar mit.
- Seien Sie vorsichtig bei der Auswahl von Geldautomaten. Entscheiden Sie sich für Geldautomaten in Banken oder größeren Einkaufszentren oder Hotels.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bei Inlandsreisen kann es mit einem vorläufigen Reisepass bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Reisepass.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire oder – bei vorheriger Online-Beantragung - bei Einreise ausgestellt werden kann.
Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal drei Monaten gegen hohe Gebühren verlängert werden.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor der Einreise kann persönlich bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin beantragt werden und wird dort für eine Gebühr zwischen 50 und 110 EUR entsprechend der Aufenthaltsdauer ausgestellt.
Online-Visum (E-Visa)/Visum bei Einreise („on arrival“)
Alternativ kann mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin eine Vorab-Registrierung und Bezahlung der Gebühren erfolgen, damit bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan ein Visum erteilt wird. Der Zahlungsnachweis ist auszudrucken und bei der Flugreise mitzuführen. Nach Ankunft in Abidjan ist vor der offiziellen Passkontrolle der E-Visa-Schalter aufzusuchen.
Achtung: Es gibt betrügerische Webseiten, die die Visumsbeantragung für Côte d’Ivoire imitieren und zur Zahlung auffordern, im Anschluss jedoch kein Visum ausstellen. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den Dienstleister „Snedai“, dessen Link auf der Webseite der Botschaft von Côte d’Ivoire zur Verfügung gestellt wird.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten.
- Führen Sie vorsichtshalber eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) mit.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist jedoch nur bis zu dem Betrag möglich, der bei Einreise deklariert wurde. Daher sollte Devisen bei Einfuhr deklariert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Wert von 10.000 XOF beschränkt.
Tiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein international gültiges Impfzeugnis gegen Tollwut vorzulegen sowie eine amtstierärztliche Bescheinigung - in französischer Sprache - über den Gesundheitszustand des Tieres. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Gesundheit
Aktuelles
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
Reiseimpfungen:
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte für Reisen nach Cote d’Ivoire ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Cote d‘Ivoire ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Côte d'Ivoire inzwischen selten gewordene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
- Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch Reisende betreffen. In Cote d‘Ivoire wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land . Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen eine Auffrischimpfung , wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Côte d‘Ivoire besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Zahlen von Lassafieber- und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationales Mpox-Geschehen überwiegend der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Für Reisende wird das Risiko aktuell als gering eingeschätzt.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
- Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
- Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Lassafieber und Leptospirose können durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren, Lassafieber auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund, einer Katze oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs. Konsumieren Sie nur zuvor erhitzte Lebensmittel.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
- Achten Sie besonders in Lassa-Ausbruchsgebieten auf Lebensmittelhygiene und übernachten Sie nicht in einfachen Unterkünften.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z. B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
Gay Reise Chile – Urlaub in Südamerika. Chiles pulsierende Metropole ist dank trockener Sommer- und milder Wintermonate, ein besonders beliebtes Ganzjahresziel, für Gay Weltentdecker. Ein Eldorado für diejenigen, welche das ganze Jahr über angenehme Temperaturen genießen möchten. 🙂 Lasst euch mitnehmen auf einer wunderbaren, facettenreichen und kompakten Reise aus Entdeckung & Genuss. Sowohl mitten, als auch um Santiago herum. Wunderbare Orte, besten Genuss und Interessantes rund um das LGBTQIA+-Leben und dessen Entwicklung am Fuße der Anden, werden euch speziell von einem exklusiven privaten, englischsprachigen Reiseleiter gezeigt. Ihr wohnt zentral im Barrio Lastarria, einem besonders beliebten Stadtteil mit dem Luxus und Glamour der 1920er Jahre, welcher euch ein besonderes Lebensgefühl vermitteln wird. Das unmittelbar benachbarte Barrio Bellavista, beheimatet die angesagtesten Gay Bars & Nachtklubs der Stadt, in denen ihr ordentlich in chilenischer Manier abfeiern könnt. Ein wunderbarer rundum sorglos Gay Citytrip Santiago, macht euch diese Stadt auf eine ganz spezielle Art und Weise erlebbar.

