Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Honduras
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Ausnahmezustand
Seit 2022 besteht in Honduras der teilweise und regional beschränkte Ausnahmezustand zur Bekämpfung der Bandenkriminalität. Hierdurch werden die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden, insbesondere auch in der Hauptstadt Tegucigalpa und in San Pedro Sula, eingeschränkt und die Durchgriffsrechte der Sicherheitskräfte verstärkt.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt im ganzen Land zu regelmäßigen Demonstrationen und Streikaktionen, die zu Verkehrsbehinderungen und auch gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Honduras ist sehr hoch. Vor allem im Zusammenhang mit Drogen bestehen eine hohe Gewaltbereitschaft und eine sehr niedrige Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen. In San Pedro Sula, Tegucigalpa und La Ceiba kommt es häufig zu Entführungen und Überfällen mit Schusswaffengebrauch.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, auf der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán Ruinas, aber auch in den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Wanderungen sollten nur im Beisein ortskundiger Touristenführer durchgeführt werden. Besonders gefährlich ist die Stadt San Pedro Sula und die Gegend in und um Tela und La Ceiba an der Karibikküste.
Es sollten keine Taxis am Straßenrand „herangewunken“ werden, da Fälle bekannt sind, in denen es zu Entführungen und Überfällen auf Reisende kam. Des Weiteren muss, insbesondere bei Buslinien, die mehrere Stopps einlegen, mit Überfällen gerechnet werden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Meiden Sie einsame Strände und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie selbst nicht als solcher.
- Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
- Bevorzugen Sie sogenannte "Radiotaxis", deren Fahrer, Fahrzeugnummer sowie das Fahrziel von einer Taxizentrale notiert werden. Winken Sie keine Taxis am Straßenrand heran. Nehmen Sie aufgrund des Überfallrisikos nach Möglichkeit keine Busse, die unterwegs anhalten.
- Bestehen Sie als Frau bei Kontrollen durch Sicherheitskräfte auf die Begleitung durch eine weitere Person.
- Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, in den höher gelegenen Landesteilen subtropisches Klima. Von Juni bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten und auf der Inselgruppe Islas de la Bahia mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
Honduras liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise des staatlichen honduranischen Technischen Hilfswerks COPECO.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Reisende müssen sich auf ein schwach ausgebautes und sehr stark beschädigtes Straßennetz einstellen. Lediglich die Autobahn zwischen Tegucigalpa und San Pedro Sula ist in einem guten Zustand.
Nachtfahrten sind wegen der unzureichenden Straßenverhältnisse, fehlender Beleuchtung anderer Verkehrsteilnehmer und der Gefahr von Überfallen und Entführungen unbedingt zu vermeiden.
Von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in den größeren Städten ist aufgrund der sehr großen Überfallgefahr abzuraten, siehe auch Sicherheit – Kriminalität.
Zwischen den Städten verkehren recht zuverlässige Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Für Fahrten außerhalb der Überlandstraßen wird die Nutzung eines geländegängigen Fahrzeugs empfohlen.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das honduranische Antidrogengesetz sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz auch bei Kleinstmengen mit erheblichen Geld- oder auch Gefängnisstrafen belegt und ausgewiesen.
- Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Lempira (HNL). EUR können in Honduras in einigen wenigen Banken eingetauscht werden. Akzeptiert werden häufig gängige internationale Kreditkarten sowie USD.
Die Geldversorgung per Debitkarte (Girocard, ggf. mit Maestro) ist problematisch. Neben der Debitkarte sollte auch eine internationale Kreditkarte mitgeführt werden, da Bargeld mit einer Debitkarte nicht immer abgehoben werden kann.
Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Siehe auch Visum.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Honduras bis zu 90 Tage kein Visum. Die erlaubte Aufenthaltsdauer kann dem Einreisestempel entnommen werden und liegt im Ermessen der honduranischen Grenzbeamten.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg mit einem Einreisestempel versehen wird.
Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer werden gelegentlich keine Ein- oder Ausreisestempel angebracht, da die Sonderregelung für das CA4-Gebiet einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tage im Gesamtraum des CA4-Gebiets (Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua) gestattet. Reisende nach Honduras sollten beachten, dass sowohl Ein- als auch Ausreisestempel angebracht werden. Die Stempel müssen bei Aus- oder späterer Wiedereinreise zwingend vorgewiesen werden. Ansonsten werden Bußgelder bis zu 250 USD erhoben.
