Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Sudan
Reise- und Sicherheitshinweise
Es besteht eine aktuelle Reisewarnung !
LGBTIQ Hinweise
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Bewaffnete Auseinandersetzungen
Seit April 2023 kommt es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär (SAF) und der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces (RSF) in Khartum und anderen Landesteilen. Auch der Flughafen in Khartum ist von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen; der Flugbetrieb von und nach Khartum ist ausgesetzt, der Flughafen in Port Sudan operiert und fliegt diverse Destinationen in der Region an.
Vereinbarte Waffenruhen werden nicht eingehalten. Die Lage ist volatil, unübersichtlich und kann sich sehr schnell ändern. Die deutsche Botschaft in Khartum ist geschlossen und kann daher keine konsularische Unterstützung vor Ort leisten.
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Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
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Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Sudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
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Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Sudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
- Wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts. Wenn Sie Sudan wieder verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
Sicherheit
Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Terrorismus
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles - Bewaffnete Auseinandersetzungen
Die innenpolitische und wirtschaftliche Lage hat sich seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF drastisch verschärft. Gewaltsame Auseinandersetzungen im ganzen Land führen zu Versorgungsengpässen und zu eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten.
Die Preise für Grundnahrungsmittel, Strom und Transport sind erheblich angestiegen. Der Zugang zu Bargeld ist stark beschränkt.
Grenzen zu Nachbarstaaten sind Berichten zufolge geschlossen worden bzw. häufig von Zugangsbeschränkungen durch Sicherheitskräfte betroffen. Abseits der Hauptverkehrsroute auf dem Weg von Khartum nach Ägypten, in den Kordofans und Blue Nile besteht die Gefahr von Landminen.
Region Darfur
In den fünf Darfur-Bundesstaaten (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan gibt es vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Banditenunwesen. Sie sind teils ebenfalls von dem bewaffneten Konflikt zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF betroffen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
In den Regionen Südkordofan und Blauer Nil kann es zu militärischen Kampfhandlungen kommen.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Sudan und Südsudan - die Grenze zwischen beiden Ländern ist umstritten - kann sich die Lage abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil, vor allem in den Nuba-Bergen, kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen.
Norden Sudans
Im Norden Sudans, insbesondere in der Region der Pyramiden von Meroe und Karima, ist die Sicherheitslage aufgrund der gewaltsamen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF undurchsichtig. Es kann zu Kampfhandlungen kommen.
Ostsudan
Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie zwischen der Armee und RSF kommen. Eine Blockade der Straße zwischen Port Sudan und Khartum ist jederzeit möglich.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
- Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
- Versuchen Sie nicht, Grenzen illegal zu übertreten.
- Meiden Sie das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck.
Kriminalität
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten steigt an. Im Zuge der Kampfhandlungen haben (Auto-)Einbrüche, Diebstähle und Überfälle landesweit stark zugenommen.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss neben bewaffneter Auseinandersetzungen mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
- Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
Natur und Klima
Es gibt verschiedene Vegetationsgürtel von der ariden Sahara im Norden bis zu semi-ariden Savannengebieten im Süden. Im Norden herrscht zum Teil extreme Dürre; insbesondere von April bis Oktober kommt es zu Sandstürmen.
Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Die deutsche Botschaft in Khartum ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Alle sudanesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit, Medikamentenmangel) sind weit verbreitet. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Auch Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung (travel permit), wenn sie beabsichtigen, in Konfliktregionen zu reisen, siehe auch Innenpolitische Lage.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen schlechter Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten riskanten Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen des Südens, Westens und Ostens des Landes, ist eine Durchquerung des Sudans weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Beim Versuch, Grenzen illegal zu überqueren, bestehen Gefahren durch nicht oder unzureichend gekennzeichnete Minenfelder sowie der längerfristigen Inhaftierung.
- Fahren Sie vorsichtig und defensiv sowie möglichst nur in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen.
- Führen Sie bei Überlandfahrten möglichst mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente mit, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Im Fastenmonat Ramadan sind Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden nicht erlaubt (außer in Restaurants, die auch tagsüber Speisen anbieten).
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Porträts, insbesondere von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern - sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden.
LGBTIQ
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Recht in Sudan ist stark durch die Scharia geprägt. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Recht mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang können bei Einreise in den Sudan Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops stattfinden, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können in Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. Die undeklarierte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist allerdings nicht unbeschränkt erlaubt (bis zu einem Gegenwert von 3.000 USD – Angaben variieren hier jedoch).
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sudans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.
Registrierung
Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.
Reisen in die USA nach Aufenthalten in Sudan
Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung verboten und ist mit strengen Strafen bedroht.
Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.
Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, müssen eventuell verzollt werden.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Heimtiere
Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als zehn Tage sein darf.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.
-
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden u.a. in der Provinz Khartum und im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In der Sahara besteht ein geringes Malariarisiko, ansonsten besteht in den anderen Landesteilen ganzjährig ein hohes Risiko inklusive Khartum und Port Sudan.
Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 83% der Fälle nachgewiesen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist ganzjährig und landesweit eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
In den südlichen Landesteilen des Sudan kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Meningitis
Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
Gay Reise Chile – Urlaub in Südamerika. Chiles pulsierende Metropole ist dank trockener Sommer- und milder Wintermonate, ein besonders beliebtes Ganzjahresziel, für Gay Weltentdecker. Ein Eldorado für diejenigen, welche das ganze Jahr über angenehme Temperaturen genießen möchten. 🙂 Lasst euch mitnehmen auf einer wunderbaren, facettenreichen und kompakten Reise aus Entdeckung & Genuss. Sowohl mitten, als auch um Santiago herum. Wunderbare Orte, besten Genuss und Interessantes rund um das LGBTQIA+-Leben und dessen Entwicklung am Fuße der Anden, werden euch speziell von einem exklusiven privaten, englischsprachigen Reiseleiter gezeigt. Ihr wohnt zentral im Barrio Lastarria, einem besonders beliebten Stadtteil mit dem Luxus und Glamour der 1920er Jahre, welcher euch ein besonderes Lebensgefühl vermitteln wird. Das unmittelbar benachbarte Barrio Bellavista, beheimatet die angesagtesten Gay Bars & Nachtklubs der Stadt, in denen ihr ordentlich in chilenischer Manier abfeiern könnt. Ein wunderbarer rundum sorglos Gay Citytrip Santiago, macht euch diese Stadt auf eine ganz spezielle Art und Weise erlebbar.

Gay Metropolen Südamerikas erleben
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Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Reise nach Santiago de Chile
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4 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 995 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer
Die Preise sind abhängig von Verfügbarkeit, Reisedauer und Reisezeitraum. Sie können je nach gewünschten Details variieren.
Gay Rundreise Chile – exklusive Flitterwochen mit Landschaften wie aus dem Bilderbuch
Auf einer Chile Hochzeitsreise kann eine gute Mischung zwischen Erholung und Entdecken geschaffen werden – authentisch, aufregend und vielseitig. Luxuriöse Resorts bieten den nötigen Komfort als Ausgleich – Flitterwochen der ganz besonderen Art. Ob Abenteuer im Herzen von Santiago, Luxus am Strand, Campen inmitten der Anden, Sonnenaufgang in der Wüste, Trekking auf Gletschern oder Weinverkostungen. Erlebt ein hier unvergessliches Honeymoon-Abenteuer zu zweit. Die Menschen im Land sind lebensfroh und aufgeschlossen und stecken mit ihrer einzigartigen Lebensweise an. Ein Highlight ist die mystische Osterinsel, auf der ein Paar an einer traditionellen Hochzeitszeremonie teilnehmen kann. Fragt bei uns nach! Wir bieten individuell maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen an, die unvergesslich sind – Go Holidate ist Spezialist für maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen.
Anschlussprogramme und Kombinationsmöglichkeiten
Gerne kombinieren wir diese Reise mit diversen Anschlussprogrammen und anderen südamerikanischen Länder.
- Atacama Wüste – die trockenste Wüste der Erde
- wundervolles Seengebiet Chile – Vulkane und traumhafte Landschaften
- Patagonien mit Torres del Paine – für aktive Gays mit dem nötigen Luxus – Argentinien in Kombination
- Carretera Austral und Puyuhuapi Lodge
Oder beispielsweise eine LGBTQI Reise nach Buenos Aires oder unsere Gay Reise nach Lima? Oder eine Gay Rundreise Chile mit allen Highlights? Oder die Gay Reise in Kombination mit Peru und Bolivien?
Ihr möchtet mehr persönliche Eindrücke erfahren? Findet hier unseren Chile Reiseblog – Zentralchile.
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Highlights und Inklusive – Gay Reise Santiago de Chile
- exklusive private LGBTQIA+ geführte Tour Santiago. Ab/bis Hotel. Diese Tour führt euch durch die beliebten Ecken der Stadt, verbunden mit einer Zeitreise durch die schwule Entwicklung des Landes. Im Laufe des Nachmittags erwartet euch ein köstliches Dinner, mit begleitenden Weinen im Stadtteil Lastarria.
- 3 Übernachtungen inklusive Frühstück im Cumbres Lastarria – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- englisch sprechende Gay Reiseleitung
- private Transporte – ohne Guide
- Touren wie angegeben
- Flughafentransfers


Außerdem inklusive auf eurer Gay Reise nach Santiago de Chile
Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
Ab/bis Hotel. Wir nehmen euch mit zu einem fantastischen Ausflug in die Essenz der chilenische Landschaft. Genießt die Ruhe & Stille der einheimischen Wälder & Tierwelt auf dem Fahrrad, zu Pferd oder zu Fuß auf einem Weingut. Nach dem Ausflug genießt ihr die Corralillo-Tour und ein gepflegtes Mittagsessen. Lokaler Guide des Weinguts vor Ort.
Exklusive private Tour Valparaíso
Ab/bis Hotel. Wir führen euch auf Gassen und Treppen durch das Labyrinth der Stadt. Erfahrt alles
was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.