Gay Metropolen Südamerikas erleben
Wir bieten euch ein buntes Programm auf eurer Gay Reise Santiago de Chile. Sicher Reisen, gute Betreuung und Eintauchen in die LGBTQIA+-Szene der Stadt. Es wird euch dabei sehr viel Zusätzliches geboten. 😉 Damit ihr euren Aufenthalt von Anfang an genießen könnt, haben wir bei dieser Reise jede Menge Inklusivleistungen mit inkludiert. Selbstverständlich entsprechen diese Inklusivleistungen unseren hohen Qualitätsstandards.
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Reise nach Santiago de Chile
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub nach Santiago de Chile. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot.
4 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 995 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer
Die Preise sind abhängig von Verfügbarkeit, Reisedauer und Reisezeitraum. Sie können je nach gewünschten Details variieren.
Gay Rundreise Chile – exklusive Flitterwochen mit Landschaften wie aus dem Bilderbuch
Auf einer Chile Hochzeitsreise kann eine gute Mischung zwischen Erholung und Entdecken geschaffen werden – authentisch, aufregend und vielseitig. Luxuriöse Resorts bieten den nötigen Komfort als Ausgleich – Flitterwochen der ganz besonderen Art. Ob Abenteuer im Herzen von Santiago, Luxus am Strand, Campen inmitten der Anden, Sonnenaufgang in der Wüste, Trekking auf Gletschern oder Weinverkostungen. Erlebt ein hier unvergessliches Honeymoon-Abenteuer zu zweit. Die Menschen im Land sind lebensfroh und aufgeschlossen und stecken mit ihrer einzigartigen Lebensweise an. Ein Highlight ist die mystische Osterinsel, auf der ein Paar an einer traditionellen Hochzeitszeremonie teilnehmen kann. Fragt bei uns nach! Wir bieten individuell maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen an, die unvergesslich sind – Go Holidate ist Spezialist für maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen.
Anschlussprogramme und Kombinationsmöglichkeiten
Gerne kombinieren wir diese Reise mit diversen Anschlussprogrammen und anderen südamerikanischen Länder.
- Atacama Wüste – die trockenste Wüste der Erde
- wundervolles Seengebiet Chile – Vulkane und traumhafte Landschaften
- Patagonien mit Torres del Paine – für aktive Gays mit dem nötigen Luxus – Argentinien in Kombination
- Carretera Austral und Puyuhuapi Lodge
Oder beispielsweise eine LGBTQI Reise nach Buenos Aires oder unsere Gay Reise nach Lima? Oder eine Gay Rundreise Chile mit allen Highlights? Oder die Gay Reise in Kombination mit Peru und Bolivien?
Ihr möchtet mehr persönliche Eindrücke erfahren? Findet hier unseren Chile Reiseblog – Zentralchile.
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Highlights und Inklusive – Gay Reise Santiago de Chile
- exklusive private LGBTQIA+ geführte Tour Santiago. Ab/bis Hotel. Diese Tour führt euch durch die beliebten Ecken der Stadt, verbunden mit einer Zeitreise durch die schwule Entwicklung des Landes. Im Laufe des Nachmittags erwartet euch ein köstliches Dinner, mit begleitenden Weinen im Stadtteil Lastarria.
- 3 Übernachtungen inklusive Frühstück im Cumbres Lastarria – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- englisch sprechende Gay Reiseleitung
- private Transporte – ohne Guide
- Touren wie angegeben
- Flughafentransfers


Außerdem inklusive auf eurer Gay Reise nach Santiago de Chile
Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
Ab/bis Hotel. Wir nehmen euch mit zu einem fantastischen Ausflug in die Essenz der chilenische Landschaft. Genießt die Ruhe & Stille der einheimischen Wälder & Tierwelt auf dem Fahrrad, zu Pferd oder zu Fuß auf einem Weingut. Nach dem Ausflug genießt ihr die Corralillo-Tour und ein gepflegtes Mittagsessen. Lokaler Guide des Weinguts vor Ort.
Exklusive private Tour Valparaíso
Ab/bis Hotel. Wir führen euch auf Gassen und Treppen durch das Labyrinth der Stadt. Erfahrt alles
was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.