Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Litauen
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen stellen in Litauen keinen Straftatbestand dar. Allerdings gibt es ein Gesetz über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Informationen. Danach gelten solche öffentlichen Informationen als schädlich, die ein anderes Konzept der Eheschließung und der Familiengründung als der Ehe zwischen Mann und Frau aufzeigen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Grenzkontrollen/Registrierung für gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Aufgrund umfangreicher Kontrollen im Schengenraum ist an den Grenzen Litauens zur Russischen Föderation und nach Belarus auch im Personenreiseverkehr an den noch geöffneten Grenzübergängen mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Seit 1. Dezember 2024 müssen Fahrzeuge jeglicher Art im gewerblichen Güter- und Personenverkehr für die Kontrolle an den Grenzübergängen in die Russische Föderation und Belarus vorab über ein Onlineportal (EVIS) registriert werden. Ohne vorherige Registrierung ist ein Grenzübertritt nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: www.ltborder.lt und www.ltsiena.lt.
Einreise aus der Russischen Föderation nach Litauen
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Litauen ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die litauische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder muss die Grenze ohne das Kfz überqueren. Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilen die litauischen Zollbehörden.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation.
Einreise aus Belarus nach Litauen
Seit 2024 sind nur noch die folgenden Grenzübergänge geöffnet: Medininkai-Kamenny Log sowie Šalčininkai-Benyakoni. Beide Grenzübergänge können seit 2024 jedoch nicht mehr durch Fußgänger oder Fahrradfahrer genutzt werden. Die übrigen Grenzübergänge (Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy, Lavoriškės-Kotlovka und Raigardas-Privalka) von Litauen nach Belarus sind geschlossen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen (siehe auch Einreise und Zoll).
Seit April 2025 sind die Grenzübergänge ausschließlich mit dem PKW passierbar. Die Durchfahrt von Motorrädern ist untersagt. Das Gleiche gilt bereits seit Längerem für Fahrräder und Fußgänger.
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Litauen ist seit 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen wie in Altstädten größerer Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle vor. Überfälle und Gewaltkriminalität sind selten.
Autodiebstähle gibt es, Fahrzeuge werden zudem gelegentlich aufgebrochen.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in Altstädten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Busverkehr besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie diese nicht in Fahrzeugen zurück.
- Bevorzugen Sie bewachte Parkplätze und Campingplätze.
- Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes kontinentales Klima.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
- Seien Sie im Winter entsprechend vorbereitet und beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles – Registrierung für gewerblichen Güter- und Personenverkehr
Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien im Land. Es besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Zwischen 10. November und 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch.
In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten für Fahrer von Bussen, Lkws (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger und Radfahrer gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet.
Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzt.
Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes müssen kommerzielle Fahrzeuge eine Vignette erwerben, siehe Litauische Straßenverwaltung (KNMM). Für alle Fahrzeugtypen (auch Pkw) wird bei Einfahrt in den Nationalpark Kurische Nehrung eine Maut als Umweltschutzabgabe erhoben. Informationen zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr bietet Visit Neringa.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) nach Belarus ist seit 2024 nur noch über die Grenzübergänge Medininkai–Kamenny Log und Šalčininkai–Benekainys möglich. Die übrigen Grenzübergänge - Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy - sind geschlossen. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Der einheitliche europäische Unfallbericht kann als Vordruck im Schadenfall hilfreich sein.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wanderungen im Grenzgebiet zu Russland und zu Belarus
Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 Km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert.
Bei der litauisch-belarussischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Es besteht die Pflicht, sich ausweisen zu können. Das Betreten eines definierten Bereiches unmittelbar an der Grenze erfordert eine spezielle Erlaubnis der litauischen Grenzbehörde. Die Grenze ist nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Hinweisschilder auf litauischer Seite sind unbedingt zu beachten, es finden regelmäßig Patrouillen statt. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die litauische oder belarussische Grenzpolizei rechnen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stellen in Litauen keinen Straftatbestand dar. Allerdings gibt es ein Gesetz über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Informationen. Danach gelten solche öffentlichen Informationen als schädlich, die ein anderes Konzept der Eheschließung und der Familiengründung als der Ehe zwischen Mann und Frau aufzeigen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Handel, Besitz und Konsum von Drogen werden in Litauen strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution sind in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden.
Sexuelle Nötigung ist ebenfalls strafbar.
Nach litauischem Recht sind der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen, insbesondere Feuerwaffen, strafbewehrt und kann nach litauischem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Reizstoff- und Schreckschusspistolen können, unter bestimmten Voraussetzungen, unter diesen Strafbestand subsumiert werden. Über konkrete Genehmigungserfordernisse bei Ein-/Ausfuhr, Transit, etc. informieren die zuständigen litauischen Behörden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Auskunft zu Einschränkungen der Einreise russischer und belarussischer Staatsangehöriger nach Litauen erteilen ausschließlich die litauischen Behörden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. Bereits vor der Einreise nach Litauen sollte daher die Gültigkeit des Reisedokuments für den geplanten Reisezeitraum geprüft werden.
Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind mit dem Beitritt Litauens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, flächendeckende Kontrollen erfolgen derzeit allerdings bei Einreise auf dem See- und Luftweg, bei der Einreise auf dem Landweg ist eine stichprobenartige Kontrolle möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Im ganzen Land muss mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden, bei denen es zu einem Bußgeld führen kann, wenn kein Identitätspapier mitgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Minderjährige
Für alleinreisende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen keine besonderen Einreisebestimmungen. Allein reisende Minderjährige sollten neben ihrem eigenen gültigen Reisedokument eine von ihren sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (möglichst in Deutsch und Litauisch) mit sich führen.
Einfuhrbestimmungen
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei Ein- und Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Richtmengen für Genussmittel und andere Anmeldepflichten für Bargeld als bei Reisen innerhalb der EU-Staaten.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.
Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania zu finden.
Ausfuhrverbot europäischer Banknoten nach Belarus und in die Russische Föderation.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 die Ausfuhr von Banknoten eines EU-Mitgliedsstaats nach Belarus und in die Russische Föderation grundsätzlich verboten ist. Mit entsprechenden Kontrollen durch den litauischen Zoll muss gerechnet werden. Einzelheiten sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
- Bitte informieren Sie sich dazu in den Reise- und Sicherheitshinweisen Russische Föderation.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Litauen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Litauens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach litauischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Reise Santiago de Chile – Gay Reise Chile – Entdeckertour am Fuße der Anden
Gay Reise Chile – Urlaub in Südamerika. Chiles pulsierende Metropole ist dank trockener Sommer- und milder Wintermonate, ein besonders beliebtes Ganzjahresziel, für Gay Weltentdecker. Ein Eldorado für diejenigen, welche das ganze Jahr über angenehme Temperaturen genießen möchten. 🙂 Lasst euch mitnehmen auf einer wunderbaren, facettenreichen und kompakten Reise aus Entdeckung & Genuss. Sowohl mitten, als auch um Santiago herum. Wunderbare Orte, besten Genuss und Interessantes rund um das LGBTQIA+-Leben und dessen Entwicklung am Fuße der Anden, werden euch speziell von einem exklusiven privaten, englischsprachigen Reiseleiter gezeigt. Ihr wohnt zentral im Barrio Lastarria, einem besonders beliebten Stadtteil mit dem Luxus und Glamour der 1920er Jahre, welcher euch ein besonderes Lebensgefühl vermitteln wird. Das unmittelbar benachbarte Barrio Bellavista, beheimatet die angesagtesten Gay Bars & Nachtklubs der Stadt, in denen ihr ordentlich in chilenischer Manier abfeiern könnt. Ein wunderbarer rundum sorglos Gay Citytrip Santiago, macht euch diese Stadt auf eine ganz spezielle Art und Weise erlebbar.

