Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Somalia
Reise- und Sicherheitshinweise
Es besteht eine aktuelle Reisewarnung !
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind verboten und werden streng bis hin zur Todesstrafe geahndet.
Rechtliche Besonderheiten
Die Rechtsordnung in Somalia richtet sich nach einer Mischung des von 1962 stammenden nationalen Strafgesetzbuches sowie traditionellem („Xeer“) und islamischem Gewohnheitsrecht (Sharia). Eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung der von der somalischen Bundesregierung vorgegebenen Bestimmungen ist nicht gesichert. Al-Shabaab und andere Gruppen wenden eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Sharia an.
In Somalia wird die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollstreckt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Somalia-Shilling (SOS), das gängige de-facto-Zahlungsmittel ist jedoch der USD. Kreditkarten werden in aller Regel nicht akzeptiert, das Abheben von Geldautomaten ist allenfalls vereinzelt in Mogadischu (Decale-Hotel und ISTAR), Garowe und Hargeisa möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Somalias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Terrorismus
In Somalia werden regelmäßig schwere Anschläge mit vielen Toten und Verletzten verübt. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung. Auch der abgesicherte Flughafenbereich des Flughafens Mogadischu, die sog. Green Zone, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, war hiervon in der Vergangenheit betroffen. Er wird wiederkehrend mit Mörsern beschossen.
Zudem gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen, unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union, und al-Shabaab-Kämpfern. Mit weiteren tödlichen Anschlägen, auch als Reaktion auf das militärische Vorgehen der Regierung gegen al-Shabaab, muss jederzeit gerechnet werden.
Die Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden, ist allgegenwärtig. Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.
Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen häufig an Überlandstraßen errichtet.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Somalia zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.
Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.
Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands“.
Demonstrationen oder spontane Auseinandersetzungen über die Kontrolle von Checkpoints finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.
Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
- Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.
- Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland“ umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.
Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können außerhalb der Region Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die im November 2024 geplanten Wahlen kann es häufiger zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen.
Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
- Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland“. Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.
Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden sowie Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autodiebstahl („Carjacking“), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein hohes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Schiffe vor Somalia sind gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen. Trotz der internationalen Bemühungen kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen.
Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
- Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
- Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig.
Nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.
Natur und Klima
Das Klima ist tropisch semi-arid und damit normalerweise sehr heiß und trocken.
In der Regenzeit im Südwesten von Mai bis Anfang November und im Nordosten von Dezember bis Februar können starke Regenfälle und vereinzelt auch vom Indischen Ozean heranziehende Taifune zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßen und Brücken können unpassierbar werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Somalia gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für Somalia ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia.
Infrastruktur/Verkehr
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien. Dies gilt auch für die meisten anderen Flughäfen innerhalb Somalias.
Reisen im Land sind äußerst gefährlich. Neben der Gefahr durch Terrorismus, Kriminalität und Auseinandersetzungen besteht eine hohe Unfallgefahr durch schlechte Straßen, unbeleuchtete und schlecht gewartete Fahrzeuge und unkontrolliertes Fahrverhalten. Mit oft spontan errichteten Checkpoints der islamistischen al-Shabaab-Miliz oder durch Clanmilizen ist in ländlichen Gebieten in der gesamten Südhälfte des Landes, aber auch in Teilen des Nordens, jederzeit zu rechnen. Überlandfahrten können daher lebensgefährlich sein.
Der Zustand der Straßen ist außerhalb geschlossener Ortschaften oft schlecht, es gibt viele, auch größere Schlaglöcher. Es gibt derzeit keine ausreichende Infrastruktur im Land.
Die Landgrenzen nach Kenia und auch Äthiopien sind meist geschlossen und der Übertritt unterliegt besonderen Genehmigungsverfahren.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Die Anerkennung ist nicht landesweit gewährleistet.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Militärische Einrichtungen wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw., Regierungsgebäude, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten sollten nicht fotografiert werden. Bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.
Der islamische Glaube ist Teil der somalischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind verboten und werden streng bis hin zur Todesstrafe geahndet.
Rechtliche Besonderheiten
Die Rechtsordnung in Somalia richtet sich nach einer Mischung des von 1962 stammenden nationalen Strafgesetzbuches sowie traditionellem („Xeer“) und islamischem Gewohnheitsrecht (Sharia). Eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung der von der somalischen Bundesregierung vorgegebenen Bestimmungen ist nicht gesichert. Al-Shabaab und andere Gruppen wenden eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Sharia an.