- Prüfen Sie nach Einreise die eingetragene erlaubte Aufenthaltsdauer, um evtl. Gebühren (Overstay) bei der Ausreise zu vermeiden.
Verlängerung eines Kurzaufenthalts
Die Verlängerung eines Kurzaufenthalts ist für eine maximale Gesamtaufenthaltsdauer von 120 Tagen im CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) möglich. Weitere Informationen erteilt das honduranische Migrationsinstitut (Instituto Nacional de Migración).
Visum für langfristigen Aufenthalt
Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der Botschaft von Honduras in Berlin beantragt werden.
Aufenthaltstitel nach Einreise
Es ist zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus erst nach der Einreise zu ändern. Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.
Informationen zur Beantragung eines honduranischen Aufenthaltstitels für einen längerfristigen Aufenthalt erteilt das honduranische Migrationsinstitut (Instituto Nacional de Migración).
- Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Aufenthaltstitels in der Regel nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen kann.
Minderjährige
Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Ein- und Ausreise über die USA
Bei einer Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
Einfuhrbestimmungen
Bei Ein- und Ausreise auf dem Luftweg muss eine digitale Zollerklärung auf der Internetseite der honduranischen Zollbehörde ausgefüllt werden. Ein entsprechender Nachweis (QR-Code) muss der honduranischen Zollbehörde beim Grenzübertritt digital oder in Papierform vorgelegt werden. Bei Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg wird weiterhin ein Papierformular verwendet, dass im Regelfall an den Grenzübergangstellen ausgehändigt wird.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und von bestimmten Tieren ist generell verboten, für Pflanzen ist eine Exportgenehmigung notwendig.
Tiere
Tierhalter benötigen zur Einfuhr von Tieren die Erlaubnis des honduranischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine Gesundheitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes in spanischer Sprache. Bei Einreise müssen ein EU-Haustierausweis, eine Kennzeichnung mit Chip bei Hunden und Katzen, mit darin enthaltener gesonderter tierärztlicher Gesundheitsbescheinigung und den notwendigen Impfungen mitgeführt werden. Bei Transitaufenthalt sind die Veterinärbestimmungen des jeweiligen Transitlandes zu beachten. Evtl. auftretende Probleme können relativ einfach gelöst werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist in Honduras endemisch und weist immer wieder hohe Infektionszahlen auf. Sie geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im östlichen Teil der Provinz Gracias a Dios. Ein mittleres Risiko besteht im westlichen Teil der Provinz Gracias a Dios, ein geringes Risiko auf der Insel Roatán (Isla de la Bahia) sowie im Rest des Landes (Ausnahmen s.o.). Als malariafrei gelten Tegucigalpa und San Pedro Sula. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 57%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen treten in 43% auf.Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Leishmaniasis
In Honduras wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniasis und häufiger die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
- Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
- Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Honduras kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - allenfalls mit Ausnahme der Hauptstadt Tegucigalpa - insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d. h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Gay Urlaub Lissabon – LGBTQIA+-Städtereise – Träumen am Tejo
Lissabon, die Perle am Tejo, ist pures Gay Lebensgefühl. Hier will man raus zum Genießen, entdecken, träumen und den Tag in der Nacht ausklingen lassen. Diese traumhafte, malerische Stadt mit ihren sieben Hügeln ist einer der schönsten Hauptstädte Europas und trotz der nur knapp 600.000 Einwohner ganz Hip & Trendy. Tradition und moderne verschmelzen hier mit dem Mix aus Kulturen verbunden mit einer einzigartigen Gayfreundlichen Gastlichkeit. Auf eurer Entdeckungstour durch die verschiedenen Stadtviertel (z. B. Alfama & Belém) begleitet euch stets eine Brise Atlantik Meeresluft, welche reichlich Appetit auf Portugals hervorragende Küche macht. Braust mit der Tram 28 über die Hügel der Stadt, probiert die leckeren Pastéis de Belem, fahrt in die Oberstadt mit dem Elevador de Santa Justa und lasst euch einfach treiben. 🙂

An Aktivitäten, Genuss & Entdeckungen mangelt es hier ganz und gar nicht – Gay Urlaub Lissabon
Zum Schweben laden die Seilbahnen über die Löwenschlucht im Jardim Zoológico sowie entlang des Tejozum Ocenario de Lisboa ein. An Aktivitäten mangelt es hier nicht und langweilig kann es hier dank der zahlreichen Gay Nachtclubs & Gay Bars nach dem unvergesslichen Sonnenuntergang am Tejo nicht werden. Es wird euch verzaubern. 😉 Einen kilometerlangen Bilderbuchsandstrand, mit seinem Abschnitt 19 für das gewisse Extra für die Gay Community, hält die Costa de Caparica am Atlantik auf der anderen Seite des Tejo für euch bereit (mit Bus TST 153 ab Praça de Espanha & Strandbahn – saisonal – erreichbar). Die mondänen Seebäder Estoril & Cascais sind mit Pendelzügen u. a. zum Sundowner & Dinner schnell erreichbar.