Gay Metropolen Südamerikas erleben
Wir bieten euch ein buntes Programm auf eurer Gay Reise Santiago de Chile. Sicher Reisen, gute Betreuung und Eintauchen in die LGBTQIA+-Szene der Stadt. Es wird euch dabei sehr viel Zusätzliches geboten. 😉 Damit ihr euren Aufenthalt von Anfang an genießen könnt, haben wir bei dieser Reise jede Menge Inklusivleistungen mit inkludiert. Selbstverständlich entsprechen diese Inklusivleistungen unseren hohen Qualitätsstandards.
Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Reise nach Santiago de Chile
Hier findet ihr einen Vorschlag für euren Gay Urlaub nach Santiago de Chile. Wir gehen auf eure persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach euren Vorgaben ab. Wir schneidern euer persönliches Reiseangebot.
4 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 995 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer
Die Preise sind abhängig von Verfügbarkeit, Reisedauer und Reisezeitraum. Sie können je nach gewünschten Details variieren.
Gay Rundreise Chile – exklusive Flitterwochen mit Landschaften wie aus dem Bilderbuch
Auf einer Chile Hochzeitsreise kann eine gute Mischung zwischen Erholung und Entdecken geschaffen werden – authentisch, aufregend und vielseitig. Luxuriöse Resorts bieten den nötigen Komfort als Ausgleich – Flitterwochen der ganz besonderen Art. Ob Abenteuer im Herzen von Santiago, Luxus am Strand, Campen inmitten der Anden, Sonnenaufgang in der Wüste, Trekking auf Gletschern oder Weinverkostungen. Erlebt ein hier unvergessliches Honeymoon-Abenteuer zu zweit. Die Menschen im Land sind lebensfroh und aufgeschlossen und stecken mit ihrer einzigartigen Lebensweise an. Ein Highlight ist die mystische Osterinsel, auf der ein Paar an einer traditionellen Hochzeitszeremonie teilnehmen kann. Fragt bei uns nach! Wir bieten individuell maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen an, die unvergesslich sind – Go Holidate ist Spezialist für maßgeschneiderte Gay Hochzeitsreisen.
Anschlussprogramme und Kombinationsmöglichkeiten
Gerne kombinieren wir diese Reise mit diversen Anschlussprogrammen und anderen südamerikanischen Länder.
- Atacama Wüste – die trockenste Wüste der Erde
- wundervolles Seengebiet Chile – Vulkane und traumhafte Landschaften
- Patagonien mit Torres del Paine – für aktive Gays mit dem nötigen Luxus – Argentinien in Kombination
- Carretera Austral und Puyuhuapi Lodge
Oder beispielsweise eine LGBTQI Reise nach Buenos Aires oder unsere Gay Reise nach Lima? Oder eine Gay Rundreise Chile mit allen Highlights? Oder die Gay Reise in Kombination mit Peru und Bolivien?
Ihr möchtet mehr persönliche Eindrücke erfahren? Findet hier unseren Chile Reiseblog – Zentralchile.
Vielleicht interessieren euch auch:
Unsere Gay Gruppenreisen und Gay Kreuzfahrten oder unsere Pride Events für Männer. Wir sind am Planen und veröffentlichen bald unsere neuen Termine.
Highlights und Inklusive – Gay Reise Santiago de Chile
- exklusive private LGBTQIA+ geführte Tour Santiago. Ab/bis Hotel. Diese Tour führt euch durch die beliebten Ecken der Stadt, verbunden mit einer Zeitreise durch die schwule Entwicklung des Landes. Im Laufe des Nachmittags erwartet euch ein köstliches Dinner, mit begleitenden Weinen im Stadtteil Lastarria.
- 3 Übernachtungen inklusive Frühstück im Cumbres Lastarria – Gay-Friendly Hotels – in bester Lage zu euren Gay Hotspots
- Servicegebühren, Zuschläge & Steuern
- englisch sprechende Gay Reiseleitung
- private Transporte – ohne Guide
- Touren wie angegeben
- Flughafentransfers