In Somalia wird die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollstreckt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Somalia-Shilling (SOS), das gängige de-facto-Zahlungsmittel ist jedoch der USD. Kreditkarten werden in aller Regel nicht akzeptiert, das Abheben von Geldautomaten ist allenfalls vereinzelt in Mogadischu (Decale-Hotel und ISTAR), Garowe und Hargeisa möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Somalias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Verlust des deutschen Reisepasses ist die Deutsche Botschaft Nairobi zuständig. Aufgrund der Distanz kann kein Dokument kurzfristig ausgestellt werden. Der Ersatzpass muss persönlich in Nairobi beantragt werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei einer somalischen Auslandsvertretung wie der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss. Die Ausstellung eines Visums „on arrival“ an den internationalen Flughäfen Somalias ist in der Regel möglich, wird jedoch aufgrund häufig fluktuierender Bestimmungen nicht empfohlen. In solchen Fällen wird eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks, der geplanten Aufenthaltsdauer sowie zur Benennung eines Bürgen für die Dauer des Aufenthalts verlangt. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
In dem nach Unabhängigkeit strebenden „Somaliland“ kann für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ein Visum bei Einreise an den Flughäfen in Berbera, Borema, Burao, Erigavo und Hargeisa „on arrival“ beantragt werden. Es wird hierfür in aller Regel eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks verlangt, ohne die die Einreise verweigert werden kann. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
Somalische Auslandsvertretungen unterstehen der zentralen Bundesregierung von Somalia. Die Gültigkeit der von diesen Vertretungen ausgestellten Visa für nicht von der Bundesregierung kontrollierte Gebiete wie „Somaliland“ ist nicht gegeben.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist auf 200 SOS beschränkt.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen: | Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. |
Reiseimpfungen: | Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Gelbfieberimpfung ist nur für einige Reisende bei Reisen in die folgenden Gebiete empfohlen: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle und Middle Shabelle. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig. |
Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden. |
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Somalia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb und selbst innerhalb der großen Zentren fehlt medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken ggf. möglich. Entsprechende Einrichtungen ermöglichen politischem und humanitärem Personal eine Notversorgung. Die Apotheken haben allenfalls ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Es wird empfohlen, den gesamten Medikamentenbedarf bei Einreise mitzuführen.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für Gelbfieber existiert ein geringes Risiko nur in den folgenden Gebieten: Bakool, Banaadir, Bay, Gado, Galgadud, Hiran, Lower Juba, Middle Juba, Lower Shabelle and Middle Shabelle. Für Malaria besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 84%, 16% entfallen auf die Malaria tertiana (P. vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber.
- Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Somalia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Somalia besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
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- Patagonien mit Torres del Paine – für aktive Gays mit dem nötigen Luxus – Argentinien in Kombination
- Carretera Austral und Puyuhuapi Lodge
Oder beispielsweise eine LGBTQI Reise nach Buenos Aires oder unsere Gay Reise nach Lima? Oder eine Gay Rundreise Chile mit allen Highlights? Oder die Gay Reise in Kombination mit Peru und Bolivien?
Ihr möchtet mehr persönliche Eindrücke erfahren? Findet hier unseren Chile Reiseblog – Zentralchile.
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Highlights und Inklusive – Gay Reise Santiago de Chile
- exklusive private LGBTQIA+ geführte Tour Santiago. Ab/bis Hotel. Diese Tour führt euch durch die beliebten Ecken der Stadt, verbunden mit einer Zeitreise durch die schwule Entwicklung des Landes. Im Laufe des Nachmittags erwartet euch ein köstliches Dinner, mit begleitenden Weinen im Stadtteil Lastarria.
- 3 Übernachtungen inklusive Frühstück im Cumbres Lastarria – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- englisch sprechende Gay Reiseleitung
- private Transporte – ohne Guide
- Touren wie angegeben
- Flughafentransfers


Außerdem inklusive auf eurer Gay Reise nach Santiago de Chile
Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
Ab/bis Hotel. Wir nehmen euch mit zu einem fantastischen Ausflug in die Essenz der chilenische Landschaft. Genießt die Ruhe & Stille der einheimischen Wälder & Tierwelt auf dem Fahrrad, zu Pferd oder zu Fuß auf einem Weingut. Nach dem Ausflug genießt ihr die Corralillo-Tour und ein gepflegtes Mittagsessen. Lokaler Guide des Weinguts vor Ort.
Exklusive private Tour Valparaíso
Ab/bis Hotel. Wir führen euch auf Gassen und Treppen durch das Labyrinth der Stadt. Erfahrt alles
was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.