Gay Urlaub in Portugals Hauptstadt Lissabon – beste Ausgangslage
Die Großmetropolregion bietet jede Menge Gelegenheiten für Tagesausflüge, z. B. in das märchenhafte Sintra mit seinem weltberühmten Pena Palast. Auch im milden portugiesischen Winter ist eine Reise nach Lissabon empfehlenswert.
Gay Urlaub Lissabon – wir kombinieren eure individuelle Reise
Gerne kombinieren wir diese Reise für euch mit einer Verlängerung an der Algarve. Oder stricken euch ein schönes Rundreiseerlebnis mit dem Mietwagen – Gay Urlaub mit allem inklusive. Habt ihr auch Interesse am Nachbarland Spanien? Gay Urlaub Spanien – findet hier unseren Vorschlag für unsere Rundreise. Unsere Gay Urlaub Reiseexperten für Südeuropa kennen die besten Tipps für euch!
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Individuell unterwegs und doch organisiert – Gay Urlaub Lissabon
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Frühstück auf dem Zimmer oder lieber im Restaurant das Frühstücksbuffet genießen. Alles ist möglich. Im hoteleigenen Restaurant Maria do Carmo könnt ihr die beste Küche genießen oder abends auch noch einen Cocktail in der Bar zu euch nehmen. Aber auch die zahlreichen Restaurants, Bars und Cafés der Stadt sind in Fußnähe erreichbar, genauso wie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der schönen Hauptstadt.
Wir stellen euch gerne euren persönlichen Gay Guide Lissabon zur Seite, der euch die Highlights der Stadt zeigt und am Ende des Tages noch genug Tipps für ein ausgefülltes Nachtleben in der Stadt parat hat.



Zubuchbare Extras
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Gay Urlaub Lissabon – Nicht im Preis inkludiert
- Anreise
- alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für die Einreise
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung


Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden findet ihr eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR – Gay Urlaub Lissabon
Lisboa Carmo Hotel
Copyright GIATA GmbH 1996 – 2025
LGBTQIA+ Portugal
Die Rechte und die Akzeptanz für die LGBTQIA+-Community in Portugal ist insbesondere in den letzten Jahrzehnten gewachsen und Homosexualität wurde in Portugal 1982 legalisiert. Die portugiesische Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und in Portugal bestehen seit 2004 Antidiskriminierungsgesetze zum Schutze der sexuellen Identität im Arbeitsrecht.
Auch werden Paare, die seit mehr als 2 Jahren zusammenleben, unabhängig vom Geschlecht unter ähnlichen Schutz gestellt, wie Paare in andersgeschlechtlicher Ehe. 2016 wurde die Adoption von Kindern in gleichgeschlechtlichen Ehen legalisiert.
Wir sind der Ansicht, dass gerade Reisen die Horizonte öffnet – nicht nur für uns Reisende selbst, sondern eben auch den Einheimischen. Hierdurch wird ihnen die Möglichkeit geschaffen, fremde Kulturen und Unbekanntes erleben und kennenlernen zu dürfen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe an, LGBTQIA+-Reisen auch in Länder nach vorne zu treiben, deren Entwicklung noch etwas Zeit benötigt und welche von uns lernen können. Darin sehen wir eine gemeinsame Mission.
Was gibt es bei eurer Reise nach Portugal zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.