Außerdem inklusive auf eurer Gay Reise nach Santiago de Chile
Exklusiver privater Transfer – Metropolregion Santiago
Ab/bis Hotel. Wir nehmen euch mit zu einem fantastischen Ausflug in die Essenz der chilenische Landschaft. Genießt die Ruhe & Stille der einheimischen Wälder & Tierwelt auf dem Fahrrad, zu Pferd oder zu Fuß auf einem Weingut. Nach dem Ausflug genießt ihr die Corralillo-Tour und ein gepflegtes Mittagsessen. Lokaler Guide des Weinguts vor Ort.
Exklusive private Tour Valparaíso
Ab/bis Hotel. Wir führen euch auf Gassen und Treppen durch das Labyrinth der Stadt. Erfahrt alles
was ihr schon immer über Graffiti, dessen Geschichte, Künstler, Techniken und Arten und natürlichen Auswirkungen auf die Stadt wissen wolltet. Im Anschluss genießt ihr ein landestypisches Mittagessen mit nationalen Produkten bei allerbester Panoramaaussicht.
Weintour im Maipo Valley
Eine Halbtages-Panorama-Tour durch die Metropole steht bevor. Am Nachmittag geht es auf eure erste Weintour ins Maipo Valley. Genussreise pur für schwule Gourmets! Eines der dort bekannten großen Weingüter. Die Weintouren sind sehr gut organisiert. Im Spätsommer kann man sogar die Trauben der einzelnen Rebsorten probieren. Insbesondere Weinliebhaber kommen voll auf ihre Kosten. Die chilenischen Weine gehören zu den Besten der Welt und entzünden ein regelrechtes Feuerwerk der Aromen.
Optional könnt ihr in den nächsten Tagen weitere Weintouren in der Umgebung organisieren. Beispielsweise im Casablanca Valley an der Küste bei Valaparaiso und im Colchagua Valley. Die Gegend um Santiago eignet sich perfekt, um zu schlemmen sowie sich durch die Vielfältigkeit der Weine zu testen. Unsere Gay Chile Rundreise Reiseexperten empfehlen eine organisierte Tour mit privatem Fahrer, da in Chile die 0 %-Promille-Grenze gilt.



Ein Ausflug zum Restaurant Lo Pirque
Lo Pirque ist ein besonderes Restaurant, südlich von Santiago. Während man auf Strohballen sitzt, kann man in einer offenen Halle eine Show der „Cutting Pferde“ bestaunen. Und auch ein paar hübsche Gauchos! Ein Menü aus frischen Zutaten und landestypischen Produkten wird serviert. Dazu ein kühler Weißwein vom nahegelegenen Weingut? Das Restaurant selbst liegt in einem Haus ursprünglicher Bauweise. Lichtdurchströmt und gemütlich. Die Hausherren betreuen die Gäste persönlich. Ein absoluter Geheimtipp und ein unerwartetes Highlight des Tages.





Wanderung El Morado zum San Francisco Gletscher
Für unsere aktiven Gay Gäste ist das ein absolutes Highlight. Nach etwa 45 Minuten Fahrt durch das Maipo Valley geht es nach San José de Maipo zum Cerro El Morado. Ihr brecht zu einer anspruchsvollen, aber atemberaubenden Wanderung auf. Der Weg führt zum San Francisco Gletscher. Ziemlich steil geht es los. Zunächst auf ein Hochtal, welches letztendlich bis zum Gletscher führt. Die Wege sind gut gekennzeichnet. Man findet den Weg zur Lagune und zum Gletscher auch ohne Reiseleiter. Dort wartet ein atemberaubendes Panorama. Der Gletscher glitzert in der Sonne. Aus sicherer Entfernung kann man Steinlawinen beobachten. Eine Tageswanderung, bei der man am Ende 16 Km bergauf/bergab hinter sich gebracht hat – anstrengend, aber durchaus machbar und unbedingt empfehlenswert. Sicherlich nicht die einzige Bergtour dieser Art. Auch aktive Vulkane und weitere Gletscher kann man hier erkunden.

Gay Reise Santiago de Chile – Nicht im Preis enthalten:
- Anreise
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
Trinkgelder generell - eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
eventuelle Taxikosten - etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind


Eure Unterkunft in Santiago de Chile
Hotel Cumbres Lastarria
Das Hotel Cumbres Lastarria besticht zu aller erst mit einem Außenpool zur Erfrischung. Natürlich gibt es auch ein hoteleigenes Restaurant mit allerlei Leckereien. Beste Lage, um Gay Herzen höher schlagen zu lassen. Es liegt umgeben von verschiedenen Geschäften und Restaurants. Die Zimmer sind komfortabel und chic eingerichtet und verfügen über alle Annehmlichkeiten.
Zubuchbare Extras:
- Genannte Ausflugsoptionen
- Einzelzimmer mit Zuschlag möglich
- wir machen euch ein Flugangebot zu eurer Reise
- Vor- und Nachverlängerung in Chile, Peru oder Argentinien mit allen Highlights
- Kombination mit anderen Gay Metropolen in Südamerikas

Eure Anreise nach Santiago de Chile:
In diesem Angebot ist keine Fluganreise inkludiert.
Gerne erstellen wir im Rahmen des individuellen Reiseangebotes ein maßgeschneidertes und passendes Flugarrangement.
Dieses ist abhängig von:
- der zugrunde gelegten Buchungsklasse
- der gewünschten Beförderungsklasse
- der gewünschten Reisedauer, Wochentag und Reise-Saison
- dem gewünschten Abflughafen
Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
LGBTQIA+ Chile
Im Vergleich zu den südamerikanischen Staaten Brasilien oder Argentinien ist die LGBTQIA+-Community in Chile eher klein. Sie findet sich vorwiegend in der chilenischen Hauptstadt Santiago und in der Hafenstadt Valparaíso wieder. In Chile besteht ein Zivilstatus, der es auch homosexuellen Paaren erlaubt, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft zur juristischen Absicherung einzugehen. Der Verwaltungsakt wird, ebenso wie die Ehe, auf den Standes-/Meldeämtern (registo civil) durchgeführt.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Chile zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.